Gründe: Jürgen Thomas M***** (jetzt: D*****) wurde vom Gendarmerieposten Peuerbach angezeigt, zwischen November 1999 und Juli 2000 in Peuerbach mehrmals seine Gattin Daniela M***** vergewaltigt zu haben (Faktum I der ON 2 im Bezugsakt AZ 13 Hv 70/07h des Landesgerichtes Wels). Im Zuge der gegen ihn geführten Voruntersuchung entschlug sich Daniela M***** bei ihrer Vernehmung durch die Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Wels am 10. November 2000 gemäß § 152 Abs 1 Z 2 StPO der... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §207 Abs2StPO §451 Abs1
Rechtssatz: Unter den „sonst zur Aufrechterhaltung der Anklage erforderlichen Anträgen" iSd § 46 Abs 3 StPO sind nur solche nach §§ 112 Abs 2, 211, 261 Abs 2, 263 Abs 4 und 315 Abs 1 StPO zu verstehen. Aus einem Verstoß gegen die Formvorschrift des § 451 Abs 1 zweiter Satz StPO iVm § 207 Abs 2 Z 3 und Z 4 StPO ist die Vermutung des Verfolgungsrücktrittes des Privatanklägers gemäß § 46 Abs 3 StPO n... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 8. Juli 1998 stellte das Landesgericht Krems a.d. Donau das über Antrag der Privatanklägerin gegen unter anderem die im
Spruch: genannten Beschuldigten geführte Strafverfahren gemäß § 109 (Abs 1) StPO ein, ohne unter einem eine Kostenersatzverpflichtung im Sinne des § 390 Abs 1 StPO auszusprechen. Dieser Beschluß wurde zwar dem als Verteidiger sämtlicher Beschuldigten einschreitenden Rechtsanwalt Dr.Clemens S***** und dem Vertreter der Privatankläger... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §109 Abs1StPO §390 Abs1StPO §392 Abs1StPO §395 Abs1
Rechtssatz: 1. Voraussetzung für eine Kostenbestimmung nach § 395 Abs 1 StPO ist das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung über die grundsätzliche Kostenersatzpflicht nach § 390 Abs 1, 2. Satz, (oder § 389) StPO. Solange ein Einstellungsbeschluß nach § 46 Abs 3 (§ 109 Abs 1) StPO, der rechtsfehlerhaft keine Kostenentscheidung nach § 390 Abs 1 StPO enthält, nicht ... mehr lesen...
Begründung: Mit am 21. Dezember 1993 beim Landesgericht Eisenstadt eingebrachtem Schriftsatz beantragte die P***** International Inc. die Einleitung der Voruntersuchung gegen Friedrich E***** und Gabor S***** wegen Verdachts der Vergehen nach §§ 51 und 52 MSchG. Nach Einbeziehung der Anzeige in ein gegen Friedrich E***** und andere bereits wegen verschiedener Finanzvergehen nach dem FinStrG anhängiges Strafverfahren ordnete der Untersuchungsrichter am 22. Dezember 1993 antragsg... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §77 Abs1StPO §112 Abs2
Rechtssatz: Ein zur Verfahrenseinstellung nach § 46 Abs 3 StPO berechtigendes Fristsäumnis (§ 112 Abs 2 StPO) liegt nur dann vor, wenn der Privatankläger (oder dessen Vertreter) von der Schließung der Voruntersuchung durch mündliche Verkündung vor Gericht oder durch Zustellung einer Ausfertigung einer solchen Verfügung (§ 77 Abs 1 StPO) mit der Belehrung in Kenntnis gesetzt wurde, daß die Nichteinh... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Die gesetzliche Rücktrittsvermutung des § 46 Abs 3 StPO setzt die ordnungsgemäße, rechtzeitige Ladung des Privatanklägers - bzw des Antragstellers in einer Medienrechtssache: vgl § 16 Abs 1, § 41 Abs 1 MedG - voraus. Entscheidungstexte 14 Os 92/93 Entscheidungstext OGH 15.06.1993 14 Os 92/93 Europ... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Die Reichweite des in § 15 StPO normierten Aufsichtsrechtes und die daraus entspringende Befugnis des OLG, auch in Fällen, in denen der Rechtszug ausdrücklich untersagt oder jedenfalls eine Beschwerde nicht eingeräumt ist, erstinstanzliche Entscheidungen abzuändern oder aufzuheben, wurde in der Judikatur bisher vielfach divergierend beurteilt. Allgemein anerkannt ist aber, daß die Oberlandesgerichte nicht... mehr lesen...
