Norm
JN §43Rechtssatz
Mit rechtskräftiger Zulassung der Klagsänderung durch Erweiterung des Begehrens über die bezirksgerichtliche Wertgrenze ist zugleich über die nur auf die Klagserweiterung gestützte Einrede der sachlichen Unzuständigkeit bindend abgesprochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0039694Dokumentnummer
JJR_19831222_OGH0002_0060OB00825_8300000_001