Norm
StPO §430 Abs4Rechtssatz
Eine erfolgreiche Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Unterbleiben der Anstaltsanweisung hat zur Voraussetzung, daß die Abweisung eines Antrags auf Beiziehung eines Sachverständigen mit Verfahrensrüge oder Mängelrüge angefochten wird. Hingegen sind Verfahrensmängel und Begründungsmängel bei Ausübung des richterlichen Ermessens (Gefährlichkeitsprognose) ausschließlich mit Berufung geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0101670Dokumentnummer
JJR_19860410_OGH0002_0120OS00026_8600000_001