RS OGH 1967/10/25 7Ob154/67

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Veröffentlicht am 25.10.1967
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Norm

ZPO §235 Abs3 F

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Klagsänderung ist von den ihr zugrunde liegenden klägerischen Prozeßbehauptungen auszugehen. Auf deren Stichhältigkeit, über die ja erst das streitige Verfahren durchgeführt werden soll, kommt es nicht an.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 154/67
    Entscheidungstext OGH 25.10.1967 7 Ob 154/67

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0039730

Dokumentnummer

JJR_19671025_OGH0002_0070OB00154_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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