Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Vojislav S***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 "erster und zweiter Satz" (gemeint: zweiter und dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Mai 1991 in Schwechat dem Franz G***** dadurch, daß er mit einem Gewehr auf ihn einschlug und ihn mit den Worten "Gemma schnell, ich schieße, Überfall, ich schieße" aufforderte, Geld herzugeben, sohin (mit Gewalt gegen dessen Person und) durch Drohung mit gegenwär... mehr lesen...
Gründe: Erna W***** wurde des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 1 WaffenG schuldig erkannt, weil sie am 18.Juni 1990 in Wien ihren Ehegatten Josef vorsätzlich zu töten versuchte, indem sie aus einer Entfernung von mindestens 150 cm fünf Schüsse aus dem von ihr unbefugt geführten Revolver der Type Smith und Wesson, Modell 49 Bodygard, Kal. 38 Spezial, gegen ihn abgab. Die Geschwornen hatten die beiden diesbezüglichen anklagek... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther Josef A***** (zu I/) des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB, (zu II/) des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 StGB und (zu III/) des Vergehens der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach den §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs zu I/ liegt ihm zur Last, am 2. September 1990 die Erna S*****, die auf Grund vorausgegangener Gewalttätigkeiten des An... mehr lesen...
Gründe: Der am 6.Februar 1967 geborene Johann H***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB und der Erpressung nach § 144 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - am 10.Juli 1990 in Linz dem Karl G***** unter Verwendung einer Waffe (einer ungeladenen Schreckschußpistole) eine Barschaft von 1.200 S geraubt und dem Genannten nach dieser Tat weiteres Bargeld durc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (1.) der 71-jährige Andreas R***** des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB und (2.) der 43-jährige Hermann R***** (sein Sohn) des Verbrechens der Beihilfe zum Mord (gemeint des Verbrechens des Mordes als Beteiligter) nach §§ 12 dritter Fall, 75 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in Moosdorf, und zwar (zu 1) Andreas R***** sich am 15.November 1989 in einer allgemein begreiflichen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Hedi Ben Mohamed E*** und Abdallah N*** (zu 1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (zweiter Fall) StGB sowie ersterer überdies (zu 2.) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt. Als schwerer Raub liegt ihnen zur Last, daß sie am 10. Februar 1990 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit einem unbekannten Dritten dem Herbert S*** mit Gewalt g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde Peter P*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 SteB schuldig erkannt, weil er am 15.November 1980 auf dem Parkplatz bei Kilometer 19,5 der Bundesautobahn München-Salzburg in Bayern vorsätzlich Wilhelm S*** durch fünf Pistolenschüsse und drei Messerstiche getötet hatte. Der Schwurgerichtshof hatte den Geschwornen nach der anklagekonformen Hauptfrage I. (nach Mord) folgende - im Rechtsmitt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde (ua) die 36-jährige Josefine S*** der Verbrechen (1.) des schweren Raubes nach §§ 142, 143 dritter Fall StGB und (2.) des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in der Nacht zum 5.September 1989 in Scheideldorf im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem (im selben Verfahren bereits rechtskräftig abgeurteilten) Karl W*** (zu 1) der Johanna S*** mit Gewalt gegen ihre Perso... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurde Horst K*** des Verbrechens des Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 letzter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 13.Mai 1989 in Perg mit Gewalt gegen eine Person, nämlich durch wuchtige Faustschläge gegen den
Kopf: , dem Karl B*** eine fremde bewegliche Sache, nämlich 4.160 S Bargeld mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, wobei die Gewaltanwendung den Tod des Karl B*** zur Folge h... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3 Satz1
Rechtssatz: Die Erforschung der Meinung der in der Minderheit gebliebenen Geschwornen sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidungstexte 15 Os 53/89 Entscheidungstext OGH 01.08.1989 15 Os 53/89 13 Os 140/97 Entscheidungstext OGH 24.09.1997 13 Os 140/97 Vgl auch; Beisatz: Die Stimmen der Minderhei... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3StPO §345 Abs1 Z10a
Rechtssatz: Bei der Überprüfung einer Tatsachenrüge (Z 10 a) kommt es nicht auf die Stichhältigkeit der von den Geschwornen deklarierten Erwägungen (§ 331 Abs 3 StPO), sondern ausschließlich darauf an, ob sich für den Obersten Gerichtshof selbst aus den damit relevierten Verfahrensergebnissen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der dem Verdikt zugrunde liegenden Beweiswürdigung ergeben. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (nach Wiederaufnahme des Verfahrens ergangenen) angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Davide (auch: David) Raimondo G*** (neuerlich) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 2.Dezember 1981 in Wien Christiane N*** dadurch, daß er mit einem Springmesser sowie einem Küchenmesser auf sie einstach, sie am Hals erfaßte und ihr schließlich mit einem spitzen Hammer wiederholt heftige Schläge... mehr lesen...
