RS OGH 1973/10/9 8Ob177/73

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Veröffentlicht am 09.10.1973
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Norm

ZPO §235 Abs3 E

Rechtssatz

Kommt es bei der Entscheidung über die Zulässigkeit einer Klagsänderung im Einzelfalle auf die Frage der Spruchreife an, so kann es sich nur darum handeln, ob die Sache, wenn von dem Vorbringen des Klägers über die Klagsänderung zur Gänze abgesehen wird, bis zur Entscheidung gediehen ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 177/73
    Entscheidungstext OGH 09.10.1973 8 Ob 177/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0039641

Dokumentnummer

JJR_19731009_OGH0002_0080OB00177_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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