Norm: ZPO §233 Abs1ZPO §235 Abs3
Rechtssatz: Es steht im Ermessen eines Klägers, einen Antrag auf Genehmigung der Ausdehnung des Klagebegehrens im Sinne des § 235 Abs 3 ZPO zu stellen oder eine neue Klage hinsichtlich des Mehrbetrages einzubringen. Ebenso hat er die Möglichkeit, einen Anspruch auf einmal oder in Teilbeträgen einzuklagen. Soweit er dadurch einen überflüssigen Prozeßaufwand verursacht, treffen ihn nur Kostenfolgen. ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger änderten in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 9. 1. 1963 das in der Klage gestellte Feststellungsbegehren in ein Unterlassungsbegehren des Inhaltes ab, der Beklagte sei schuldig, die Benützung des im Hause Wien 5., *****, im 1. Stock vom Stiegenaufgang links, gegenüber der Türnummer 11, befindlichen Gangklosetts zu unterlassen. Der Beklagte sprach sich gegen diese Klagsänderung aus. Das Erstgericht heilt die Änderung des Klagebegehrens für zul... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 AZPO §240
Rechtssatz: Beurteilung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes nach dem Zeitpunkt der Fällung einer Inzidenzentscheidung (hier: Zulassung einer Klagsänderung). Entscheidungstexte 2 Ob 175/63 Entscheidungstext OGH 10.10.1963 2 Ob 175/63 Veröff: EvBl 1964/111 S 158 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie sei bücherliche Eigentümerin von 3/116- Anteilen der Liegenschaft EZ. X gewesen. Im Herbst 1960 habe ihr der Beklagte ein Darlehen von 30.000 S gewährt. Es sei Rückzahlung innerhalb eines Monats vereinbart worden. Der Beklagte habe zur Sicherstellung des gewährten Darlehens für den Fall der nicht fristgerechten Rückzahlung die Übertragung des Eigentums an den oben erwähnten Liegenschaftsanteilen der Klägerin begehrt. Die Klägerin habe daher Karl A. und Eric... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Klagsänderungen sind unzulässig, wenn durch die Änderung des Begehrens oder des Klagegrundes der Rahmen des ursprünglichen Rechtsstreites gesprengt würde oder wenn das Verfahren ohne Rücksicht auf die Klagsänderung bereits spruchreif wäre (vgl JBl 1955,502). Entscheidungstexte 6 Ob 41/61 Entscheidungstext OGH 08.02.1961 6 Ob 41/61 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Schon in der Notwendigkeit der Beweisaufnahme über das erweiterte Klagebegehren, wogegen das ursprüngliche Begehren spruchreif ist, liegt eine erhebliche Verzögerung der Verhandlung, die der Zulassung der Klagsänderung entgegensteht. Entscheidungstexte 2 Ob 141/56 Entscheidungstext OGH 07.03.1956 2 Ob 141/56 2 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 DZPO §237 Abs1 A
Rechtssatz: Zur Zulässigkeit der Zurücknahme eines von zwei Alternativbegehren durch Kläger. Entscheidungstexte Prä 153/27 Entscheidungstext OGH 22.06.1927 Prä 153/27 Vgl auch; Veröff: SZ 4/81 4 Ob 204/54 Entscheidungstext OGH 25.01.1955 4 Ob 204/54 Veröff: JBl 1955 H5,76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Eine Klagsänderung ist immer dann zuzulassen, wenn sie einen zweiten Prozess erspart, ohne den ersten unbillig zu erschweren oder zu verzögern. Entscheidungstexte 2 Ob 701/54 Entscheidungstext OGH 16.10.1954 2 Ob 701/54 6 Ob 107/67 Entscheidungstext OGH 19.04.1967 6 Ob 107/67 Ähnlich ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte die Herausgabe einer Reihe von Gegenständen aus dem Nachlasse ihrer verstorbenen Tante zunächst mit der Begründung: , daß sie diese Gegenstände von ihrer Großmutter geerbt habe und sie sich nur in Verwahrung ihrer Tante befanden. Nach Einbringung der Klagebeantwortung änderte sie ihr Klagsvorbringen dahin, daß sie angab, die Gegenstände seien ihr von der Großmutter geschenkt worden. Das Erstgericht hatte dieses Vorbringen als unzulässige Klagsänderung (Änderung d... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 AZPO §519 Z3 DZPO §527 Abs2 B3b
Rechtssatz: Hat die erste Instanz mit Beschluß eine Klagsänderung nicht zugelassen und mit Urteil das Klagebegehren abgewiesen, die zweite Instanz aber über Rekurs und Berufung des Klägers den Beschluß über die Nichtzulassung der Klagsänderung aufgehoben und das Urteil ohne Rechtskraftvorbehalt gleichfalls aufgehoben, so ist ein Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Urteiles unzulässig, ein Rec... mehr lesen...
