Rechtssatz
Hat der Angeklagte bereits die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet und um die Beistellung eines Armenverteidigers gebeten, so darf die Urteilsausfertigung nicht mehr ihm zugestellt werden, sondern sie ist bereits dem zu bestellenden Armenverteidiger zuzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0097668Dokumentnummer
JJR_19541119_OGH0002_0050OS01292_5400000_001