Norm
ABGB §837 DRechtssatz
Legt der Hausverwalter anläßlich der Aufkündigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses offen, daß er nur als Verwalter einer Eigentumswohnungsanlage auftritt, dann ist auch nach Zustellung der Aufkündigung die Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf die Wohnungseigentümer zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029582Dokumentnummer
JJR_19880713_OGH0002_009OBA00140_8800000_001