Gründe: In der im
Spruch: genannten Strafsache war der Privatankläger zur (fortgesetzten) Hauptverhandlung am 13.Dezember 1990 zum Verhandlungstermin nicht erschienen, worauf das Gericht nach Aufruf der Sache durch den Schriftführer (S 104) das Verfahren gemäß § 46 Abs. 3 StPO einstellte (sachgerecht wäre ein Freispruch nach § 259 Z 2 StPO gewesen), die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers gemäß § 390 Abs. 1 StPO aussprach und gemäß § 381 StPO die Pauschalkosten bestimmte (ON 16).... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §239StPO §259 Z2StPO §457
Rechtssatz: Gemäß § 239 StPO, welche Bestimmung auch im Einzelrichterverfahren gilt (§ 488 StPO), beginnt die Hauptverhandlung schon mit dem Aufruf der Sache durch den Schriftführer, sodaß im Gegensatz zum bezirksgerichtlichen Verfahren, wo die Hauptverhandlung erst mit dem Vortrag der Anklage beginnt (§ 457 StPO), im Gerichtshofverfahren der vermutete Rücktritt des Privatanklägers von der Ankla... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §292StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Die Verfällung des Privatanklägers in den Kostenersatz gemäß § 390 Abs 1 StPO hat in der das Verfahren für die Instanz erledigenden Entscheidung zu erfolgen, somit auch in einem Einstellungsbeschluß nach § 46 Abs 3 StPO. Blieb dieser insoweit gesetzwidrige Beschluß jedoch unangefochten, obwohl er dem Verteidiger des Beschuldigten eröffnet worden war, so ist infolge des damit auch dem Beschu... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Eine schriftliche Mitteilung des Privatanklägers, er könne sich keinen Rechtsanwalt leisten und bitte deshalb, in seiner Abwesenheit zu urteilen, ist nicht geeignet, die an das Nichterscheinen des Privatanklägers zur Hauptverhandlung geknüpfte gesetzliche Vermutung des Rücktritts von der Hauptverhandlung geknüpfte gesetzliche Vermutung des Rücktritts von der Verfolgung auszuschließen oder zu widerlegen (unter Hin... mehr lesen...
Norm: StPO §15StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Gegen die Einstellung des Verfahrens gemäß dem § 46 Abs 3 StPO im Gerichtshofverfahren räumt das Gesetz kein Beschwerderecht ein. Beruht das Ausbleiben aber allein auf einem fehlerhaften Ladungsvorgang, kann das OLG als Beschwerdegericht Abhilfe gemäß dem § 15 StPO schaffen. Entscheidungstexte 6 Ob 673/84 Entscheidungstext OGH 24.10.1984 6 Ob... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs4StPO §46 Abs3StPO §352
Rechtssatz: Die auf dem Rücktritt des Privatanklägers von der Verfolgung beruhende Einstellung des Verfahrens ist unwiderruflich, das Verfolgungsrecht ist erloschen. Entscheidungstexte 9 Os 16/72 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 9 Os 16/72 Veröff: SSt 43/8 = EvBl 1972/254 S 471 11 Os 104/07i... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §457
Rechtssatz: Die vor Beginn der Hauptverhandlung abgegebene Erklärung des Privatanklägers, "nicht verhandeln zu wollen" ist seinem Nichterscheinen gleichzuhalten. Entscheidungstexte 9 Os 16/72 Entscheidungstext OGH 02.03.1972 9 Os 16/72 Veröff: SSt 43/8 = EvBl 1972/254 S 471 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43StPO §46 Abs3StPO §227 Abs1StPO §390
Rechtssatz: Der von einem Jugendlichen Beleidigte, der die Staatsanwaltschaft zu einer Antragstellung nach § 43 JGG 1961 veranlaßt, haftet im Falle der Einstellung eines derart eingeleiteten Strafverfahrens nicht für die Verfahrenskosten (so schon 10 Os 229/63). Die Einstellung eines solchen Verfahrens hat nicht nach § 46 Abs 3 StPO, sondern nach der Vorschrift des § 227 Abs 1 (§ 447 Abs 1)... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Das Nichterscheinen des Privatanklägers zur Hauptverhandlung aus welchen Gründen immer (zB weil er einen Vertragsantrag gestellt hat) bewirkt infolge der gemäß § 46 Abs 3 StPO unwiderlegbaren gesetzlichen Vermutung des Rücktritts bei Nichterscheinen zur Hauptverhandlung das Erlöschen des Klagerechtes. Entscheidungstexte 10 Os 110/64 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §381StPO §390
