Begründung: Der Kläger richtete seine am 31. 8. 1999 beim Erstgericht überreichte Klage gegen die beklagte Partei "Republik Österreich Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Bundessozialamt Wien, Niederösterreich, Burgenland" und begehrte, die beklagte Partei zur Zahlung eines Betrages von S 2,154.458,50 netto schuldig zu erkennen. Er habe gegen seinen - während des Rechtsstreits in Konkurs verfallenen - ehemaligen Arbeitgeber ein rechtskräftiges und vollstreckba... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte im Jahr 1966 mit der Josef W***** OHG einen Mietvertrag über ein Geschäftslokal geschlossen. 1971 beabsichtigte der persönlich haftende Gesellschafter der mittlerweile in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft geführten Gesellschaft, das Unternehmen zu veräußern. Es kam zu einer entsprechenden Vereinbarung mit Alfred K*****, über die auch die Hausverwaltung des Klägers informiert wurde. Danach sollte das Unternehmen unter der bisherigen Firma und... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1ZPO §502 HI2ZPO §528 Abs1 LAußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1c
Rechtssatz: Die Frage, ob sich aus dem Inhalt der Klage in einer auch für die Parteien klaren und eindeutigen Weise ergibt, welches Rechtssubjekt vom Kläger belangt werden sollte, richtet sich nach den Umständen des jeweils zu beurteilenden Einzelfalls und bildet grundsätzlich keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Richtigstellung der Parteibezeichnung setzt nach § 235 Abs 5 ZPO voraus, dass sich aus dem Klagevorbringen eindeutig und klar ergibt, gegen wen die Klage gerichtet ist und dass nur die Parteibezeichnung unrichtig gewählt wurde. Ob sich aus dem Inhalt der Klage in einer auch für die Parteien klaren und eindeutigen Weise ergibt, welches Rechtssubjekt vom Kläger belangt werden sollte, richtet sich nach den Umständen de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Richtigstellung der Parteibezeichnung setzt nach § 235 Abs 5 ZPO voraus, dass sich aus dem Klagevorbringen eindeutig und klar ergibt, gegen wen die Klage gerichtet ist und dass nur die Parteibezeichnung unrichtig gewählt wurde (RIS-Justiz RS0039871 und RS0039378). Sinn der Bestimmung ist es, in jenen Fällen Abhilfe zu schaffen, in denen Fehler der Bezeichnung der Partei vom Gegner schikanös als Grundlage einer Bestr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Universität für angewandte Kunst veranstaltete vom 7. 4. bis zum 15. 5. 1993 in Wien unter ihrer damaligen Bezeichnung "Hochschule für angewandte Kunst" eine Ausstellung. Dort sollte auch eine bestimmte im Eigentum des Klägers, eines französischen Galeristen, stehende Plastik (Statue) gezeigt werden. Dieses Kunstwerk war der Universität für angewandte Kunst aufgrund eines zwischen ihr und dem Kläger geschlossenen Leihvertrags vom 1. 4. 1993 für die Ausstel... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 BAO §53 Abs4
Rechtssatz: Die für die Richtigstellung der Parteibezeichnung geltenden Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn eine Person außerhalb eines Verfahrens unrichtig bezeichnet wird. Die unrichtige Bezeichnung lässt die Wirksamkeit von Rechtshandlungen unberührt, wenn für die beteiligten Personen in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststeht, um wen es sich handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt Fahrzeuge der Marke C*****; der Beklagte war vor seiner Pensionierung Inhaber einer Fahrschule. 1993 stellte die C***** Österreich GmbH Fahrschulen Fahrzeuge zu günstigen Bedingungen für jeweils 12 Monate zur Verfügung. Der Beklagte erfuhr von dieser Werbemaßnahme in einem Seminar, das der Leiter der Abteilung Großkunden der C***** Österreich GmbH Erich F***** hielt. Der Beklagte war daran interessiert, an der Aktion teilzunehmen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer Klage vom 9.7.1997 begehrte die Norbert K***** Gesellschaft mbH & Co KG zunächst den Zuspruch von S 132.557,28 sA. Die Klägerin habe im Auftrag des Beklagten über einen längeren Zeitraum verteilt eine Vielzahl von Arbeiten betreffend die Innenaussstattung seines Hauses durchgeführt bzw Lieferungen getätigt. Lieferungen und Leistungen seien zu vereinbarten und angemessenen Preisen mängelfrei erfüllt worden. Nach einem Grundauftrag mit geringerem... