Norm
ZPO §235 Abs3 FRechtssatz
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Klagsänderung ist von den ihr zugrunde liegenden klägerischen Prozeßbehauptungen auszugehen. Auf deren Stichhältigkeit, über die ja erst das streitige Verfahren durchgeführt werden soll, kommt es nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0039730Dokumentnummer
JJR_19671025_OGH0002_0070OB00154_6700000_001