Norm
ZPO §204Rechtssatz
Die Beendigungswirkung eines Prozessvergleichs tritt auch dann ein, wenn von der Bereinigungswirkung die vorprozessualen Kosten des Beklagten nicht umfasst sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133868Im RIS seit
25.02.2022Zuletzt aktualisiert am
25.02.2022