Norm: StGB §31aStPO §410
Rechtssatz: Für die Schuld- oder Subsumtionsfrage nicht entscheidende Tatsachen sind nicht Gegenstand einer Wiederaufnahme. Unter dem Aspekt der sogenannten Urteilswahrheit relevante derartige Tatumstände kommen allerdings als
Gründe: für eine nachträgliche Strafmilderung in Betracht. Nachträgliche Strafmilderung ist auch nach vollstreckter Strafe oder Eintritt der Vollstreckbarkeitsverjährung zulässig. ... mehr lesen...
Gründe: Mit (auch Schuldsprüche weiterer Mitangeklagter enthaltendem) Urteil des (ehemaligen) Jugendgerichtshofes Wien vom 25. Juni 2002, GZ 7 Hv 19/02w-516 wurde der Angeklagte Musa A***** unter anderem des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 2 und 3 SMG schuldig erkannt und hiefür nach § 28 Abs 4 SMG unter Anwendung des § 36 StGB zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit (auch Schuldsprüche weiterer Mitangeklagter enthaltendem) Urte... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 7. April 2000, GZ 16 Vr 1453/99-40, wurde Helmut F***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von unmündigen nach § 207 Abs 2 StGB (A./), der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 aF StGB (B./) und der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach § 209 StGB (C./) schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in die Dauer von vier Jahren verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichtes... mehr lesen...
Norm: StGB §31aStPO §353StPO §410
Rechtssatz: Der Kern des Vorganges einer Strafneubemessung liegt darin, dass das Gericht erster Instanz an Hand neuer Tatsachen auf der Basis des unberührt bleibenden Schuldspruches zu einer geänderten Sanktionierung kommt. Werden hingegen neue Umstände vorgebracht, die den Schuldspruch als solchen berühren - und sei es auch in Form einer die Qualifikation ändernden Tatsache - so kommt diesen ausschließlich im ... mehr lesen...
Gründe: Im oben bezeichneten Verfahren beantragte die Staatsanwaltschaft Wien am 20. Juli 2000 beim Landesgericht für Strafsachen Wien vorerst mündlich unter Bezugnahme auf eine telefonische Mitteilung des Bezirkspolizeikommissariates Hietzing, deren - laut S 105 aus S 27 bis 103 hervorgehender - Inhalt nur bruchstückhaft - unter Auslassung von zusätzlichen Verdachtsmomenten (S 103) - im Amtsvermerk des Journalstaatsanwaltes S 1 festgehalten ist, die Erlassung eines Hausdurchsuchun... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: Nichtöffentliche Anhörung des Verurteilten zu einem Antrag auf nachträgliche Strafmilderung zwecks Wahrung der Waffengleichheit. Entscheidungstexte 14 Ns 2/95 Entscheidungstext OGH 03.04.1995 14 Ns 2/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0101410 Dokument... mehr lesen...
Norm: MRK Art53StPO §410
Rechtssatz: Eine bei der Sanktionsfindung unterlaufene Konventionsverletzung kann für die Strafbemessung (nur) dann relevant sein, wenn durch sie die Beurteilung der Strafzumessungsschuld "offenbar" beeinflußt, im besonderen die Annahme eines ins Gewicht fallenden (zusätzlichen) Milderungsgrundes verhindert oder ein analog maßgebender Erschwerungsgrund herangezogen wurde, der dem Veurteilten ohne die Konventionsverletzu... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: Ein Recht auf Strafmilderung gemäß § 310 StPO besteht nach eingetretener Rechtskraft eines Strafurteiles (nur) dann, wenn nachträglich solche Milderungsgründe hervorkommen oder bekannt werden, die zwar nicht die Anwendung eines anderen Strafsatzes, aber doch "offenbar (dh klar ersichtlich, offen zutage tretend, ohne weitere Beweisaufnahme offensichtlich; vgl ähnlich 13 Os 104, 105/94) eine mildere Bemessung der Straf... mehr lesen...
