Norm: AußStrG §9 A2aZPO §226 IZPO §520 A
Rechtssatz: Richtet sich ein Unterhaltsherabsetzungsantrag an das Erstgericht, der bedingt erhobene Rekurs gegen die Unterhaltsfestsetzung aber an das Rechtsmittelgericht, so ist der Rekurs nicht deshalb unzulässig, weil nicht jeweils dieselbe Gerichtsinstanz in Anspruch genommen werden soll (anderer Ansicht Fasching, Anm III, 11 und MietSlg 32708). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AO §54 Abs4KO §60 Abs2KO §156a Abs3ZPO §204 IZPO §226 IVZPO §459
Rechtssatz: Stehen der Schaffung eines Doppeltitels weder Streitanhängigkeit noch Rechtskraft entgegen, kann die Klage nicht wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 505/94 Entscheidungstext OGH 15.12.1993 3 Ob 505/94 Veröff: SZ 66/173 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D4UWG §2 A4ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Der Unternehmer braucht die Richtigkeit seiner Behauptungen dem Kunden gegenüber grundsätzlich nicht nachzuweisen. Vertraut ihm der Kunde nicht, dann wird er mit dem Unternehmer keine Geschäfte schließen. Hält aber ein Mitbewerber eine Werbebehauptung für unrichtig, dann steht es ihm frei, auf Unterlassung zu klagen; im gerichtlichen Verfahren ist dann die umstrittene Behauptung auf i... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3aUWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Soweit ein ausländisches Unternehmen auf Grund seiner Firma mit einem - im Inland prioritätsälteren - Unternehmen verwechselt werden könnte, kann vom ausländischen Unternehmen nur verlangt werden, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um die durch Gleichheit der Firma hervorgerufene Verwechslungsgefahr möglichst einzudämmen; es wird zumindest auf seine Herkunft aus einem anderen Staat hin... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D4ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Eine Unterlassung kann sittenwidrig sein, wenn Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte eine Tätigkeit fordern. Das Verschweigen von Tatsachen kann unter Umständen sittenwidrig (oder irreführend) sein, wenn für den Werbenden eine Aufklärungspflicht besteht. Ein Unternehmer, der einen Vergleich mit seinem früheren Preis anstellt, muß dem Publikum diese Preise aber nicht nachweisen. ... mehr lesen...
Norm: EO §367ZPO §226 IV
Rechtssatz: Gegen die Zulässigkeit eines Klagebegehrens, mit dem vom Beklagten die Zurückziehung seines bei einer Verwaltungsbehörde eingebrachten Rechtsmittels begehrt wird, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Behauptet der Kläger, der Beklagte habe auf Grund der zwischen den Streitteilen bestehenden privatrechtlichen Vereinbarungen die Einbringung eines solchen Rechtsmittels zu unterlassen und sei daher zur Abgabe ... mehr lesen...