Norm
ZPO §17 BRechtssatz
Ist in einem Rechtsstreit zwischen einem Teil der Verpächter auf der einen und dem Pächter auf der anderen Seite darüber zu befinden, ob der Letztgenannte eine sich aus dem Pachtvertrag ergebende Leistungspflicht erfüllt hat, so besitzt ein weiterer Verpächter nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein rechtliches Interesse an dem Ergebnis dieser gerichtlichen Auseinandersetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0035794Dokumentnummer
JJR_19660512_OGH0002_0010OB00096_6600000_001