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichtes ist eingetragen die C***** GmbH & Co KG in M***** (im Folgenden nur Gesellschaft). Ihre Komplementärin ist die - gleichfalls im Firmenburch des Erstgerichtes eingetragene - C*****-Handelsgesellschaft mbH in M*****, ihre alleinige Kommanditistin die deutsche R***** GmbH in Tübingen (im Folgenden nur Kommanditistin) mit einer Kommanditeinlage von 1,2 Mio S. Die Kommanditistin ist auch die einzige Gesellschafterin der Komplementärin (St... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z2 IBAußStrG 2005 §2 Abs1 Z2 IE6AußStrG 2005 §8 Abs2AußStrG 2005 §14MRG §16 Abs8MRG §26 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG idF WRN 2006 §37 Abs3WEG 2002 §52 Abs2ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Wenn ein verfahrenseinleitender Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG im Sinn des § 235 Abs 5 ZPO auf diejenigen Personen richtigzustellen ist, gegen die sich nach dem Inhalt des Antrags in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Antrag richtet... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der am 1. 9. 1994 mit der Erstantragsgegnerin als Mehrheitseigentümerin des Hauses ***** in ***** einen Hauptmietvertrag abgeschlossen hatte, begehrte am 22. 8. 1996 in einem gegen diese gerichteten Antrag die Feststellung der Unwirksamkeit der getroffenen Hauptmietzinsvereinbarung infolge schlechten Ausstattungszustandes der Wohnung im Zeitpunkt der Vermietung. Übereinstimmend brachten beide Parteien vor, dass die Erstantragsgegnerin Eigentümeri... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1HGB §142
Rechtssatz: Ist eine als Beklagte bezeichnete Partei Gesamtrechtsnachfolger der anderen als Beklagten in Anspruch genommenen Partei, so liegt in Wahrheit nur eine beklagte Partei vor, sodass die Parteibezeichnung entsprechend richtigzustellen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 123/00t Entscheidungstext OGH 23.05.2000 4 Ob 123/00t ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 3. 1. 1997, 19 S 1/97p, wurde über das Vermögen der W***** GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung hielt Klaus W***** Stammanteile von 499.000 S; Claudia S***** Stammanteile von 1.000 S. Klaus W***** war Geschäftsführer und seit 21. 11. 1996 selbstständig vertretungsbefugter Abwickler der Gemeinschuldnerin. Mit Notariatsakt vom 18. ... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der am 15. 12. 1986 registrierten R***** Gesellschaft mbH waren Gebhard R*****, Theresia R*****, Heinz R***** und Anton R*****. Geschäftsführer waren zunächst alle vier Gesellschafter, zuletzt nur mehr Heinz und Anton R*****. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 500.000 S. Die Gesellschaft ist Komplementärgesellschaft der im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch zu FN 15747h eingetragenen R***** Gesellschaft mbH & Co mit dem Sitz in S*****. G... mehr lesen...
Begründung: Die in L***** domizilierte G***** GmbH, die im wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren unrichtigerweise als Franz G***** GmbH - es bestehen die prot. Einzelfirma Franz G***** und die G***** GmbH - bezeichnet wurde und sich als Antragstellerin auch selbst im folgenden gerichtlichen Verfahren nach § 117 WRG so bezeichnete, betreibt in L***** auf einem nicht in ihrem Eigentum befindlichen Grundstück einen Filialbetrieb mit einer Tankstelle und einer Kfzbzw Landmaschinen... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 5. 1994 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Dr. ***** S***** KG von der beklagten Partei Entgelt für die Erbringung von Werbeleistungen. Die beklagte Partei wendete ua Mangelhaftigkeit dieser Leistungen ein. Im zweiten Rechtsgang stellte die klagende Partei ihre Bezeichnung auf "***** Dr. ***** S***** GmbH" richtig und brachte vor, die GmbH sei Gesamtrechtsnachfolgerin der KG, die KG sei in eine GmbH umgewandelt worden. Die beklagte Partei br... mehr lesen...
