Norm: ZPO §226 IIIAZPO §396 BZPO §442ZPO 502 HI2ZPO §502 IIZPO §508a
Rechtssatz: Es stellt einen erheblichen Verfahrensfehler idS § 502 Abs 1 ZPO dar, wenn die Schlüssigkeit einer Klage, über die ein Versäumungsurteil erging, nicht allein auf Grund der Klagsbehauptungen, sondern auf Grund von in der Berufung gegen das Versäumungsurteil erhobenen Einwendungen geprüft wird. Entscheidungstexte 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §871 FZPO §226 III BZPO §243ZPO §411 Aa
Rechtssatz: Da Urteilsgegenstand und Streitgegenstand ident sind, ist der Beklagte bei sonstiger Präklusion verpflichtet, gegen eine Klage auf Vertragszuhaltung auch bereits entstandene selbständige Gestaltungsrechte (hier: Irrtumsanfechtung) auszuüben. Der späteren klageweisen Irrtumsanfechtung steht die Rechtskraft des Vorurteiles entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...