Norm: ZPO §226 V
Rechtssatz: Bei einem Eventualbegehren handelt es sich um eine Eventualklagenhäufung, bei der ein Klageanspruch erstrangig und ein anderer Klageanspruch nur für den Fall der Erfolglosigkeit des erstrangigen Anspruches gestellt wird; dabei kann es sich um gleiche, aber auch um in Widerspruch zueinander stehende oder einander sogar ausschließende Klagegründe handeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §230 Abs2
Rechtssatz: Die Zurückweisung der Klage a limine als unzulässig mit Beschluss nach der gemäß § 230 Abs 2 ZPO vorzunehmenden Vorprüfung kann nur dann erfolgen, wenn nicht alle Prozessvoraussetzungen gegeben sind beziehungsweise wenn Prozesshindernisse vorliegen. Über die Frage, ob die Klage begründet ist, ist hingegen mit Urteil zu entscheiden. Die Sachlegitimation hat - ebenso wie die Schlüssigkeit der Klage - nic... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VKO §46KO §50KO §110
Rechtssatz: Ein Eventualbegehren in der Form, daß eine Forderung, die im Konkurs aus einem bestimmten Rechtsgrund angemeldet wurde, für den Fall, daß sie als primär geltend gemachte Masseforderung nicht zum Zuge komme, als Konkursforderung geprüft werden soll, ist zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 10/93 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §37 LEO §37 PAbgEO §14 Abs1ZPO §226 IIB13ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Für die Schlüssigkeit einer Exszindierungsklage sind zwar Tatsachenbehauptungen notwendig, aus denen sich sowohl der Titel als auch die Erwerbungsart schlüssig abgeleitet werden können; aus dem Substantiierungsgebot folgt aber nicht, es sei präzise auszugeben, von welchen namentlich genannten Gewerbetreibenden die Gegenstände gekauft und wann sie dem Kläger übergeben wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 FABGB §872ABGB §922ZPO §226 IIIBZPO §405 C
Rechtssatz: Auch im Falle echter Anspruchskonkurrenz (hier: Irrtum und Gewährleistung) kann der Kläger sich ausdrücklich auf einen Rechtsgrund (hier: § 872 ABGB) beschränken. Dem Gericht ist dann die Prüfung verwehrt, ob die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Preisminderung aus dem Titel der Gewährleistung vorliegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §934ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Solange die Beklagten nicht die - bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz mögliche Erklärung abgegeben haben, den Vertrag durch Ersatz des Abgangs aufrechtzuerhalten, ist die Klage zutreffend auf Rechtsgestaltung gerichtet. Entscheidungstexte 3 Ob 520/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 Ob 520/94 Veröff: SZ 68/152 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein Unterlassungsbegehren hinsichtlich der Benützung einer Fläche als Zufahrt für Kraftfahrzeuge ist unschlüssig, wenn die Zufahrt mit einem PKW im Rahmen des Gemeingebrauchs nach außen hin gleich in Erscheinung tritt wie die Zufahrt aufgrund eines - hier strittigen - Rechtes (Servitutsrechtes oder Eigentumsrechtes). Entscheidungstexte 1 Ob 598/95 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §530 AZPO §405 A
Rechtssatz: Hat der Kläger sein Begehren auf neue wissenschaftliche Erkenntnismethoden bei der Abstammungsfeststellung gestützt, diese Methoden in der Klage jedoch nicht präzise bezeichnet und nicht bereits vorweg ein einschlägiges neues Gutachten eingeholt, bewirkt dies aber nicht das Scheitern seiner Wiederaufnahmsklage. Entscheidungstexte 2 Ob 55... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §514 B
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses ist stets zu prüfen ist, welches von mehreren zu Gebote stehenden Mitteln zur Abwehr von Beeinträchtigungen desselben Rechtsanspruchs die weitergehende Bereinigungswirkung hat und dem deshalb der Vorzug gebührt. Von mehreren Leistungsbegehren muß jenes gewählt werden, das für sich bereits zu dem angestrebten Ziel führt: Müßte dagegen mindestens ein weit... mehr lesen...