Begründung: Die W***** GmbH - eine im Firmenbuch nicht registrierte und daher rechtlich nicht existente GmbH - suchte über das AMS einen Bauleiter. Der an sie vermittelte Ing. Leo D*****, über den während des Berufungsverfahrens das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und für den Dr. Reinhard S***** als Masseverwalter bestellt worden war (in der Folge als Kläger bezeichnet), führte mit Arno K*****, der sich als Geschäftsführer dieser GmbH ausgab, ein Gespräch, das zum Abschlu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Kosten der Herstellung von zwei Hauskanalanschlüssen im Haus G*****straße***** in P*****. Nach Rechnungslegung und Teilzahlung sei für die erbrachten Leistungen noch ein restlicher Werklohn von S 75.000 offen. Den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten habe der Beklagte erteilt. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren, beantragte dessen Abweisung und wendete mangelnde Passivlegitimation ein. Er sei - für alle erkennbar - Vertre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Zulässigkeit einer Richtigstellung der Parteienbezeichnung der Beklagten (§ 235 Abs 5 ZPO) zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Zulässigkeit einer Richtigstellung der Parteienbezeichnung der Beklagten (Paragra... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der beklagten Partei wurde mit Beschluß des Amtsgerichtes Schwelm vom 30. 4. 1998 der Konkurs eröffnet. Mit der am 24. 12. 1998 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die klagende Partei die Zahlung von S 601.765,53 sowie die Feststellung, daß die beklagte Partei verpflichtet sei, ihr ihre künftigen Pflichtaufwendungen an Karl P***** und Friedrich D***** wegen des Unfalles vom 17. 8. 1993 im Betrieb der B***** GmbH insoweit zu ersetzen, als i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß am 5. 12. 1995 einen Arbeitsvertrag ab, in welchem als Arbeitgeber aufscheint: "I.V.E. Invest-Entertainment, H***** Heinz *****" und als Beginn des Dienstverhältnisses der 4. 12. 1995 angegeben ist. Am 19. 12. 1995 schlossen Heinz H***** sowie drei andere Personen einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der "IVE *****gesellschaft mbH". Heinz H***** wurde zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Zu ein... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger brachten in ihren im Oktober 1996 eingebrachten Klagen vor, sie seien von der beklagten Partei, der Realkanzlei Renate Ü*****, für ein befristetes Hausbesorgerdienstverhältnis betreffend die Liegenschaft D*****gasse 11, 13, aufgenommen worden und es stünden ihnen infolge gerechtfertigten vorzeitigen Austritts die klagsgegenständlichen Beträge gegen diese zu. Die Realkanzlei Renate Ü***** bestritt ihre Passivlegitimation; sie habe die Dienstverhältnisse a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 30.8.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin, die insgesamt 38 Wohnungseigentümer des Hauses ***** zur Zahlung der Beträge von S 129.225 brutto und S 6.410 netto sA schuldig zu erkennen. Die Klägerin habe als Hausbesorgerin im Haus insgesamt vier Heizungskessel zu betreuen, weshalb ihr zum Hausbesorgerentgelt eine Zulage von monatlich S 1.175 für das Jahr 1993 und monatlich S 1.200 für die Folgejahre für jeden betreuten Ke... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner gegen die "Paul K*****GmbH & Co KG" gerichteten Klage vom 27.12.1996 begehrte der Kläger an Entgeltfortzahlung, restlichem Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration, Urlaubsentschädigung und Abfertigung insgesamt S 154.700 brutto sA. Der Kläger sei von der Beklagten unberechtigt entlassen worden. Die Paul K***** GesmbH & Co KG beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete ein, daß nicht sie, sondern die Paul K*****GesmbH Arbeitgeber des Kl... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf ein Angestelltendienstverhältnis, welches am 1.9.1993 begonnen und am 31.3.1996 durch Kündigung seitens des Dienstgebers geendet habe, begehrt der Kläger den Zuspruch von S 96.198,47 brutto sA an fälligem Gehalt, Sonderzahlungen und Urlaubsentschädigung. Als beklagte Partei wurde im Klageschriftsatz die N***** GmbH, *****, angeführt. Diese erhob gegen den vom Erstgericht erlassenen Zahlungsbefehl einen nicht anwaltlich gefertigten, als "Berufung" bezeic... mehr lesen...
Begründung: Am 2.10.1993 zog sich die Klägerin bei einem Sturz in einer Passage des C***** - Marktes in V*****, eine Verletzung im Bereich des linken Ellenbogens zu. Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage die Verpflichtung der mit "K***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung" (in der Folge: K*****) bezeichneten Beklagten zur Zahlung von S 149.800,- sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für sämtliche künftig aus dem Unfall resultierenden Schäden. Zum S... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7.5.1993 beim Landesgericht Linz eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau von dem im Klagsschriftsatz zunächst als beklagte Partei bezeichneten "Bund (unrichtig mitunter auch Republik Österreich genannt) - Österreichische Bundesbahnen, zu Handen der Finanzprokuratur" als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahnvermögen) die grundbücherlich durchzuführende Rückübereig... mehr lesen...
Norm: ZPO §155ZPO §235 Abs5 B1BBG 1992 §17 Abs1
Rechtssatz: Die Berichtigung der Parteibezeichnung bei Klagen gegen die Republik Österreich aus Ansprüchen gegen die "Österreichischen Bundesbahnen" nach Inkrafttreten des § 17 Abs 1 BundesbahnG 1992 am 1.Jänner 1994 (§ 25 Abs 1 BundesbahnG 1992) ist zulässig. Dadurch, daß das Gericht zweiter Instanz dem unzulässigen Rechtsmittel eines Rechtssubjekts, das nicht Partei des Prozeßrechtsverhältnisses... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in der am 13.Dezember 1996 gegen die "Republik Österreich (Österreichische Bundesbahnen)" eingebrachten Klage, diese sei schuldig zu erkennen, ihm als Eigentümer eines bestimmten Hofs "in Erfüllung der Vereinbarung vom 08.02.1929 ein Ersatzwasser in Trinkwasserqualität auf immerwährende Zeiten zur Verfügung zu stellen, und zwar in einem Ausmaß, das zwei Drittel des abfließenden Fensterstollenwassers auf Gst 332/3 Grundbuch ... entspricht". Er brac... mehr lesen...