Begründung: Die kündigende Partei kündigte der Kündigungsgegnerin am 25. August 1987 das gemietete "ganze" Haus Maisäßhütte Nr.183 in Gallenkirchen aus dem Grunde des Eigenbedarfs für den 1.November 1987 auf. Im für diese Kündigung verwendeten ZP-Formular Nr.102 wurden zum vorgedruckten Vorbringen "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat - drei Monaten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist....." keinerlei Angaben gemacht. Gegen die am 9.Septem... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einem Kaufvertrag vom 5.Februar 1980 verkauften Fritz und Leopoldine L*** ein auf einem Grundstück der Stadtgemeinde Klosterneuburg stehendes Holzhaus (Überbau) an die Erstbeklagte und ihren am 14.August 1984 verstorbenen und von beiden Beklagten beerbten Sohn Oliver. In der Folge wurden für dieses Haus Einrichtungsgegenstände angeschafft. Die hiezu jeweils erforderlichen Geldmittel stellte der Kläger zur Verfügung. Strittig ist, welche Rechtsbeziehungen in diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist eine Gesellschaft mbH & Co KG, die zweitbeklagte Partei ihre Komplementärgesellschafterin. Die Erstbeklagte betreibt ein Dachdeckereiunternehmen. Sie erstellte dem Kläger über die Neueindeckung seines Schloßgebäudes mit Kupferblech über der vorhandenen Blecheindeckung samt Erneuerung der Regenrinnen und Abfallrohre einen mit 24.August 1983 datierten Kostenvoranschlag. Nach Einigung über den Preis erteilte der Kläger der Erstbekl... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger behaupten, die Beklagte habe von Otto F*** am 22. Juli 1980 einen Achtel Miteigentumsanteil der Liegenschaft EZ 366 KG Oberdöbling Haus Kreindlgasse 17 und 19 erworben und sich im Kaufvertrag (Pkt X und XIV) verpflichtet, die für die Aufstockung des Hauses und die Errichtung der Wohnungen top.Nr. 7 und 8 im Dachgeschoß erforderlichen Erklärungen abzugeben und einer zur Wohnungseigentumsbegründung allenfalls erforderlichen Änderung ihres Anteiles unentgeltlic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt aufgrund einer mit der beklagten Partei abgeschlossenen Kaskoversicherung zunächst die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei für den Unfall vom 22. Juli 1988. Die beklagte Partei macht Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung durch Verwendung des Fahrzeuges mit glattgefahrenen Reifen geltend. Nach Erörterung der Zulässigkeit der Feststellungsklage durch den Erstrichter bei der Tagsatzung vom 13. Mai 1988 (ON 4) änderte der Kläger das Fe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Transportunternehmer mit einem - dem Beklagten im wesentlichen bekannten - Fuhrpark von 4 LKW-Zügen, 5 LKW-Kippern und etwa 10 verschiedenen Baumaschinen (Raupen und Bagger). In seiner Eigenschaft als Provisionsvertreter der Mineralölfirma "ELF" hatte der Beklagte dem Kläger schon seit 1974 Motoröle, Hydrauliköle und Getriebeöle verkauft. Ab 1. Jänner 1984 machte sich der Beklagte als Mineralölhändler selbständig; der Kläger blieb sein Kunde und erhielt ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist ein griechischer Obsthändler, der Kläger war in Wien für den Beklagten als Handelsvertreter tätig. Er war auch über ein bei einer österreichischen Kreditunternehmung auf den Namen des Beklagten eröffnetes Konto zeichnungsberechtigt. In der am 7. Dezember 1984 angebrachten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von mehr als 1,3 Mio. S. Dieses Begehren gründete der Kläger auf verschiedene Forderungen, die er i... mehr lesen...
Begründung: Am 7. Mai 1973 wurde zwischen dem Fremdenverkehrsverband für Wien als Auftraggeber und der Vivienne Filmproduktion GmbH, vertreten durch den Kläger, ein Vertrag abgeschlossen, dessen Punkt 1 wie folgt lautet: "Gegenstand des Vertrages Herstellung eines Filmes mit dem vorläufigen Arbeitstitel "Wien - zum Beispiel", wobei sich der Fremdenverkehrsverband das Recht vorbehält, für den herzustellenden Film auch einen anderen Titel zu wählen. Darüber hinaus ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in seiner beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage aus dem Rechtsgrund der Zuhaltung eines Kaufvertrages die Verurteilung der in Linz wohnhaften Beklagten zur Herausgabe eines näher beschriebenen Ölbildes Zug um Zug gegen Bezahlung des Restkaufpreises von S 115.000,--. Zur
Begründung: der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes berief er sich darauf, daß Innsbruck als Erfüllungsort vereinbart worden sei. Der Beklagten wurde gemäß § 24... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (siehe auch Arb 10.192, III.
