Norm
AHG §9Rechtssatz
Mit dem aus dem Titel der Amtshaftung in Anspruch genommenen Rechtsträger können in einer Klage auch dritte Mitschädiger belangt werden. Es liegt eine formelle Streitgenossenschaft vor. Wie bei jeder subjektiven Klagehäufung kann auch in einem solchen Fall das Verfahren getrennt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0035558Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.02.2014