Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen - die die anklagekonformen Hauptfragen einstimmig bejaht hatten - beruhenden Urteil wurde der Angeklagte Kurt H***** (richtig:) der Verbrechen des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 206 Abs 1 StGB (I.1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1, Abs 3 erster Fall StGB (I.2) sowie der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF (II.1 un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auf dem auch im zweiten Rechtsgang einhellig gefällten Wahrspruch der Geschworenen beruhenden) angefochtenen Urteil wurde Mehmet D***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall und 12 dritter Fall StGB (1.-8.) schuldig erkannt. Darnach hat er Mit dem (auf dem auch im zweiten Rechtsgang einhellig gefällten Wahrspruch der Geschworenen beruhenden) angefochtenen Urteil wurde Mehmet D***** der Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen... mehr lesen...
Norm: StPO §345 Abs1 Z9StPO §345 Abs1 Z10StPO §331 Abs3
Rechtssatz: Ein Widerspruch zwischen Niederschrift (§ 331 Abs 3 StPO) und Wahrspruch ohne Verbesserungsauftrag ist unter dem Aspekt der Nichtigkeitsgründe bedeutungslos. Entscheidungstexte 12 Os 132/03 Entscheidungstext OGH 12.02.2004 12 Os 132/03 15 Os 45/04 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden aufgrund des einhelligen Wahrspruchs der Geschworenen Dragan Z***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter und dritter Fall StGB (I.) sowie des gewerbsmäßigen, schweren Diebstahls (zu ergänzen:) durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 dritter und vierter Fall StGB (II.a und b) sowie Novica S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen, schweren Diebstahls (zu ergänzen:) durch Einbruch nach §§ 127, 128 Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Josef G***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (I./) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (II./) sowie des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (III./) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Josef G***** der Vergehen der Körperverletzung nach Paragraph 83... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Peter Alexander K***** und die am 27. April 1982 geborene Daniela H***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Deliktsfall StGB, Daniela H***** als Beteiligte nach § 12, dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Darnach haben am 19. Juni 2002 in Graz Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Peter Alexander K***... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3StPO §332 Abs4StPO §345 Abs1 Z10
Rechtssatz: Der Inhalt der im § 331 Abs 3 StPO bezeichneten Niederschrift kann nur über eine Anfechtung aus Z 10 erster Fall zur Urteilsnichtigkeit führen (vgl § 332 Abs 4 zweiter Fall (= Teilsatz) StPO). Entscheidungstexte 14 Os 76/03 Entscheidungstext OGH 05.08.2003 14 Os 76/03 12 Os 2/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 11. April 1984 geborene Ramadan S***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 18. April 2002 in Linz versucht hat, Florian B***** durch Versetzen von vier tiefergehenden Messerstichen gegen den Oberkörper, wodurch es zu Einstichen in die Leber, in die Lunge, im Bereich des Brustbeines und in der Rippengegend kam, sowie von zahlreichen weit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht (und auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält), wurden Cüneyit A***** der Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach (richtig:) § 87 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB und des teilweise als Beteiligter begangenen gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall und 12 dritter Fall StGB sowie der Vergehen der schweren Körperverletzung als Beteiligter nach §§ 12 drit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Ali G***** des Verbrechens des versuchten Totschlages nach §§ 15, 76 StGB (Pkt 1 des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1, Abs 2 StGB (2) und des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs 1, Abs 3 Z 1 StGB (3) schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dem Inhalt... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3StPO §345 Abs1 Z10a
Rechtssatz: Weil die Niederschrift der Geschworenen eine kurze
Begründung: für ihre Beweiswürdigung darstellt, kann sie nicht gleichzeitig deren Gegenstand bilden. Obwohl sie dem Hauptverhandlungsprotokoll anzuschließen ist (§ 332 Abs 6 StPO) und solcherart zu "den Akten" gehört, kann eine Tatsachenrüge (Z 10a) darauf nicht gegründet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Johann G***** wurde mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I/A) und nach § 201 Abs 2 und Abs 3 "zweiter" - ersichtlich gemeint: erster - Fall StGB (II/A), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I/B und III/A), der Unzucht mit Unmündigen nach § "2017" (richtig: § 207) Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB aF (IV/A) und der v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen Teilfreispruch enthält, wurde Juri V***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen Teilfreispruch enthält, wurde Juri V***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkann... mehr lesen...