Norm: StPO §302 Abs2StPO §331 Abs3
Rechtssatz: Der Vorsitzende ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Prozeßleitung und Manuduktion (§ 302 Abs 2 StPO) befugt, die Geschwornen erforderlichenfalls auch zu ergänzenden Angaben über ihre Erwägungen zu verhalten, um insbesondere die Notwendigkeit einer Monitur abzuklären. Entscheidungstexte 14 Os 171/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 18.Juli 1951 geborene Gerhard K*** und sein am 20.Mai 1960 geborener Bruder Robert K*** (zu 1.) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB sowie (zu 2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 9.April 1987 in Oberstockstall 1. in Gesellschaft als Beteiligte versucht, dem Walter V***... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3StPO §332 Abs4 Fall5
Rechtssatz: Widerspruch zwischen Wahrspruch und Niederschrift als eine der Voraussetzungen der Monitur. Die Bestimmung des § 332 Abs 4, fünfter Fall, StPO bietet dem Schwurgerichtshof die Möglichkeit, jeden durch die Niederschrift offenkundig gewordenen (etwa auch durch eine irrige Rechtsansicht ausgelösten) Denkfehler der Geschwornen (und nicht bloß einen unmittelbaren Widerspruch im Tatsachenbereich), ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Christine L*** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie am 7.Mai 1987 in Wiener Neustadt den zweieinhalb Monate alten Markus L*** vorsätzlich getötet, indem sie das Kind mit dem
Kopf: wuchtig gegen eine Wand schlug. Die Laienrichter hatten (mit 7:1 Stimmen) die dem Schuldspruch zugrunde liegende anklagekonforme Hauptfrage (I.) bejaht, dementsprechend Eventualf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der tunesische Staatsbürger Limeiem S*** (zu A/) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 dritter Fall StGB und (zu B/) des Verbrechens des Raubes nach § 142 (Abs. 1) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien nachgenannten Personen dadurch, daß er ihnen Betäubungsmittel einflößte, sohin mit Gewalt gegen ihre Person, wobei die Gewaltanwendung zumindest in einem Fall eine ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Rainer Maria N*** und Wolfgang W*** der Verbrechen des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs. 1 StGB und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihnen zur Last, am 8.Juli 1986 1. in Ansfelden die gemeinsame Durchführung eines Raubüberfalles auf eine Autobahntankstelle der Raststation Ansfelden verabredet zu haben, wobei sie zu dieser Tankstelle fuhren un... mehr lesen...
Norm: StPO §317 Abs2StPO §331 Abs3StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Auch ein Mangel in Ansehung der Fragestellung (§ 345 Abs 1 Z 6 in Verbindung mit § 317 Abs 2 StPO) kann sich nur aus dem Entscheidungsgegenstand und dem Fragenprogramm selbst ergeben, niemals jedoch aus der gemäß dem § 331 Abs 3 StPO abgefaßten Niederschrift, welche nach ständiger Rechtsprechung keine Grundlage für die Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes bildet. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 19.Februar 1942 geborene Hazbi A*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG (Punkt 2 des Urteilssatzes; zur Zitierweise der gesetzlichen Bestimmung siehe die Wiederverlautbarung des Waffengesetzes in BGBl. Nr. 443/1986) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, 1/ am 10.Juni 1986 in Wilhering Roswitha B***, F... mehr lesen...
