In ihrer Klage vom 20. November 2002 hatte die Beschwerdeführerin von der Beklagten Zahlung von EUR 1,668.885,87 samt Nebengebühren begehrt; dieses Klagebegehren wurde laut Vortrag des vorbereitenden Schriftsatzes ON 8 in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 25. März 2003 auf EUR 1,699.934,87 samt Nebengebühren ausgedehnt. Mittels Gebühreneinzuges entrichtete die Beschwerdeführerin am 22. November 2002 ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 1,668.886,-- Gericht... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/16/0057 E 30. April 2003 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Dann, wenn in einem Vergleich synallagmatische Verpflichtungen begründet werden, ist die Gegenleistung in die Gebührenbemessungsgrundlage nicht einzubeziehen. [Hier: Es waren die von der Beschwerdeführerin als Werkunternehmer (... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §14;JN §56 Abs1;
Rechtssatz: Eine Lösungsbefugnis und ein Alternativbegehren fallen gleichermaßen unter § 56 Abs. 1 JN. In beiden Fällen ist die "angegebene Geldsumme für die Beurteilung" im Sinn des § 56 Abs. 1 JN maßgebend (vgl. im Näheren Gitschthaler in Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen Ba... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0507 E 13. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richt... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin hatte beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine Darlehensforderung samt Zinsen eingeklagt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17. Dezember 2007 war ihr das eingeklagte Darlehenskapital zugesprochen worden, nicht jedoch die zwischen Darlehensgewährung und Urteilsfällung abgereiften Zinsen in Höhe von ru... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 18 Abs. 2 Z 4 GGG sind die Fälle erfasst, in denen ausschließlich der Ausspruch über die Zinsen angefochten wird. Wird die in erster Instanz geltend gemachte Hauptforderung mit Berufung nicht geltend gemacht, sondern werden nur die im Verfahren in erster Instanz als Nebenforderung zur Hauptforder... mehr lesen...
Die klagende Partei S und der Beschwerdeführer als beklagte Partei schlossen am 30. August 2005 vor dem Bezirksgericht Montafon einen Vergleich mit nachstehendem Inhalt: "1.) Der Beklagte verpflichtet sich, binnen 14 Tagen den Betrag von EUR 2.310,00 an den Klagsvertreter zu überweisen. Die Beklagte verpflichtet sich im Gegenzug eine neue Bankgarantie über den Betrag von EUR 2.310,00, dies hinsichtlich der Kaution des Mietvertrages, auszustellen und dem Beklagtenvertreter zu gebe... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Beachte Besprechung in:
WoBl 1/2008, S 27-28;
Rechtssatz: Wenn die im Vergleich übernommene Zahlungsverpflichtung zeitlich nicht begrenzt ist, ergibt sich daraus im Zusammenhalt mit einer auf einen bestimmten Termin bezogenen Räumungsverpflichtung, dass der Mieter zur Bezahlung der... mehr lesen...
In seiner Drittschuldnerklage vom 9. März 2001 begehrte der Beschwerdeführer vom Beklagten Adam R. die Zahlung von S 1,000.000,-- samt 4 % Zinsen seit 29. Dezember 2000 und den Ersatz der Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution. Der Beklagte bestritt die Klagsforderung und wandte die mangelnde Fälligkeit der Forderung ein. Mit Urteil vom 20. Februar 2002 sprach das Landesgericht Klagenfurt über das Begehren folgendermaßen ab: "1.) Der Beklage ist schuldig, dem ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z3;GGG 1984 TP2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/16/0010 E 18. Mai 2006 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem systematischen Zusammenhang der Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes zueinander ist davon auszugehen, dass der Begriff des "Berufungsinteresses" in Tarifpost 2 GGG mit jenem des Wertes des (Teiles des ursprünglichen) Streitge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben mit Schriftsatz vom 1. Februar 2006 beim Bezirksgericht Feldkirch eine Klage eingebracht, mit der die Zahlung rückständigen Mietzinses und die Räumung einer näher bezeichneten Wohnung begehrt wurde. In der Tagsatzung vom 20. Juni 2006 schlossen die Verfahrensparteien einen Vergleich mit folgendem Wortlaut: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich bei Exekution, den klagenden Parteien binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Vergleiches den Betr... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 9. März 1998 erhob der Beschwerdeführer vor dem Bezirksgericht Salzburg Klage gegen die T. Ges.m.b.H. auf Zahlung von ausstehendem Mietzins für die Monate Februar und März 1998 im Betrag von S 30.398,18 und auf Räumung des näher bezeichneten Bestandobjektes verbunden mit dem Antrag auf pfandweise Beschreibung der in das Bestandobjekt eingebrachten Fahrnisse. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6. Mai 1998 dehnte der Beschwerdeführer sein Zahlungs... mehr lesen...
