Norm
ZPO §235 Abs5 B1Rechtssatz
Richtigstellung der Parteibezeichnung der beklagten Partei von Alois B*, Lüftungsspengler (tatsächlich Pensionist) auf die unter derselben Anschrift ansässige A* Gesellschaft mbH. Unzulässigkeit des Revisionsrekurses des Alois B* gegen die Berichtigung auf das - insbesondere aus seiner Sicht - nach dem Inhalt der Klage eindeutig als beklagte Partei in Anspruch genommene Rechtssubjekt mangels Beschwer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0039394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.04.2022