Norm: ZPO §226 IIB6ZPO §226 IIB7ZPO §228 A4ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Das Begehren, der Beklagten habe der klagenden Partei für sämtliche Schäden zu haften, die dieser durch seine Tätigkeit in der Zeit vom 01.01.1981 bis 30.08.1987 entstanden seien und in Zukunft entstehen werden, ist zu unbestimmt. Entscheidungstexte 9 ObA 227/94 Entscheidungstext OGH 30.11.1994 9 ObA 227/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §16FG 1993 §16 Abs2 Z2FG 1993 §43 Abs1 Z3ZPO §226 BII12
Rechtssatz: Zum Schutz gegen mißbräuchliche Belästigung durch wiederholte anonyme Anrufe, die vom Anrufenden jeweils nach wenigen Sekunden abgebrochen werden ("Telefonterror") hat der Betroffene einen Unterlassungsanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 99/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 99/94 Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2ZPO §226 IIB12ZPO §514 B
Rechtssatz: Ist eine Wiederholung des wettbewerbswidrigen Verhaltens schon vor Schluß der Verhandlung erster Instanz aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen, dann ist das Unterlassungsbegehren abzuweisen; fällt die Verbotsnorm erst während des Rechtsmittelverfahrens weg, dann fehlt es für die Überprüfung der Entscheidung an der Beschwer. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §78ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein wegen der Verletzung berechtigter Interessen des Abgebildeten durch den Begleittext erlassenes Verbot, das auf ein konkretes Bild beschränkt wäre, könnte leicht dadurch umgangen werden, daß ein anderes Lichtbild des Klägers mit demselben Begleittext veröffentlicht wird. Der Kläger, der seinen Antrag nicht auf das bei der beanstandeten Bildnisveröffentlichung verwendete Lichtbild beschränkt, hat daher... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 B2ABGB §364 Abs3 DEO §7 Abs1 BaEO §355 IZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein Unterlassungsbegehren, in einem bestimmten Haus störenden Lärm, durch den die Nachtruhe der Kläger gestört wird, zu unterlassen, ist hinreichend bestimmt; der Angabe von Messeinheiten (dbl) bedarf es nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 594/94 Entscheidungstext OGH 29.08.1994 1 Ob 594/94 Veröff: ... mehr lesen...