Norm
StPO §270 Abs2 Z5Rechtssatz
Beschlüsse sind ohne Rücksicht auf ihre Anfechtbarkeit ausreichend zu begründen; dies auch dann, wenn ihnen richterliches Ermessen zugrundeliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0098696Dokumentnummer
JJR_19861028_OGH0002_0110OS00153_8600000_002