In seiner Mahnklage vom 7. April 2000 begehrte der Erstbeschwerdeführer von den Beklagten Hans-Jürgen S. und A. Versicherungs AG die Zahlung von S 129.100,-- samt Nebengebühren aus dem Titel des Schadenersatzes. Die Beklagten bestritten diese Klagsforderung und wendeten ihrerseits eine Gegenforderung von insgesamt S 40.500,-- aufrechnungsweise ein. Der Erstbeklagte Hans-Jürgen S. begehrte seinerseits in seiner Mahnklage vom 17. April 2000 von den Beschwerdeführern die Zahlung von S 40... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z3;GGG 1984 TP2;
Rechtssatz: Aus dem systematischen Zusammenhang der Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes zueinander ist davon auszugehen, dass der Begriff des "Berufungsinteresses" in Tarifpost 2 GGG mit jenem des Wertes des (Teiles des ursprünglichen) Streitgegenstandes im Sinn des § 18 Abs. 2 Z. 3 GGG (d.h. mit dem Wert des Str... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 20. April 2002 erhob die Beschwerdeführerin vor dem Bezirksgericht Favoriten Klage gegen die Beklagte "V Verein " auf Zahlung von ausstehendem Mietzins für die Monate März und April 2000 im Betrag von S 96.801,-- samt Zinsen und auf Räumung des näher bezeichneten Bestandobjektes verbunden mit dem Antrag auf pfandweise Beschreibung der in dem Bestandgegenstand eingebrachten Einrichtungsgegenstände und Fahrnisse. Zu Beginn der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandl... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0024 E 24. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine vertraglich schon bestehende Verpflichtung neuerlich über... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0166 E 21. September 2005 RS 2
(hier nur erster, zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Der Einbeziehung des Bestandzinses in die Bemessungsgrundlage der Pauschalgebühr steht nicht entgegen, dass der Bestandzins im Vergleich selbst nicht angeführt ist, sondern aus dem Zusammenhalt mit dem... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien erhoben Klage gegen die G-Betriebsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: beklagte Partei oder G-GmbH) auf Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 199.989,83 und Räumung. Hiefür wurde die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG im Betrag von S 7.579,-- durch Gebühreneinzug entrichtet. Die beschwerdeführenden Parteien und die G-GmbH schlossen vor dem Bezirksgericht Salzburg am 28. Juni 1999 nachstehenden Vergleich: "1. Außer Streit gestellt wird, dass de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erhoben mit jeweils am 5. November 1997 beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht eingelangtem Schriftsatz Klage gegen ihren Arbeitgeber S Bank. Die Klagebegehren waren - im Wesentlichen gleich lautend - auf die Feststellung gerichtet, dass den beschwerdeführenden Klägern (in der Folge: Beschwerdeführer) gegen die beklagte Partei ab einem sich aus einer näher bezeichneten Betriebsvereinbarung ergebenden Zeitpunkt ein Pensionsanspruch nach Maßgabe ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 26. August 2004 erhoben die Beschwerdeführer vor dem Bezirksgericht Zell am Ziller Klage gegen Christa B. auf Zahlung von rückständigem Mietzins (für die Monate Juli und August 2004) und auf Räumung eines näher bezeichneten Bestandobjektes. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 8. November 2004 schlossen die Streitteile folgenden (unbedingten) Vergleich: "1. Die Beklagte verpflichtet sich, die Wohnung im Parterre des Hauses in Mayrhofen, beste... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat beim Bezirksgericht Klosterneuburg mit Mahnklage vom 20. März 2003, 14 C 209/03v, einen Betrag von EUR 4.371,24 s.A. sowie mit Mahnklage vom 24. März 2003, 14 C 210/03s, einen Betrag von EUR 3.512,06 s.A. gegen die beklagte Partei N GmbH geltend gemacht. Für die Mahnklage vom 20. März 2003 entrichtete die Beschwerdeführerin Pauschalgebühren nach TP 1 GGG in Höhe von EUR 233,--, für die Mahnklage vom 24. März 2003 in Höhe von EUR 127,--. In der Tagsatzung zur... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Schließen die Parteien im Zuge eines zivilgerichtlichen Verfahrens einen Vergleich, so richtet sich die Bemessungsgrundlage nach dem Wert der Leistung, zu der sich die Parteien verpflichtet haben. Es kommt hiebei auf die im Vergleich übernommenen Verpflichtungen an (vgl. dazu z.B. die bei Tschugguel/Pötscher, Gerichtsge... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0024 E 24. September 2002 RS 3 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine vertraglich schon bestehende Verpflichtung neuerlich über... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0161 E 21. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Werden mehrere verbundene Rechtssachen durch einen (höherwertigen) Vergleich beendet, so ist die jeweils entrichtete Pauschalgebühr im Sinne des § 18 Abs 2 Z 2 GGG einzurechnen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0226 E 23. Oktober 2002 RS 1 Stammrechtssatz Wird in einem Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Räumung des Bestandobjekts bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verpflichtet hat, die Zahlung des Benützungsentgelts bis zur Räumung des Bestandobjekts, jedoch o... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0360 E 26. Juni 2003 RS 3 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Frage, ob eine vergleichsweise getroffene Bestandzinsvereinbarung "bis zur Räumung" auch eine Grundlage für eine Zahlungspflicht für den Fall verzög... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Einbeziehung des Bestandzinses in die Bemessungsgrundlage der Pauschalgebühr steht nicht entgegen, dass der Bestandzins im Vergleich selbst nicht angeführt ist, sondern aus dem Zusammenhalt mit dem Bestandvertrag zu entnehmen ist (Hinweis E 6. November 2002, 2002/16/0234). Es genügt, dass sich der Bestandnehmer neue... mehr lesen...
Mit Mietvertrag vom August 1995 vermietete die Erstbeschwerdeführerin an den Zweitbeschwerdeführer eine Tischlereiwerkstätte. In einem Räumungsvergleich vor dem Bezirksgericht Bruck/Leitha vom 19. Juli 1999 verpflichtete sich der Zweitbeschwerdeführer, das Bestandobjekt am 31. Juli 2000 an die Erstbeschwerdeführerin zurückzustellen und geräumt von seinen Fahrnissen zu übergeben. Am 29. Juni 2000 schlossen die Beschwerdeführer vor dem Bezirksgericht Bruck/Leitha einen weiteren Ver... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit der Klage vom 19. November 2003 beim Handelsgericht Wien das Urteil beantragte, die beklagte Partei sei schuldig, der Beschwerdeführerin eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG über einen Rechnungsbetrag von S 2.360,000.000 (EUR 171,507.888,64) mit gesondert auszuweisender Umsatzsteuer in Höhe von S 393,333.333,33 (EUR 28,584.648,11) auszustellen. Als "Streitwert" gab sie in der Klage EUR 30.000,-- an. Von dieser Bemessungsgrundlage entrichtete sie die... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;RAT §7;
Rechtssatz: Wenn § 18 Abs. 1 GGG normiert, die Bemessungsgrundlage bleibe für das ganze Verfahren gleich, bedeutet dies, dass die im Zeitpunkt des Entstehens des Gebührenanspruches maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühr heranzuziehen ist und Änderungen des St... mehr lesen...