Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Oktober 1964 geborene Robert H*** der Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 15.Feber 1988 in Gopperding, Gemeinde St. Florian am Inn, Anna R*** (zu 1) mit Gewalt, nämlich dadurch, daß er eine brennende Zigarette auf ihrem linken Handrücken ausdrückte, sie g... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2 Satz2
Rechtssatz: Der im ersten Rechtsgang tätig gewordene Richter ist in demselben Verfahren nicht nur von der neuen Hauptverhandlung, sondern (grundsätzlich: § 71 Abs 1 StPO) von jeder weiteren richterlichen Tätigkeit ausgeschlossen. Bei Zurückverweisung der Sache an dasselbe Gericht (§ 288 Abs 2 Z 1 erster Fall StPO) geht auch die (gerichtsinterne) Zuständigkeit des ersten Richters auf seinen durch die Geschäftsverteilung... mehr lesen...
Gründe: I. Im Verlauf des im
Spruch: bezeichneten Strafverfahrens wurde vom Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil aufgehoben sowie die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen; sogleich nach der Verkündung der Berufungsentscheidung kam es im Zug eines protokollierten Vergleiches zur Zurückziehung der verfahrensgegenständlichen Privatanklage. Nach dem Rücklangen des Aktes übermittelte der Erstrichter diesen an seinen in der Geschäftsverte... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Dezember 1938 geborene ehemalige Rechtsanwalt Dr. Manfred S*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes als Bestimmungstäter nach §§ 12 (zweiter Fall), 15, 75 StGB. (I), des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht als Bestimmungstäter nach §§ 12 (zweiter Fall), 288 Abs 1 StGB. (II) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a, b und e WaffenG. (richtig gemäß dem am 29.August 1986 ausgegebenen BGBl. Nr. 443/1986: § ... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.März 1951 geborene Automatenaufsteller Wilhelm Maximilian H*** ist des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 (lit. a) FinStrG schuldig erkannt worden. Darnach hat er von 1982 bis 22.August 1983 in Haibach und anderen Orten eingangsabgabepflichtige Waren im Gesamtwert von 3,980.381 S, nämlich 15 kg Zahngold im Wert von 3,690.750 S (1), Schmuckstücke, Münzen, eine Herrenarmbanduhr und einen Goldbarren im Gesamtwert von 165.200 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Wolfgang V*** der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes), des tätlichen Angriffes auf einen Beamten nach § 270 StGB (Punkt 2), der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt 3), des Betruges nach § 146 StGB (Punkt 4) und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (Punkt 5) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Darnach liegt ihm zur La... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - neben anderen Angeklagten - Michael Z*** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft dieser Angeklagte mit einer auf die Z 1 des § 345 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, welcher keine Berechtigung zukommt. Der Rüge, daß der Ersatzgeschworne Franz G*** entgegen der Vorschrift des § 304 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 6.März 1963 geborene Johannes H*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Den Schuldspruch bekämpft er mit einer auf die Z 1 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde und bringt vor, daß der Beisitzer des Schöffensenates im vorliegenden Verfahren als Untersuchungsrichter fungiert habe und daher von der Mitwirkung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Max B*** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Punkt 2.) und des Betruges nach § 146 StGB (Punkt 3.) schuldig erkannt. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 1 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, mit welcher er geltend macht, daß der beisitzende Richter des Schöffensenates Dr. Oscar G*... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Abnahme des Gelöbnisses im Zuge der Voruntersuchung bewirkt Ausschließung von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 11 Os 107/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 11 Os 107/85 Veröff: SSt 56/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Erstreckt sich der erneute (hier: zweite) Rechtsgang nur mehr auf die Bemessung der Strafe, sind die Richter, die an der im früheren (hier: ersten) Rechtsgang erflossenen Entscheidung mitgewirkt haben, nicht ausgeschlossen (siehe ua EvBl 1952/79; 13 Os 160/83). Gleiches muß auch für die (mit dem seinerzeitigen Strafausspruch zugleich kassierte, nun neuerlich vorzunehmende und der Realisierung des... mehr lesen...
