RS OGH 2008/1/24 2Ob136/07z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2008
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Norm

ABGB §862
ZPO §204 H

Rechtssatz

Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, eine über den Vergleichswiderruf hinausreichende Bindung des Vertragspartners des Widerrufenden an die im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses vorliegende Erklärung, den Vergleich abschließen zu wollen, anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123226

Im RIS seit

23.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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