RS OGH 1955/3/28 5Os361/55 (5Os362/55)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1955
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Norm

StPO §79 Abs2
StPO §294 Abs2

Rechtssatz

Auch die Zustellung der Rechtsmittelausführung an den Angeklagten zur etwaigen Gegenausführung hat, wenn ein Wahlverteidiger vorhanden ist, von Amts wegen an diesen und nicht an den Angeklagten selbst zu erfolgen.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 361/55
    Entscheidungstext OGH 28.03.1955 5 Os 361/55
    Veröff: SSt XXVI/24 = RZ 1955 H9,124

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0097334

Dokumentnummer

JJR_19550328_OGH0002_0050OS00361_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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