Gründe: Nachdem mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 9. Mai 1985, 13 Os 36/85-8, das im übrigen unberührt gebliebene Urteil des Schöffengerichts vom 5. Dezember 1984, GZ 7 a Vr 2945/83-234, gemäß § 290 Abs 1 StPO im Schuldspruch B I (Verbrechen des schweren Betrugs) und im Strafausspruch einschließlich des Ausspruchs über die Vorhaftanrechnung aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Erstgericht verwiesen worden war (ON 2... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2
Rechtssatz: Keine Tätigkeit des Untersuchungsrichters "in derselben Sache", wenn er weder im selben Verfahren, in dem das (auch) den Beschwerdeführer betreffende bekämpfte Urteil gefällt wurde, noch in einem solchen später einbezogenen Verfahren tätig war, welches (auch) einen gegen jenen gerichteten oder einen derartigen Verdacht betroffen hätte, der dann im Stammverfahren zum Gegenstand der dem Urteil zugrunde liegenden An... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch Teilfreisprüche enthaltenen) angefochtenen Urteil wurden Peter Franz A, Dieter Helmut B, Peter C, Sieghard Peter F, Tamar G, Gerhard D und Andrea E - in der Entscheidung unrichtig 'F***'; vgl S 179-181, ON 32, 34, 40 - (I.1.) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG, letztere als Beteiligte nach § 12 (dritter Fall) StGB, sowie der jeweils in Tateinheit damit (und zum Teil auch tateinheitlich mit dem Vergehen nach § 16 Abs. 1 Z 2 SuchtgiftG) begangenen Finanz... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Amtshandlungen des Vorsitzenden im Zwischenverfahren (hier: Vernehmungen des Angeklagten) vermögen den im § 68 Abs 2 StPO vorgesehenen Ausschließungsgrund und damit den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1 StPO nicht zu begründen. Entscheidungstexte 11 Os 130/83 Entscheidungstext OGH 14.09.1983 11 Os 130/83 ... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2
Rechtssatz: Auch der sogenannte "Journalrichter" beim Gerichtshof erster Instanz ist jedenfalls dann, wenn er einen Haftbefehl erläßt, "als Untersuchungsrichter tätig" und mithin von der Mitwirkung und Entscheidung in der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 10 Os 179/81 Entscheidungstext OGH 17.11.1981 10 Os 179/81 Veröff: SSt 52/57 = EvBl 19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25. Dezember 1948 geborene Kraftfahrzeug-Mechanikermeister Johann A und der am 19. Dezember 1949 geborene Autospengler Karl B des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Bandendiebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 3, 130 StGB (Punkte I/A/1, 2 und 3 sowie I/B/1 und 2 des Urteilssatzes), des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs 1 und 2 StGB als Beteiligte (durch Bestimmungs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. Februar 1946 geborene, zuletzt beschäftigungslose österreichische Staatsbürger Helmut A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den § 15, 142 Abs. 1, 143 StGB und des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den § 15, 269 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Von einem weiteren Anklagepunkt (Körperverletzung) wurde er unangefochten freigesproch... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §281 Abs1 Z1StPO §345 Abs1StPO §345 Abs2
Rechtssatz: Nach § 345 Abs 2 StPO ist prozessuale Voraussetzung für die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes des § 345 Abs 1 Z 1 StPO, dass der Beschwerdeführer den die Nichtigkeit begründenden Umstand gleich bei Beginn der Verhandlung oder wenn er ihm erst später bekanntgeworden ist, sogleich nach dem er ihm zur Kenntnis gekommen war, geltend gemacht hat. En... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 68 Abs 2 StPO gilt nur für den Ausschluß von der Hauptverhandlung, hat also mit dem Rechtsmittelverfahren nichts zu tun. Entscheidungstexte 9 Os 23/75 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 9 Os 23/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0097436 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §28StPO §68 Abs2
