Norm
HGB §105Rechtssatz
Aus Vorbereitungsgeschäften einer zu gründenden und sodann nicht zur Entstehung gelangten Personalhandelsgesellschaft kann der Scheingesellschafter geklagt, aber auch die Parteibezeichnung von der Gesellschaft auf seinen Namen richtiggestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0035181Dokumentnummer
JJR_19800424_OGH0002_0070OB00505_8000000_001