Norm
JGG 1961 §38Rechtssatz
Unterlassung der Verständigung des für das gesamte Verfahren bestellten Armenverteidigers von der Anordnung der Hauptverhandlung und Durchführung derselben ohne seine Anwesenheit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0088680Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018