Gründe: Alfred H***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 16. Mai 1998 in St. Ruprecht an der Raab Simon S***** durch einen Stich mit einem Jagdmesser in das Herz vorsätzlich getötet hat. Alfred H***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt, weil er am 16. Mai 1998 in St. Ruprecht an der Raab Simon S***** durch einen S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Herbert B***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 5.März 1996 in Wien unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Herbert B***** gemäß Paragrap... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs2 litbStEG §2 Abs2 litcStPO §331 Abs3
Rechtssatz: Der Prüfung der Verdachtsentkräftung im Haftentschädigungsverfahren nach einem Freispruch ist durch die Niederschrift der Geschworenen insoweit Grenzen gesetzt, als nur jene Verdachtmomente berücksichtigt werden können, die in dieser Niederschrift Deckung finden. Eine darüber hinausgehende, ja sogar widersprüchliche, eigenständige Beurteilung des Sachverhalts im Haftentschädigun... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3
Rechtssatz: Der Zweck der Niederschrift ist lediglich der, den Geschworenen ihre Bindung an das Gesetz während des Abstimmungsvorganges nachhaltig zum Bewußtsein zu bringen und eigenen Strafwürdigkeitsvorstellungen nicht nachzugeben. Entscheidungstexte 13 Os 51/95 Entscheidungstext OGH 31.05.1995 13 Os 51/95 E... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3
Rechtssatz: Das Fehlen einer ausreichenden
Begründung: des Wahrspruches in der Niederschrift kann - mangels einer Verpflichtung der Geschworenen zur
Begründung: ihres Wahrspruches nach Art eines schöffengerichtlichen Urteils - niemals Urteilsnichtigkeit begründen. Entscheidungstexte 11 Os 161/94 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 11 Os 161/94 ... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3
Rechtssatz: Der Inhalt der Niederschrift der Geschworenen kann nicht zum Gegenstand einer Nichtigkeitsbeschwerde gemacht werden. Entscheidungstexte 12 Os 157/94 Entscheidungstext OGH 01.12.1994 12 Os 157/94 13 Os 35/97 Entscheidungstext OGH 16.04.1997 13 Os 35/97 ... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3
Rechtssatz: Die in der Niederschrift (§ 331 Abs 3 StPO) anzugebenden Erwägungen der Geschworenen sollen dem Schwurgerichtshof lediglich Klarheit darüber verschaffen, ob die Laienrichter die Frage nicht offenbar mißverstanden haben; daß die Niederschrift keine ausreichende
Begründung: des Wahrspruchs enthält, kann jedoch niemals Nichtigkeit bewirken. Entscheidungstexte 14 ... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3
Rechtssatz: Der Wahrspruch der Geschworenen bedarf - anders als Urteile von Einzelrichtern oder eines Schöffengerichtes - keiner
Begründung: . Zweck dieser kurzen Niederschrift, in der die Laien ihre Erwägungen nur in Schlagworten angeben müssen, ist vielmehr, dem Schwurgerichtshof Klarheit darüber zu verschaffen, ob sie die Fragen nicht offenbar missverstanden haben. Der Umstand, dass die Niederschrift keine ausreichende Beg... mehr lesen...
Norm: StPO §331 Abs3
Rechtssatz: Die Erwägungen, die die Geschwornen zur Beantwortung der an sich gerichteten Fragen bestimmt haben, sind bloß schlagwortartig wiederzugeben. Entscheidungstexte 1 Ob 10/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1 Ob 10/93 Veröff: SZ 66/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS... mehr lesen...