Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard P***** des teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (I.) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Soweit für das Rechtsmittelverfahren von Bedeutung, hat er vom 21. September 2001 bis 10. April 2002 in Salzburg den bestehenden Vorschriften zuwider durch Verkauf von ca 500 Gramm Cannabisharz in vielfachen Angriffen a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruht, am 6. September 1997 in Munderfing Taten beging, die ihm, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, als Vergehen (1) des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 29.Januar 1992 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hörburger, Dr. Kuch, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Aigner als Schriftführerin in der Strafsache gegen Martin K***** wegen des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angek... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §345 Abs1 Z10aStPO §345 Abs1 Z13StPO §435
Rechtssatz: Eine unter den Gründen der Z 10 a und 13 des § 345 Abs 1 StPO begehrte Überprüfung der Begehung der Anlaßtat unter dem Einfluß einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad im Sinn des § 21 Abs 2 StGB auf ihre Deckung in den Verfahrensergebnissen ist im Nichtigkeitsverfahren gegen Urteile der Geschworenengerichte nicht vorgesehen (wie SSt 56/24). ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton L***** entgegen dem auf seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 1 StGB gerichteten Antrag der Staatsanwaltschaft (§ 429 Abs. 1 StPO) der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (1) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt und hiefür bestraft (§ 434 Abs. 1 StPO). Gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO wurde der Widerruf einer bedingten Entlas... mehr lesen...
Norm: StPO §435 ffStPO §439
Rechtssatz: Ergibt sich der zu einer Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB führende Verdacht erstmals in der Hauptverhandlung, so ist das Gericht erst ab diesem Zeitpunkt gehalten, die Bestimmungen der §§ 435 ff StPO anzuwenden, von denen nur die Verfahrensvorschriften über die Hauptverhandlung (§ 439 Abs 1 und Abs 2 StPO) unter Nichtigkeitssanktion stehen. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Paul M*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B) und nach § 16 Abs. 1 SuchtgiftG (Punkt C) schuldig erkannt und nach §§ 28, 128 Abs. 2 StGB zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mit der auf die Z. 4 und 5 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde wend... mehr lesen...
Gründe: Werner K*** wurde des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB. und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. schuldig erkannt und gemäß § 169 Abs 1 StGB. unter Anwendung von § 28 StGB. zu achtzehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 21 Abs 2 StGB. wurde der Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Rechtliche Beurteilung K*** macht Nichtigkeit des letztgenannten Urteilsausspruchs aus § 28... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurden unter anderen der 26jährige Johann H*** und der 27jährige Johann K*** der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls und des schweren gewerbsmäßigen Betruges sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung und Johann K*** überdies des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden und des Vergehens der Begünstigung schuldig erkannt. Während Johann H*** den gesamten Schuldspruch aus den Z 4, 5, 9 lit b und 10 des § ... mehr lesen...
Gründe: Ramazan A*** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 11.November 1985 in Korneuburg unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB.), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grade beruht, Dipl.Ing. Walter D*** absichtlich schwer verletzte. Rechtliche Beurteilung Die Anordnung der Unterbringung in dieser Anstalt ficht der Betroffene mit einer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dieter P*** und Roland P*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1 und 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Rechtliche Beurteilung In der formalen Nichterledigung seines in der Hauptverhandlung gestellten, auf die Anordnung der Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher (§ 22 Abs 1 StGB) abzi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Othmar U*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3, 129 Z 1, 15 StGB, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffG, des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB und des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB schuldi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter B*** wegen des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 und Abs 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 4.Februar 1985 in Wien Helga S*** mit Gewalt, nämlich mit Fußtritten gegen Gesicht und Körper, widerstandsunfähig gemacht und sie in diesem Zustand unter weiteren Schlägen zur Durchführung eines Mundverkehrs zur Unzucht mißbraucht hat, wobei die Tat eine schwere Körperverletzung bei Helga S*** zur Folge hatte... mehr lesen...