Leitsatz: , mwH); es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Anfechtung der Zulassung einer Klageänderung ist kein Fall eines zweiseitigen Rekurses im Sinn des § 521 a ZPO, so daß die dennoch erstattete Rekursbeantwortung unzulässig ist. Die Kostenentscheidung ist in den §§ 40, 50, 52 ZPO begründet. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der vom Kläger genannte, als eigene Kaufpreisrückzahlung angebotene Betrag von 500.000 S ist nicht eine Geldsumme, die er an Stelle der im Eventualbegehren angesprochenen Sache begehrt oder anzunehmen anbietet; § 56 Abs. 1 JN ist daher nicht anzuwenden. Der Ausspruch des Gerichtes zweiter Instanz über den Wert des Beschwerdegegenstandes verletzt damit keine zwingenden Bewertungsrichtlinien und ist für den Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte gegenüber den Beklagten die Feststellung, daß diese ihm gegenüber zur Gänze für sämtliche Schäden und Folgen aus dem Unfallsereignis vom 6. Juni 1986 in Perg haft- und ersatzpflichtig sind. Die Beklagten anerkannten in ihrer Klagebeantwortung das Alleinverschulden des Erstbeklagten am gegenständlichen Unfall, sie bestritten hingegen das Feststellungsbegehren, weil nicht sicher sei, ob Spät- und Dauerfolgen vorlägen. Im vorbereitenden Schriftsatz des K... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erhob am 29. November 1979 gegen den Kläger die auf Feststellung gerichtete Klage, daß die zwischen ihrem Vater und Schwiegervater des Klägers Professor Hermann A*** bestandene bürgerlichrechtliche Gesellschaft mit dem 1.Juli 1977 in eventu mit dem 31.Dezember 1977 erloschen ist, weil Professor Hermann A*** am 1. Juli 1977 verstorben war und seine Erbin sowie die Beklagte als Legatarin den Ausschluß des Klägers aus der Gesellschaft beschlossen und vorsorgl... mehr lesen...
1) nach Rechtsprechung (4 Ob 1510/84 vom 5.6.1984 und 4 Ob 103/85 vom 1.10.1985) und Literatur (Petrasch in ÖJZ 1985, 302) eine analoge Anwendung des § 521 a ZPO im Rekursverfahren über die Klageänderung unzulässig ist, und Rechtliche Beurteilung 2) nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes Klageänderungen grundsätzlich im Zweifel zuzulassen sind, insbesondere aber dann, wenn sie einen weiteren Rechtsstreit voraussichtlich vermeiden und zur absch... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien sind folgende Gesellschaften eingetragen: 1. "A.H*** & Co K.G." (HRA 19.175) mit dem persönlich haftenden Gesellschafter: Firma Alfred Franz H*** Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 1040 Wien, Favoritenstraße 70, dem Einzelprokuristen Alfred H*** jun. und der Bezeichnung des Gegenstandes mit "Großhandel mit Musikinstrumenten und Zubehör" 2. "Alfred Franz H*** Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (HRB 12.507) mit dem... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie begehrte in diesem Verfahren ursprünglich die Deckung aus der Rechtsschutzversicherung für einen Schadensfall vom 28.3.1984, wobei sie behauptete, es werde ihr eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs.5 StVO zur Last gelegt, doch habe sie diese Übertretung nicht begangen. Die Beklagte verweigere Versicherungsschutz unter anderem unter Berufung auf Punkt A) lit b) der C 1965/82, denenzufol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei war schon vor 1974 Lieferant der Firma Bruno B KG. Von 1974 bis Ende 1979 wurden die Geschäftsverbindungen mit der Firma D E Gesellschaft m.b.H., deren Gesellschafter die Firma Bruno B KG und deren Komplementär Heinz B waren, weitergeführt. Mit 1. Jänner 1980 übernahm die Firma Bruno B KG ohne Liquidation sämtliche Aktiven und Passiven der überschuldeten Firma D E Ges.m.b.H. Sie war selbst ab diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig. Die Geschäftsbez... mehr lesen...