Norm: SGG §23a Abs2StPO §410
Rechtssatz: Nach dem SGG verhängte Vorstrafen von Süchtigen stehen in der Regel, hier fallbezogen jedoch evidentermaßen, in engem Zusammenhang mit deren Drogenabhängigkeit. Wird diese Abhängigkeit, und damit die auf ihr beruhende Neigung zur illegalen Suchtgiftbeschaffung, durch eine Therapie (erfolgreich) bekämpft, dann steht die Vorstrafenbelastung nur bei exzeptioneller Fallgestaltung, deren Vorliegen konkret zu ... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: Nach gänzlicher Vollstreckung der Strafe kommt eine nachträgliche Strafmilderung gemäß § 410 StPO nicht mehr in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 98/94 Entscheidungstext OGH 11.08.1994 12 Os 98/94 15 Os 84/97 Entscheidungstext OGH 03.07.1997 15 Os 84/97 11 Ns 2... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 34 Vr 1598/87 des Landesgerichtes Innsbruck gegen Oswald M***** wegen des § 159 Abs. 1 StGB ("allenfalls" auch § 114 ASVG) wurde mit Beschluß des Untersuchungsrichters vom 20. Mai 1987 (AS 4 g/I) Dipl.Vw.Dr. Gustav ADOLF zum Buchsachverständigen bestellt und beauftragt, ein Gutachten im Sinne des Antrages der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Diese Vorerhebungen mündeten in der weiteren Folge in eine Voruntersuchung wegen des § 156 Abs. 1 und 2 StGB in ei... mehr lesen...
Gründe: Der am 27.November 1964 geborene Gerhard S***** wurde (zu A) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG und (zu B) des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SuchtgiftG schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - in der Zeit von Mitte 1988 bis Juni 1990 35 Gramm Heroin, also Suchtgift in einer großer Menge, durch Verkauf in Verkehr gesetzt (A) und von Mitte 1988 bis zum 30.September 1990 Heroin erworben und besessen (B). Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: SGG §23a Abs2StPO §410
Rechtssatz: Die Zahl der Rückfälle eines dem Mißbrauch eines Suchtgiftes ergebenen Verurteilten innerhalb der ihm gemäß § 23 a Abs 2 SGG, § 410 StPO gewährten Probezeit ist ohne rechtliche Relevanz (für eine neuerliche Verurteilung wegen Suchtgiftdelikten). Entscheidungstexte 12 Os 116/91 Entscheidungstext OGH 17.10.1991 12 Os 116/91 ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren zum AZ 30 E Vr 1048/87 des Landesgerichtes Linz war Manfred K*** mit Urteil vom 26.August 1987 zu einer unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt worden; jene bedingte Strafnachsicht hatte das genannte Gericht am 27.Dezember 1989 rechtskräftig widerrufen. Mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz vom 7. Februar 1990, AZ 11 Ns 48/90, wurde dem Verurteilten die in Rede stehende Strafe gemäß § 410 Abs. 1 StPO e... mehr lesen...
Norm: StGB §53StGB §55StPO §410StPO §494aStPO §495 Abs1
Rechtssatz: Ist in Ansehung einer (nach dem Widerruf bedingter Strafnachsicht) zu vollziehenden Freiheitsstrafe gemäß § 410 StPO (erneut) die bedingte Nachsicht gewährt worden, dann kommt deren Widerruf wegen einer neu hervorgekommenen, vor dem Beginn der (neuen) Probezeit (hier: während des Laufes der ersten Probezeit) begangenen Tat nach § 53 StGB und - mangels Vorliegens der Voraussetzu... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: Kraft der ausdrücklichen Bestimmung des § 410 StPO kommt die Kompetenz zur Prüfung, ob überhaupt ein Milderungsgrund nachträglich hervorgekommen ist, dem Gerichtshof erster Instanz zu. Dieser hat nur dann, wenn er zur Überzeugung gelangt, daß ein solcher Umstand eingetreten sei, eine Antragstellung an den Gerichtshof zweiter Instanz vorzunehmen. Gleiches gilt für den Gerichtshof zweiter Instanz im Fall einer vom Ober... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 15. Mai 1987, 9 Vr 690/87-884, wurde Mag.pharm.Dr.med.Friedrich B*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, erster Fall, StGB. und des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs. 1 StGB., in beiden Fällen als Anstifter nach § 12, zweiter Fall, StGB., schuldig erkannt und nach §§ 28, 147 Abs. 3 StGB. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Mit dem Urteil des Oberst... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §410
Rechtssatz: Beschlüsse sind ohne Rücksicht auf ihre Anfechtbarkeit ausreichend zu begründen; dies auch dann, wenn ihnen richterliches Ermessen zugrundeliegt. Entscheidungstexte 11 Os 153/86 Entscheidungstext OGH 28.10.1986 11 Os 153/86 Veröff: EvBl 1987/98 S 347 = ÖJZ-LSK 1987/30 12 Os 2/89 E... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt AZ 22 Vr 4.391/83 des Landesgerichtes Innsbruck ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengerichtes vom 29.Februar 1984, GZ 22 Vr 4.391/83-18, wurde der am 24.Februar 1961 geborene beschäftigungslose Wilfried M*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 2 StGB, sowie des Vergehens der Begünstigung nach dem § 299 Abs. 1 ... mehr lesen...
