RS OGH 1980/3/13 7Ob547/80

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Veröffentlicht am 13.03.1980
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Norm

ZPO §235 Abs3 F

Rechtssatz

Wäre nach einem umfangreichen Beweisverfahren und einer mehrjährigen Prozeßdauer durch Zulassung einer Klagsänderung der bisherige Prozeßaufwand weitgehend verloren, weil ein neuer Prozeß begonnen werden muß, so besteht die Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Erschwerung und Verzögerung.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 547/80
    Entscheidungstext OGH 13.03.1980 7 Ob 547/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0039635

Dokumentnummer

JJR_19800313_OGH0002_0070OB00547_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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