Norm: JN §43ZPO §235 Abs3 EZPO §240 Abs2 A
Rechtssatz: Mit rechtskräftiger Zulassung der Klagsänderung durch Erweiterung des Begehrens über die bezirksgerichtliche Wertgrenze ist zugleich über die nur auf die Klagserweiterung gestützte Einrede der sachlichen Unzuständigkeit bindend abgesprochen. Entscheidungstexte 6 Ob 825/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 6 Ob 825/83 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §933 Abs1 IZPO §228 A1ZPO §235 Abs3 DZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Auch die Klage auf Feststellung der Gewährleistungspflicht ist gerichtliche Geltendmachung des Rechtes im Sinne des § 933 Abs 1 ABGB. Die Gewährleistungsfristen bezwecken eine rasche Klärung von Streitigkeiten über die zureichende Qualität erbrachter Leistungen. Entscheidend ist also, dass über das Vorhandensein des behaupteten Mangels also über den Tatbestand der der G... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Wäre nach einem umfangreichen Beweisverfahren und einer mehrjährigen Prozeßdauer durch Zulassung einer Klagsänderung der bisherige Prozeßaufwand weitgehend verloren, weil ein neuer Prozeß begonnen werden muß, so besteht die Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Erschwerung und Verzögerung. Entscheidungstexte 7 Ob 547/80 Entscheidungstext OGH 13.03.198... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 E
Rechtssatz: Ein Feststellungsbegehren hinsichtlich des Bestehens einer Dienstbarkeit geht über das konkrete Leistungsbegehren (Unterlassungsbegehren) hinaus und ist eine Klagsänderung. Entscheidungstexte 5 Ob 697/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 5 Ob 697/78 Veröff: RZ 1979,278 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Begründung: Mit der zu 3 Cr 649/75 am 29.7.1975 beim Arbeitsgericht Wien zu Protokoll gegebenen Klage begehrte die Klägerin gegenüber der beklagten Partei "Fa. Helmut H***** "*****-Verbrauchermarkt", *****", die Feststellung, daß das am 23.4.1975 zwischen den Streitteilen eingegangene Dienstverhältnis aufrecht fortbestehe. Diese Klage begründete sie wie folgt: Die beklagte Partei betreibe im Verbrauchermarkt auch ein Buffet und besitze hiefür eine Konzession. Sie (die Klägerin) sei ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 A1ZPO §519 E2ZPO §528 C4
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht im angefochtenen Urteil die - implicite ausgesprochene - Zulassung der "Klageänderung" mit der
Begründung: gebilligt, dass überhaupt keine Klageänderung vorliege, selbst bei gegenteiliger Auffassung aber eine solche gemäß § 235 Abs 3 ZPO zuzulassen gewesen wäre, und spricht es auf diese Weise über das Vorliegen und die Zulässigkeit einer Klageänderung ab, dann entf... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VZPO §235 Abs3 A3
Rechtssatz: Über die Zulässigkeit eines als Klageänderung zu behandelnden Eventualbegehrens im Sinne des § 235 Abs 3 ZPO kann auch schon vor der Entscheidung über das Hauptbegehren abgesprochen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 91/73 Entscheidungstext OGH 30.10.1973 4 Ob 91/73 Veröff: SozM IA/e,1074 3 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 E
Rechtssatz: Kommt es bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Klagsänderung im Einzelfalle auf die Frage der Spruchreife an, so kann es sich nur darum handeln, ob die Sache, wenn von dem Vorbringen des Klägers über die Klagsänderung zur Gänze abgesehen wird, bis zur Entscheidung gediehen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 177/73 Entscheidungstext OGH 09.10.197... mehr lesen...
Mit der am 14. 5. 1971 eingebrachten Klage begehrte der Kläger, der Bauverein F in S, vom Beklagten, einem Wohnungseigentümer, der in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz hat, den schriftlichen Widerruf der vom Beklagten am 30. 3. 1971 anläßlich einer Wohnungseigentümerversammlung gegenüber dem geschäftsführenden Obmann des Klägers erhobenen, nach Klagebehauptung unwahren Vorwürfe, mit der Baufirma S, die die gegenständlichen Eigentumswohnungen errichtet hatte, unter einer D... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Wenn bei der laufenden Streitverhandlung auch ohne Klagsänderung Spruchreife nicht zu erzielen war, bedeutet die Notwendigkeit einer weiteren Streitverhandlung keine wesentliche Erschwerung der Verhandlung (ebenso schon ZBl 1933/163). Entscheidungstexte 5 Ob 220/71 Entscheidungstext OGH 03.11.1971 5 Ob 220/71 5... mehr lesen...
Mit ihrer am 23. Juli 1969 erhobenen Klage begehrten die Kläger unter Hinweis auf titellose Benützung sowie auf einen bestehenden Abbruchsauftrag die Räumung des im Hoftrakt des Bestandobjektes Wien, E-Straße 68. rechts gelegenen, aus Ziegeln gemauerten, eingeschossigen Schuppens durch den Beklagten. Eingangs der sodann für den 12. September 1969 ausgeschriebenen Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung "präzisierten" die Kläger das Klagebegehren dahin, daß der Beklagte schuldig se... mehr lesen...
Der Kläger begehrte in seiner Klage die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung von 45.000 S samt Nebengebühren. Er brachte hiezu vor, der Beklagte habe im "Kurier" zu Ostern 1968 ein Inserat folgenden Inhaltes eingeschaltet: "Mercedes 220 SB, 1964, Sonderausstattung, 46.000 Kilometer, garagengepflegt, preisgünstig." Der Kläger habe sich auf Grund dieser Anzeige mit dem Beklagten in Verbindung gesetzt und nach Erhalt der Zusage, daß das Fahrzeug eine Fahrleistung von nicht mehr als 4... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Klagsänderung ist von den ihr zugrunde liegenden klägerischen Prozeßbehauptungen auszugehen. Auf deren Stichhältigkeit, über die ja erst das streitige Verfahren durchgeführt werden soll, kommt es nicht an. Entscheidungstexte 7 Ob 154/67 Entscheidungstext OGH 25.10.1967 7 Ob 154/67 ... mehr lesen...