Der Kläger begehrte in der Klage Zahlung eines Betrages von 8014.08 S auf Grund folgender Behauptungen: er habe im Jahre 1927 für seinen nach Argentinien ausgewanderten Sohn Friedrich P. die Liegenschaft EZ. 16, Grundbuch der KG. P. um den Kaufpreis von 8000 S gekauft. Diesen Betrag habe er seinem Sohn aus dem Verkaufserlös seiner Liegenschaft, EZ. 141, Grundbuch St. zur Verfügung gestellt. Friedrich P. habe sich verpflichtet, ihm diese Beträge zurückzuzahlen und habe auch tatsächlich... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Klagsänderungen sind tunlichst zuzulassen. Aussichtslosigkeit des ersten oder geänderten Begehrens, Notwendigkeit einer Vertagung sind nicht stets ein Grund der Abweisung der Klagsänderung; keinesfalls ist es die Gefahr erhöhter Prozesskosten. Entscheidungstexte 4 Ob 24/54 Entscheidungstext OGH 13.03.1954 4 Ob 24/54 Veröff: RStA 1954/20 S 19 Nr 57 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §235 Abs3 C
Rechtssatz: Wenn eine Klage auf ein Kontokorrentverhältnis gestützt ist und in der ersten Streitverhandlung das Klagsvorbringen dahingehend abgeändert wird, daß die Klagsforderung aus einer Lieferung entstanden sei, so ist dann, wenn das Gericht diese Klagsänderung nicht zuläßt, die Klage mangels Schlüssigkeit (mangels Klagegrundes) abzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Wenn bei einer Streitverhandlung ohne Aufnahme von Beweisen auch in Ansehung des ursprünglich geltend gemachten Klagsgrundes Spruchreife nicht hätte erzielt werden können, weiters das über das neue Vorbringen durchzuführende Beweisverfahren im wesentlichen solche Beweismittel betrifft, die über das bisherige Vorbringen gleichfalls angeboten wurden, kann auch bei Zulassung der Klagsänderung von einer erheblichen... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Eine Klagsänderung ist zuzulassen, wenn sie es ermöglicht, das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis mit den einfachsten Mitteln, unter Vermeidung eines weiteren Prozesses, klarzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 111/52 Entscheidungstext OGH 13.02.1952 1 Ob 111/52 8 Ob 112/67 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt in der am 18 November 1949 verfaßten Klage zu erkennen: "Die beiden Beklagten seien zur ungeteilten Hand schuldig, in der Einverleibung des Eigentumsrechtes bezüglich ihrer 3/32- Anteile an der gemäß dem Situationsplan des Geometers GT. 3701 neu zu bildenden Subparzelle 771/2, Garten, im Ausmaß von 1662 m2, vorgetragen im Grundbuch M. EZ. 113 zugunsten der klagenden Partei "gegen dem" zu willigen, daß die klagende Partei je 3/32-Anteile an der Baufläche 100 und de... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 EZPO §391ZPO §411
Rechtssatz: Ist über die Klagsforderung bereits rechtskräftig abgesprochen und im fortgesetzten Verfahren lediglich über die eingewendete Gegenforderung zu entscheiden, so ist eine Erweiterung des Klagebegehrens nicht mehr zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 611/51 Entscheidungstext OGH 19.09.1951 2 Ob 611/51 Veröff: SZ 24/233 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Für die Frage der Zulässigkeit einer Klagsänderung oder Ausdehnung ist es belanglos, ob dieser geänderte oder erweiterte Anspruch begründet ist oder nicht und ob der Rechtsweg zulässig ist, weil maßgebend nur der Prozeßaufwand ist, der meist bei derartigen Klagsänderungen oder Erweiterungen nicht entfaltet wird. Entscheidungstexte 2 Ob 687/50 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 A2ZPO §235 Abs3 DZPO §562 Abs1 B
Rechtssatz: Änderung des Kündigungsbegehrens nach § 19 Abs 2 Z 4 MG in ein Räumungsbegehren nach § 1118 ABGB unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 79/48 Entscheidungstext OGH 16.03.1948 2 Ob 79/48 Veröff: EvBl 1948/310 = SZ 21/80 2 Ob 372/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 ... mehr lesen...
Die klagende Partei kundigte den beiden Beklagten die Gasthausräume des Gasthauses L. in K. und die im ersten Stockwerke dieses Hauses befindliche Pächterwohnung samt Zubehör gerichtlich auf und machte als Kündigungsgrund erheblich nachteiligen Gebrauch der Bestandsache (§ 19, Abs. 2, Z. 4 MietG.) geltend. In dem über die Einwendungen der Beklagten eingeleiteten Verfahren erklärte die klagende Partei, das Kündigungsbegehren in das Begehren auf sofortige Räumung abzuändern (§ 1118 ABGB... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs3 F
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 235 ZPO soll überflüssigen Prozeßaufwand verhüten, nicht aber den Prozeßaufwand vermehren. Sie dient den Gedanken der Prozeßökonomie. Das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis soll mit den einfachsten Mitteln, daher womöglich in einem einzigen Rechtsstreit, klargestellt werden. Dient die Klagsänderung diesem Zwecke, so ist sie zuzulassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...