Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß der 31 Jahre alten Diane B***** für die durch ihre strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 19,00 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Diane B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß dem 31 Jahre alten Werner G***** für die durch seine strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12. August 1988, 8,30 Uhr, bis zum 25.August 1988, 18,15 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Werne... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien festgestellt, daß dem 24 Jahre alten Alexander W***** für die durch seine strafgerichtliche Anhaltung im Verfahren AZ 23 c Vr 8033/88 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in der Zeit vom 12.August 1988, 8,30 Uhr bis zum 25.August 1988, 18,15 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit a StEG nicht zusteht. Nach den Konstatierungen des Oberlandesgerichtes wurde Ale... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt U 122/88 des Bezirksgerichtes Langenlois ergibt sich folgender Sachverhalt: Das genannte Gericht nahm über Antrag des Bezirksanwaltes Vorerhebungen wegen eines Verkehrsunfalls vor. Noch vor dem Abschluß dieser Vorerhebungen wurden für die Unfallsbeteiligten von Rechtsanwälten Vollmachtsurkunden vorgelegt, und zwar durch Dr. Ferdinand Weber für Johann D*** sowie durch Dr. Wolfgang Grohmann und Dr. Helmut Paul für Dietrich S*** (ON 3 und 4). Am 26.April 1989 erli... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs1RAO §45 Abs4StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Als ein nach § 45 Abs 1 RAO (§ 41 Abs 1 und 3 StPO) bestellter Verteidiger, an den für den Angeklagten rechtswirksam Zustellungen vorgenommen werden können (§ 79 Abs 2 StPO), ist nach dem Sinn des Gesetzes nur ein solcher Rechtsanwalt anzusehen, der nach den geltenden Vorschriften auch tatsächlich in der Lage ist, die ihm übe... mehr lesen...
Gründe: Der in der Hauptverhandlung durch einen Amtsverteidiger (§ 41 Abs. 3 StGB) vertretene Angeklagte Klaus O*** meldete nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und beantragte zugleich die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO für das gesamte Rechtsmittelverfahren. Mit Beschluß vom 6. Dezember 1989 (ON 43) enthob der Vorsitzende den Amtsverteidiger seiner Funktion und gab dem Angeklagten O*** antragsgemäß einen Verteidiger nach § 41 Abs. 2 StP... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §79 Abs2StPO §285 Abs1
Rechtssatz: Auch wenn der gewählte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der gewählte Verteidiger des Angeklagten, sodaß ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführung der angemeldeten Rechtsmittel zuzustellen ist (vgl EvBl 1980/97 = ÖJZ-LSK 1980/61). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Werner Hans M*** hat gegen das angefochtene Urteil fristgerecht Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet (S 173). Nach der Zustellung einer Ausfertigung dieses Erkenntnisses an den von ihm gewählten Verteidiger am 14.Dezember 1987 (S 181) teilte jener dem Erstgericht mit Schriftsatz vom 23. d.M, der am folgenden Tag dort einlangte, die einvernehmlich vorgenommene Auflösung des Vollmachtsverhältnisses mit (ON 33). Am 26.Dezember 1987 verfaßte der genann... mehr lesen...