Gründe: I./ Der am 8.Juli 1960 geborene Christian A wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Amstetten vom 19.Februar 1981, GZ U 562/80-27, des am 12.März 1980 und am 8.Juni 1980 verübten Vergehens der Körperverletzung nach dem Par 83 Abs. 1 StGB, schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von dreißig Tagessätzen zu je 80 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu fünfzehn Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Entgegen der Bestimmung des § 38 Abs. 1 Z 1 StGB wurde in diesem Urteil ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Antrages auf nachträgliche Strafmilderung auch gegeben, wenn der Milderungsgrund erst nach erfolgtem Widerruf der im Urteil gewährten bedingten Strafnachsicht hervorgekommen ist; auch in einem solchen Fall kann - nach Lage des Falles - die nachträgliche Milderung in der (neuerlichen) Gewährung bedingter Strafnachsicht bestehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: § 410 StPO stellt sachlich eine Ergänzung des § 353 Z 2 StPO dar. Entscheidungstexte 12 Os 177/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 12 Os 177/76 Veröff: EvBl 1977/189 S 409 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0101440 Dokumentnummer JJR_19761214_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: § 410 StPO ist analog auch in jenen Fällen anzuwenden, in denen die Vorhaft zu einem zeitlich späteren Verfahren erlitten wird, das sich zumindest teilweise auf Fakten erstreckt, die gemäß § 56 StPO auch Gegenstand des früheren Verfahrens hätten sein können. Ob die einen solchen Konnex begründenden Fakten nachmals zum Schuldspruch oder zum Freispruch führten, kann in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen. ... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: Ein nachträgliches Geständnis des bereits rechtskräftig Abgeurteilten stellt ebensowenig wie die bloße Bereitwilligkeit zur Schadensgutmachung einen zur nachträglichen Korrektur der Strafe im Sinne des § 410 StPO Anlaß gebenden Milderungsgrund dar. Entscheidungstexte 12 Os 182/71 Entscheidungstext OGH 16.09.1971 12 Os 182/71 ... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BeStPO §292StPO §410
Rechtssatz: Da das Erstgericht unter den im § 410 StPO umschriebenen Voraussetzungen zu einer Antragstellung auf Strafmilderung verpflichtet ist und der Gerichtshof zweiter Instanz bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Strafmilderung zur Verfügung einer solchen, kann die Verletzung einer solchen Rechtspflicht auch nach dem § 33 StPO mit Erfolg gerügt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: 1) Der § 410 StPO bezieht sich - nur - auf nach Rechtskraft eines verurteilenden Straferkenntnisses neu hervorgekommene oder entstandene mildernde Umstände. 2) Der § 410 StPO verpflichtet das Erstgericht bei Eintritt und Bekanntwerden solcher Umstände, von Amts wegen zu prüfen, ob diese eine nachträgliche Milderung der Strafe zu begründen geeignet sind und bei Bejahung dieser Frage zur entsprechenden Antragstellung... mehr lesen...
Norm: StGB §38StPO §410
Rechtssatz: Wurde die gemäß dem § 55 a StG (nunmehr § 38 StGB) vorgesehene Anrechnung einer Vorhaft unterlassen, so kann diesem Mangel nicht durch eine Vorgangsweise nach dem § 410 StPO begegnet werden, wenn die anrechenbare Vorhaft nicht erst nach Rechtskraft des Urteils bekannt geworden ist. Entscheidungstexte 12 Os 87/71 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 1... mehr lesen...
Norm: StPO §410
Rechtssatz: Die Anrechnung der Vorhaft eines Angeklagten in einem noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Urteil hindert es, die gleiche Vorhaft auf Grund einer Berufung dieses Angeklagten auf die mit einem anderen Urteil über ihn verhängte Strafe anzurechnen. Falls die Anrechnung der Vorhaft nicht aufrecht bliebe, könnte gemäß § 410 StPO die Anrechnung auf das erfolglos mit Berufung bekämpfte andere Urteil begehrt werden (EvBl 19... mehr lesen...