Norm
StPO §41 Abs2Rechtssatz
Im Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist dem Angeklagten oder Verurteilten ein Verteidiger weder nach Abs 2 noch nach Abs 3 des § 41 StPO beizugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0097882Dokumentnummer
JJR_19780809_OGH0002_0110OS00119_7800000_001