Norm: StPO §44StPO §79 Abs2
Rechtssatz: Der nach der Aktenlage bevollmächtigte Verteidiger ist solange als bestellter Vertreter einer Partei anzusehen, als dem Gericht die Kündigung oder der Widerruf dieser Vollmacht nicht bekanntgegeben wird. Eine rechtswirksame Zustellung der im § 79 Abs 2 StPO genannten Aktenstücke ist nur an den (noch) dem Gericht ausgewiesenen Vertreter möglich. Durch eine nachträgliche Bekanntgabe der Vollmachtsauflösung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am 17.August 1987 überreichten Schriftsatz, ON 47, beantragte Rechtsanwalt Dipl.Ing. Dr. Peter B*** in Vertretung des Gerhard S***, diesem Angeklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur - unter einem vorgenommenen - Ausführung der fristgerecht angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 15.Juli 1987, ON 40, zu bewilligen. Eine sonst verläßliche Kanzleiangest... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO §209 Abs1StPO §429 Abs1StPO §431
Rechtssatz: Abweichend von der (auch im Verfahren nach §§ 429 - 434 StPO) sonst geltenden Grundregel des § 79 Abs 2 StPO ist dem Betroffenen, wenn er vorläufig angehalten wird (§ 429 Abs 4 StPO), der Unterbringungsantrag nach § 429 Abs 1 StPO, sofern er nicht dessen Zustellung an seinen Verteidiger verlangt (§ 209 Abs 3 StPO), persönlich und nicht zu Handen seines Verteidigers (als seines... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in einem Vermerk gemäß § 458 Abs. 2 (§ 488 Z 7) StPO beurkundeten Urteil des Jugendgerichtshofs Wien vom 21.Mai 1981, GZ 2 a E Vr 1.466/80-22, wurde der am 16.September 1947 geborene Elektromonteurgeselle Wolfgang S*** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Monaten verurteilt. Gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB wurde die verhängte Freiheitsstrafe unter Best... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StGB §53 Abs2StGB §56StPO §33 Abs2 BeStPO §79 Abs2StPO §292StPO §498 Abs1StPO §498 Abs2
Rechtssatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Vorgangs, daß der Beschluß, mit dem die Probezeit auf fünf Jahre verlängert wurde, dem Verurteilten nicht zugestellt wurde (§ 79 Abs 2 in Verbindung mit § 498 Abs 1 und Abs 2 StPO), unter Aufhebung des wegen einer weiteren nachfolgenden Verurteilung während der verlängerten Probezeit gefaßt... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2
Rechtssatz: Zustellungen (auch) an den Verteidiger in jenen Fällen, in denen das Gesetz - hier: § 180 Abs 8 StPO - Zustellung an den Beschuldigten (Angeklagten) persönlich vorsieht. Entscheidungstexte 10 Os 100/86 Entscheidungstext OGH 12.08.1986 10 Os 100/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Gründe: Das Verfahren AZ U 181/84 des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha betraf eine Privatanklage des Helmut B, der die Bestrafung des Herbert und der Margarete A wegen Vergehens der üblen Nachrede nach dem § 111 Abs. 1 StGB begehrte. Darüber fand am 16.Juli 1984 in Anwesenheit aller Beteiligten eine Hauptverhandlung statt, die (auf unbestimmte Zeit) vertagt wurde. Zu der für den 8.Oktober 1984 anberaumten neuerlichen Hauptverhandlung erschienen die Beschuldigten mit ihrem Vertei... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO §209
Rechtssatz: 1. Hat der verhaftete Beschuldigte die Zustellung der Anklageschrift an seinen Verteidiger verlangt, so muß sie nicht auch noch ihm persönlich zugestellt werden. 2. Die Zustellung an den Verteidiger kann auch schon vor Einbringung der Anklageschrift begehrt werden. Entscheidungstexte 13 Os 173/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 13 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 18.November 1977, GZ. 9 E Vr 1593/77-14, bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgericht vom 26. April 1978, AZ. 8 Bs 84/78, wurde der Pensionist Gottfried A des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB. u.a. strafbarer Handlungen schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Am 3.November 1978 brachte der Verurtei... mehr lesen...
Norm: StPO §39 AStPO §79 Abs2StPO §83 Abs4
Rechtssatz: Wenn die Partei einen Vertreter hat, ist, soferne nicht Ausnahmen (zB §§ 209, 427 StPO) normiert sind, ausschließlich zu dessen Handen zuzustellen (SSt 31/22). Entscheidungstexte 13 Os 45/77 Entscheidungstext OGH 22.04.1977 13 Os 45/77 Veröff: EvBl 1977/254 S 610 13 Os 115/79 Entsche... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285a Z1StPO §285a Z3StPO §285b
Rechtssatz: Wahrnehmung eines Zustellungsmangels im Sinne der §§ 79 Abs 2, 284 Abs 4 StPO im Wege der Stattgebung einer gemäß § 285 b Abs 2 StPO ergriffenen Beschwerde. Entscheidungstexte 9 Os 158/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1976 9 Os 158/75 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: Geo §125 Abs7Geo §138 Abs2StPO §79 Abs2
