Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB6
Rechtssatz: Liegt der Zeitraum, für den ein Leistungsbegehren erhoben wird, in der Vergangenheit, sodass die beklagte Partei diesem Begehren nicht mehr entsprechen könnte, fehlt es dem Kläger an einem Rechtsschutzbedürfnis. (Hier: Begehren auf Pflegefreistellung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum.) Entscheidungstexte 9 ObA 2091/96g Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IJN §1 BIaJN §1 CXXIJN §42 AaJN §42 Af
Rechtssatz: Die Regelung, ob und in welcher Weise ein Rechtsobjekt Ansprüche mit staatlicher Hilfe durchsetzen kann, gehört zum öffentlichen Recht (vgl nur Fasching III 9; derselbe, LB2, Rz 13). Die Frage, ob die Beklagte berechtigt ist, zur Durchsetzung eines Anspruches gegen den Kläger den Rechtsweg zu beschreiten, ist eine prozessuale Frage, die in einem solchen Prozess nach den Bestimmun... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB13ZPO §226 IVJN §1 BIaJN §1 CIIIJN §42 AaJN §42 AfKirchenbeitragsG allgKirchenbeitragsG §3 Abs1
Rechtssatz: Das Begehren, die Beklagte habe es zu unterlassen, die Erfüllung religiöser Pflichten, insbesondere die Zahlung der nach der KBO festgesetzten Beiträge, durch die Inanspruchnahme staatlichen Zwanges durchzusetzen; in eventu festzustellen, daß die Beklagte zu solchen Maßnahmen nicht berechtigt sei, zielt darauf ab, der B... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IAußStrG 2005 §9 Abs1ZPO §226 IZPO §577MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Prozesshandlungen (hier: Antragsrückziehung einer Mietzinsüberprüfung) sind objektive Maßstäbe anzulegen und nicht die Auslegungsregeln für Rechtsgeschäfte (§§ 914 ff ABGB) heranzuziehen. Es ist also insbesondere nicht der Parteiwille zu erforschen. Entscheidungstexte 5 Ob 117/95 Entsch... mehr lesen...