Norm: StPO §430 Abs4StPO §433 Abs1StPO §435StPO §439
Rechtssatz: Eine erfolgreiche Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Unterbleiben der Anstaltsanweisung hat zur Voraussetzung, daß die Abweisung eines Antrags auf Beiziehung eines Sachverständigen mit Verfahrensrüge oder Mängelrüge angefochten wird. Hingegen sind Verfahrensmängel und Begründungsmängel bei Ausübung des richterlichen Ermessens (Gefährlichkeitsprognose) ausschli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.März 1938 geborene, zuletzt beschäftigungslose Josef B*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach brachte er in den Monaten Februar bis April 1985 in Wien von unbekannten Tätern gestohlenen Schmuck und Wertgegenstände sowie einen Revolver (im Urteil detailliert aufgezählt) im Gesamtwert von ca. 500.000 S im März oder in der ersten Aprilhälfte 1985 auf nicht mehr f... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangenen Kraftfahrzeugmechaniker Erich A, die Studentin Manuela B und den Geschäftsführer Michael C des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. (C als Gehilfen nach § 12 StGB.) und Erich A außerdem des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 1 SuchtgiftG. schuldig. Darnach haben Erich A und Manuela B in Innsbruck von November 1982 bis 11.Jänner 1983 als Mittäter mindestens 20 Gramm Heroin vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben einem anderen Angeklagten der am 22. Juli 1941 geborene beschäftigungslose Rudolf Georg A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. über ihn wurde deshalb nach dem § 129 StGB eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt. überdies wurde gemäß dem § 23 Abs 1 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter angeordnet. Gegen dieses Urteil... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Oktober 1943 geborene Helmut A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 128 Abs 2, 129 Z. 3 (richtig: Z. 1 und 3), 130 letzter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür nach der letztangeführten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 7 (sieben) Jahren verurteilt; überdies wurde gemäß § 23 Abs 1 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter angeordnet. Nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 31.Oktober 1946 geborene, zuletzt als Versicherungsvertreter tätig gewesene Erwin A und der am 7. Dezember 1944 geborene, zuletzt beschäftigungslose Maschinenschlosser Peter B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 128 Abs 2, 129 Z. 1 und 2 sowie § 15 StGB., Peter B außerdem des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG. schuldig erkannt. Die Angekla... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.April 1950 geborene beschäftigungslose Manfred A des Verbrechens der Notzucht nach dem § 201 Abs. 1 StGB., des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs. 1 StGB., des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 sowie § 15 StGB., des Vergehens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs. 1 StGB., des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16. Jänner 1952 geborene zuletzt beschäftigungslose Hilfsarbeiter Johann A des Vergehens einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustande voller Berauschung nach §§ 287 (15, 127 Abs. 1, 129 Z.1) StGB. schuldig erkannt und nach § 287 Abs. 1 StGB. zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten verurteilt. Zugleich wurde gemäß § 22 Abs. 1 StGB. seine Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher angeordn... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StGB §23StPO §282 AbStPO §435
Rechtssatz: Keine Legitimation (§ 283 Abs 2 StPO) des Angeklagten - weil zu dessen Nachteil (§ 25 StGB) -, eine Einweisung nach § 23 StGB mit einem Begehren um Einweisung nach § 21 Abs 2 StGB zu bekämpfen. Entscheidungstexte 10 Os 122/79 Entscheidungstext OGH 03.10.1979 10 Os 122/79 11 Os 53/81 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19. August 1945 geborene beschäftigungslose Robert A und der am 20. März 1948 geborene Vertreter Johann B des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 130 (zu ergänzen: zweiter Satz) StGB (Pkt.A des Urteilssatzes), B überdies des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG (Pkt.B) schuldig erkannt und hiefür nach § 128 Abs. 2 StGB (B in Verbindung mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.September 1917 geborene, beschäftigungslose Friedrich A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 StGB. und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB. schuldig erkannt und nach §§ 28, 148, zweiter Strafsatz, StGB. zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 4 1/2 (viereinhalb) Jahren verurteilt. Zugleich wurde gemäß § 23 StGB. seine Unterbringung i... mehr lesen...
Norm: StPO §289StPO §435
Rechtssatz: Bei Aufhebung der Anstaltsunterbringung (hier: nach § 21 Abs 2 StGB) ist im Hinblick auf den faktischen Zusammenhang (§ 289 StPO) auch der übrigen Strafausspruch aufzuheben. Entscheidungstexte 13 Os 22/79 Entscheidungstext OGH 26.04.1979 13 Os 22/79 Veröff: SSt 50/28 12 Os 32/12s Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §285aStPO §435
Rechtssatz: Die bloße Behauptung, die Einweisung hätte nicht auf Abs 2, sondern auf Abs 1 des § 21 StGB gestützt werden müssen, ist keine gesetzmäßige Ausführung eines Rechtsmittels. Entscheidungstexte 11 Os 26/79 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 11 Os 26/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §435
Rechtssatz: Maßnahme gemäß § 290 StPO bezüglich der gemäß § 21 Abs 2 StGB ausgesprochenen Einweisung nur, wenn der dafür nötige Sachverhalt nicht ausreichend konkret festgestellt ist (Feststellungsmangel). Entscheidungstexte 9 Os 190/78 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 9 Os 190/78 European Case Law Ide... mehr lesen...