Rechtssatz: Schriftstücke der in § 79 Abs 2 StPO angeführten Art können auch an einen mit Postvollmacht ausgestattete Kanzleiangestellte eines Rechtsanwaltes nicht rechtswirksam zugestellt werden. Entscheidungstexte 11 Os 12/74 Entscheidungstext OGH 08.03.1974 11 Os 12/74 Veröff: EvBl 1974/282 S 609 = SSt 45/8 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2
Rechtssatz: Die Zustellung eines Urteils zwecks Ausführung eines (angemeldeten) Rechtsmittels zu (eigenen) Handen des Angeklagten, der hiefür bereits die Beistellung eines Armenvertreters beantragt hat, vor Entscheidung über diesen Antrag, von der es jedoch abhängt, ob dem Armenvertreter oder dem Angeklagten zuzustellen ist, läuft nicht nur der Anordnung des § 41 Abs 2 StPO, sondern auch der Regelung des § 79 Ab... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §284 Abs4 AStPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die Urteilsabschrift ist zur Rechtsmittelausführung dem schon für die Hauptverhandlung bestellten Armenvertreter zuzufertigen. - Unter Ergreifung eines Rechtsmittels ist sowohl dessen Anmeldung als auch dessen Ausführung zu verstehen. Entscheidungstexte 9 Os 182/71 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO §80 Abs1ZPO §108
Rechtssatz: In analoger Anwendung der im Strafverfahren nicht unmittelbar geltenden Bestimmung des § 108 ZPO gilt den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechende Zustellung in dem Zeitpunkt als vollzogen, in dem das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist, als tatsächlich zugekommen gilt ein Schriftstück, wenn der Empfänger die für ihn bestimmte Ausfertigung ausgefolgt erhalten hat, sodaß... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2StPO §285a Z3
Rechtssatz: Beantragt ein Angeklagter in seiner selbst verfaßten Nichtigkeitsbeschwerde - bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen - die Beistellung eines Armenvertreters, so kann der die Verbesserung des Rechtsmittels durch die Unterschrift eines berechtigten Verteidigers anordnende Beschluß und die Beschwerde, rechtswirksam nur an einen zu bestellenden Armenvertreter und nicht an den Angeklag... mehr lesen...
Norm: StPO §77StPO §79 Abs2StPO §221
Rechtssatz: Irgendeine Bestimmung, die das Gericht verpflichten würde, dem Privatankläger oder dessen ausgewiesenen Vertreter die im § 221 StPO vorgeschriebene Benachrichtigung vom Termin einer Hauptverhandlung auf jeden Fall schriftlich durch Ladung im Sinne des § 79 Abs 2 StPO bekanntzugeben, kennt das Gesetz nicht. Es gelten daher bezüglich der Bekanntgabe des Hauptverhandlungstermins an den Privatankläge... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IIcStPO §79 Abs2
Rechtssatz: Die Zustellung nach § 79 Abs 2 StPO darf nicht an einen Abwesenheitskurator (§ 276 ABGB) erfolgen. Entscheidungstexte 5 Os 518/56 Entscheidungstext OGH 05.06.1956 5 Os 518/56 Veröff: EvBl 1956/227 S 416 = JBl 1957,25 = RZ 1956,139 = SSt 27/34 8 Os 303/61 Entscheidungstext OGH 04.09.... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2
Rechtssatz: Der im Widerrufsverfahren eingehaltene Vorgang, wonach der Verurteilte bereits anläßlich seiner Vernehmung zum beantragten Widerruf auf Beschlußausfertigung und Rechtsmittel verzichtet, verletzt das Gesetz. Entscheidungstexte 5 Os 1173/55 Entscheidungstext OGH 09.12.1955 5 Os 1173/55 Veröff: EvBl 1956/120 S 220 ... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Auch die Zustellung der Rechtsmittelausführung an den Angeklagten zur etwaigen Gegenausführung hat, wenn ein Wahlverteidiger vorhanden ist, von Amts wegen an diesen und nicht an den Angeklagten selbst zu erfolgen. Entscheidungstexte 5 Os 361/55 Entscheidungstext OGH 28.03.1955 5 Os 361/55 Veröff: SSt XXVI/24 = RZ 1955 H9,124 ... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2
Rechtssatz: Wenn eine Partei nicht vertreten ist, ist an sie zuzustellen; wenn eine Partei vertreten ist und sie in einer Rechtsmittelanmeldung die Zustellung der Entscheidung an ihren Vertreter begehrt, muß die Ausfertigung (Abschrift) der Entscheidung dem Vertreter zugestellt werden, um mit Rechtswirksamkeit zugestellt zu sein. Eine an die Partei erfolgte Zustellung kann in einem solchen Fall nicht die Wirksamkeit haben, d... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4
Rechtssatz: Hat der Angeklagte bereits die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet und um die Beistellung eines Armenverteidigers gebeten, so darf die Urteilsausfertigung nicht mehr ihm zugestellt werden, sondern sie ist bereits dem zu bestellenden Armenverteidiger zuzustellen. Entscheidungstexte 5 Os 1292/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...