Norm
ASGG §65Rechtssatz
Eine selbständige Klage, mit der die Unwirksamkeit eines in einem sozialgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vergleichs über einen Leistungsanspruch geltend gemacht wird, ist keine in die Zuständigkeit der Sozialgerichte fallende Sozialrechtssache.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SozialrechtssacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134891Im RIS seit
05.09.2024Zuletzt aktualisiert am
05.09.2024