Rechtssatz: § 68 Abs 2 StPO ist im anwaltlichen Disziplinarverfahren nicht anwendbar. Entscheidungstexte Bkd 19/76 Entscheidungstext OGH 11.10.1976 Bkd 19/76 Veröff: AnwBl 1978,312 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055630 Dokumentnummer JJR_197... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2
Rechtssatz: Ausschluß nach § 68 Abs 2 StPO auch dann, wenn die Tätigkeit als Untersuchungsrichter nur vertretungsweise und zeitweise stattgefunden hat. Entscheidungstexte 9 Os 64/74 Entscheidungstext OGH 06.06.1974 9 Os 64/74 Veröff: RZ 1974/105 S 177 10 Os 179/81 Entscheidungstext OGH 17.11.1981 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs2 BStPO §68 Abs2StPO §281 Abs1 Z1, StPO §345 Abs1 Z1StPO §345 Abs2
Rechtssatz: Ausgeschlossen sind im wiederholten Rechtsgang nur diejenigen Richter, die an der dem aufgehobenen Urteil unmittelbar vorangegangenen Hauptverhandlung teilgenommen haben. - Der Kenntnis des Angeklagten von dem die Nichtigkeit bewirkenden Umstand steht die Kenntnis seines Verteidigers gleich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung dieser Bestimmung im bezirksgerichtlichen Verfahren. Entscheidungstexte 11 Os 79/66 Entscheidungstext OGH 23.06.1966 11 Os 79/66 Veröff: SSt XXXVII/31 = EvBl 1966/489 S 611 = RZ 1966,162 15 Os 63/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1988 15 Os 63/88 Vgl aber; Beisa... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs1 BStPO §68 Abs2
Rechtssatz: Keine extensive Auslegung des § 68 Abs 2 StPO in dem Sinne, dass ein Richter durch Führung des Vorsitzes im Strafprozess gegen den Komplizen des Angeklagten befangen sei. Entscheidungstexte 9 Os 113/65 Entscheidungstext OGH 16.12.1965 9 Os 113/65 Veröff: SSt XXXVI/67 11 Os 24/74 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §281 Z1StPO §288
Rechtssatz: Eine neue Strafbemessung auf Grund eines unter Mitwirkung von Schöffen ergangenen Schuldspruches kann nur in einer neuerlichen Verhandlung vor dem Schöffengericht erfolgen. An dieser Verhandlung müssen nicht dieselben Richter und Schöffen teilnehmen, die den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch gefällt haben. Entscheidungstexte 12 Os 2... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2
Rechtssatz: Der § 68 Abs 2 StPO bezieht sich nicht auf den Richter, der auf Grund der Hauptverhandlung lediglich ein Unzuständigkeitsurteil gefällt hat. Entscheidungstexte 11 Os 24/63 Entscheidungstext OGH 28.03.1963 11 Os 24/63 Veröff: EvBl 1963/333 S 443 = RZ 1963,130 13 Os 104/84 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Mitwirkung und Entscheidung eines Richters bei der Hauptverhandlung, der in irgend einer anderen als der im § 68 StPO bezeichneten Weise mit der den Gegenstand der Hauptverhandlung bildenden Strafsache befasst war (hier als um die Vernehmung des Beschuldigten ersuchter Richter), stellt keinen Nichtigkeitsgrund im Sinne des § 281 Abs 1 Z 1 StPO dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs1 Z3 BStPO §67 AStPO §68 Abs2
Rechtssatz: Die Beteiligung eines Richters an einem Ratskammerbeschluss als deren Mitglied ist weder im § 67 noch im § 68 StPO als Ausschließungsgrund für die Mitwirkung an dem weiteren Strafverfahren festgesetzt. Entscheidungstexte 5 Os 718/52 Entscheidungstext OGH 12.01.1953 5 Os 718/52 Veröff: EvBl 1953/240 S 307 = SSt XXIV/5 ... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2
Rechtssatz: Zulässigkeit der Beteiligung eines Richters, der an einem im Rechtsmittelwege zum Teil aufgehobenen Urteile mitgewirkt hat, an der neuen Hauptverhandlung, die nur zur Erörterung der Straffrage bestimmt ist. Entscheidungstexte 5 Os 894/29 Entscheidungstext OGH 16.10.1929 5 Os 894/29 Veröff: SSt IX/89 5 Os... mehr lesen...