Rechtssatz: Auch der Beschluß, mit dem das Verfahren über eine Privatanklage nach Durchführung von Vorerhebungen gemäß § 46 Abs 3 StPO eingestellt wird, muß eine grundsätzliche Entscheidung über die Kostenersatzpflicht enthalten; sie bildet die Grundlage für die Einhebung der im Zuge der Vorerhebungen aufgelaufenen Sachverständigengebühren vom Privatankläger. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1005StPO §46 Abs3StPO §50StPO §276
Rechtssatz: Die Strafprozeßordnung regelt die Frage, in welcher Form in Strafverfahren Vertretungsvollmacht zu erteilen und in welcher Weise das Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht nachzuweisen ist, nicht ausdrücklich. Es kommen daher hiefür sinngemäß die Bestimmungen des ABGB zur Anwendung. Hat das Gericht gegen die behauptete Vollmacht des Privatanklagevertreters Bedenken, darf es nicht einf... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §364
Rechtssatz: Die Vermutung, die das Gesetz an das Nichterscheinen des Privatanklägers knüpft, ist durch einen Gegenbeweis nicht widerlegbar. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist verwehrt. Entscheidungstexte 5 Os 987/56 Entscheidungstext OGH 26.10.1956 5 Os 987/56 Veröff: SSt XXVII/67 = EvBl 1957/55 S 77 = RZ 1957 H1,11 ... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Bei Nichterscheinen des Privatanklägers zur ersten Hauptverhandlung ist mit einem Einstellungsbeschluß nach § 46 Abs 3 StPO vorzugehen. Entscheidungstexte 5 Os 455/56 Entscheidungstext OGH 29.05.1956 5 Os 455/56 Veröff: EvBl 1956/228 S 416 9 Os 161/60 Entscheidungstext OGH 03.05.1960 9 Os 16... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §227 Abs1StPO §447
Rechtssatz: Hat der Privatankläger die Anklage noch vor Aufruf der fortgesetzten Hauptverhandlung ausdrücklich zurückgezogen, so hat der Richter das Verfahren gemäß §§ 227 Abs 1, 447 StPO einzustellen und die Anordnung der Hauptverhandlung zu widerrufen. Entscheidungstexte 5 Os 455/56 Entscheidungstext OGH 29.05.1956 5 Os 455/56 Veröff... mehr lesen...
Norm: GJGebG 1950 §2GJGebG 1950 §3StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Bei Ausbleiben des Privatanklägers Einstellung, nicht Freispruch, daher weder Protokollgebühr noch Urteilsgebühr. Entscheidungstexte 5 Os 736/55 Entscheidungstext OGH 22.07.1955 5 Os 736/55 Veröff: EvBl 1955/373 S 598 = SSt 26/52 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §79 Abs2StPO §259 Z2StPO §276aStPO §481
Rechtssatz: Erscheint der Privatankläger im bezirksgerichtlichen Verfahren bei der fortgesetzten Hauptverhandlung nicht, so ist das Verfahren nicht nach dem § 46 Abs 3 StPO einzustellen, sondern nach dem § 46 Abs 3 StPO einzustellen, sondern nach dem § 259 Z 2 StPO ein Freispruch zu fällen. Auch der Beschluß auf Einstellung des Verfahrens nach dem § 46 Abs 3 StPO ist nach dem § 79 ... mehr lesen...
Norm: StPO §27StPO §46 Abs3StPO §48StPO §211 Abs2
Rechtssatz: Die Frist des § 211 Abs 2 StPO ist eine Ausschlußfrist, durch deren Nichteinhaltung der Privatankläger oder Subsidiärankläger sein Klagerecht verwirkt. Entscheidungstexte 5 Os 478/52 Entscheidungstext OGH 24.06.1952 5 Os 478/52 Veröff: EvBl 1952/451 S 665 European Case L... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Bleibt der Privatankläger bei einer vertagten Verhandlung aus, deren Termin ihm in der früheren Verhandlung mündlich bekanntgegeben wurde, so ist nach dem § 46 Abs 3 StPO anzunehmen, daß er von der Verfolgung zurückgetreten sei. Entscheidungstexte 4 Os 908/36 Entscheidungstext OGH 17.11.1936 4 Os 908/36 Veröff: SSt XVI/100 ... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3
Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme, daß es der Privatankläger unterlassen hat, Schlußanträge zu stellen ist, daß er dies unterlassen hat, obwohl ihm hiezu vom Richter das Wort erteilt worden ist. Entscheidungstexte 5 Os 352/33 Entscheidungstext OGH 24.04.1933 5 Os 352/33 Veröff: SSt XIII/37 European Case ... mehr lesen...