Gründe: Der am 22. April 1949 geborene Eisenbahnbedienstete Franz H*** ist auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Totschlags nach § 76 StGB. (1), des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, erster Fall, StGB. (2) und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffG. (3) schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 11. Jänner 1986 in Langenzersdorl sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung, die aus den Beschimpfungen und Vorhalten des Opfe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden neben anderen Angeklagten der am 12.Mai 1951 geborene Dr.Bruno H***, der am 23.Oktober 1958 geborene Michael W***, der am 10. September 1958 geborene Gottfried Heinrich K***, der am 19.Juni 1956 geborene Dr.Martin N***, der am 20.November 1922 geborene Egon B*** und der am 24.August 1950 geborene Dr.Hermann P*** jeweils des Verbrechens nach § 3 g Abs. 1 VerbotsG sowie der am 25.März 1951 ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 15.Oktober 1955 geborene Kellner Johann K*** (außer weiteren strafbaren Handlungen) der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Fall StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Raub liegt ihm zur Last, weil er mit dem Vorsatz, sich oder einen anderen unrechtmäßig zu bereichern, Monika K*** mit Gew... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Juli 1963 geborene Krankenpfleger Peter B*** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 17.April 1985 in Wien Karin B*** durch Erwürgen vorsätzlich getötet zu haben. Die Geschwornen hatten die auf Mord lautende Hauptfrage (Nr. I des Fragenschemas) im Stimmenverhältnis 5 : 3 bejaht und dementsprechend die Eventualfragen nach Totschlag (Nr. II), nach absichtlicher schwerer Körperverletzung m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Hong Sheng XU, ein Staatsangehöriger der Volksrepublik China, des Verbrechens des Totschlags nach dem § 76 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 26.August 1985 in Wien in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung sich dazu hinreißen ließ, den Yi Yen LI durch Bewerfen mit Flaschen, Versetzen von Schlägen mit Flaschen und mit einem hölzernen Fleischschlegel sowie durch Z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.September 1951 geborene Landwirt Franz P*** des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach dem § 206 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (1), des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB (2) und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 StGB (3) schuldig erkannt. Dieser Schuldspruch erging auf Grund des einstimmigen Wahrspruches der Geschwornen, welche die an sie - anklageko... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Miroljub J*** und Vladan K*** (neben einer anderen strafbaren Handlung auch) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster Deliktsfall StGB schuldig erkannt, weil sie am 3.Februar 1985 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte dadurch, daß Vladan K*** eine Schreckschußpistole gegen Auguste S*** richtete, diese mit den Worten "das ist ein Rau... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil hat das Geschwornengericht beim Landesgericht für Strafsachen Wien aufgrund des Wahrspruches der Geschwornen Gheorghe P*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil er, neben anderen Raubtaten, in Wien am 22.Mai 1983 der Christine K*** eine Handtasche, eine Brille, ein Schminktäschchen und 250 S Bargeld, dadurch, daß er mit einer Sprühdose Tränengas in das Gesicht der Christine K*** sprühte, und Vili... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 22.Oktober 1959 geborene Wolfgang J***, der am 19.November 1961 geborene Erwin L***, der am 5.Oktober 1946 geborene Helmut C*** und der am 1. Dezember 1954 geborene Johann W*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster und zweiter Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Den Angeklagten liegt zur Last, in der Nacht zum 17.Dezember 1984 in Wien in Gesellschaft als B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (1.) Robert A, Hermann B und Manfred C des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB sowie (2.) A überdies des (durch gefährliche Drohung, und zwar durch die öußerung, er werde ihn zusammenschlagen und niedertreten, begangenen) Vergehens der Nötigung (des Wilhelm D zur übergabe von 700 S) nach § 105 Abs. 1 StGB und (3.) C außerdem des Vergehens der (durch das Wegw... mehr lesen...