Norm: StPO §270 Abs3StPO §271 Abs7StPO §285 Abs1
Rechtssatz: Wird im Fall der neuen Auslösung der Frist zur Ausführung angemeldeter Rechtsmittel infolge neuerlicher Urteilszustellung nach Protokollberichtigung oder Urteilsangleichung innerhalb dieser Frist eine (neue) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht, ist letztere die einzig wirksame. Eine frühere (vor Urteilsneuzustellung eingebrachte) Ausführung wird durch diese Neueinbringun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael K***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I./) sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (II./), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III./) und der Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 15 StGB (IV./) schuldig erkannt. Danach hat er I./ am 15. August 2008 in Lieboch Sabrina Ko***** mit Gewalt, indem er sie mit beiden Händen im Schulterbereich ergriff und sie auf die Couch drückte, ihr die... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 11. Jänner 2005, GZ 22 Hv 135/04a-18, wurde Vardan T***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Beschluss vom 23. Jänner 2008 sah das Landesgericht für Strafsachen Graz in diesem Verfahren (ON 30) die bedingt nachgesehene Freiheit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Holzweber als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp und Hon.-Prof. Dr. Schroll sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Trebuch als Schriftführer in der Strafsache gegen Helmut E***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Oktober 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher, Dr. Schwab, Mag. Lendl und Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter in der Strafsache gegen Tune L***** wegen Verbrechen der Schlepperei nach § 114 Abs 2, Abs 4 erster Fall, Abs 5 erster Fall FPG über die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landesgerichts Ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 19. August 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher, Dr. Schwab, Mag. Lendl und Dr. Bachner-Foregger als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Puttinger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Brigitte K***** und einen anderen Angeklagten wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 23. April 2008 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Lässig und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger und Mag. Fuchs in Gegenwart des Richteramtsanwärters MMag. Klaus als Schriftführer in der Strafsache gegen Konrad K***** wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1 Z1StPO §260 Abs1 Z2StPO §260 Abs1 Z3StPO §260 Abs2StPO §270 Abs3StPO §447
Rechtssatz: Die Ausfertigung der Urteilsurschrift mit unrichtigem Datum bewirkt ein - nicht die im § 260 Abs 1 Z 1 bis Z 3 und Abs 2 StPO erwähnten Punkte betreffendes - Formgebrechen, das der Vorsitzende (der Richter des Bezirksgerichts) allenfalls nach Anhörung der Beteiligten zu berichtigen hat (§ 270 Abs 3 erster Satz StPO iVm § 447 StPO). ... mehr lesen...
Gründe: Werner R***** wurde mit - zunächst mit 9. Februar 2006 datiertem - Urteil des Bezirksgerichts Vöcklabruck, GZ 4 U 295/05k-20, des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt. Unter einem wurde vom Widerruf einer mit Urteil des Landesgerichts Wels vom 23. Jänner 2004, AZ 15 Hv 122/03i, ausgesprochenen Strafnachsicht abgesehen und die Probezeit auf fünf Jahre verlängert (§ 53 Abs 3 StGB iVm § 494a Abs ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Zwar ist es dem Vorsitzenden nach § 270 Abs 3 StPO gestattet, Urteile auch ohne Anhörung der Parteien zu berichtigen oder anzugleichen, es ist ihm jedoch gesetzlich verwehrt, lediglich eine von mehreren Parteien zu hören. Entscheidungstexte 13 Os 167/07v Entscheidungstext OGH 13.02.2008 13 Os 167/07v 1... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 12. Dezember 2005, GZ 17 U 397/05d-7, wurde Soja L***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der gemäß § 458 Abs 3 StPO gekürzten Urteilsausfertigung wurde die Strafe gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zugleich wurde gemäß § 53 Abs 3 StGB iVm § 494a Abs 1 Z 2 (und... mehr lesen...
Gründe: Nach dem ursprünglichen Akteninhalt wurden Theo K***** und Robert B***** mit Urteil des Landesgerichtes Steyr als Schöffengericht vom 4. Oktober 2006, GZ 11 Hv 30/06a-24, des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (B***** auch noch anderer strafbarer Handlungen) schuldig erkannt. Sie wurden hiefür - B***** unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB - nach der genannten Gesetzesstelle zu Freiheitsstrafen verurteilt. Nach dem ursprünglichen Akteninhalt wurden Theo K***** und R... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian T***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1), des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian T***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, A... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 11. Oktober 2006, GZ 1 U 18/06k-28, wurde Johann H***** (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der Tierquälerei nach § 222 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer (für eine Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehenen) Geldstrafe in der Höhe von 60 Tagessätzen á 150 EUR, im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt (S 221 iVm dem nicht einjournalisierten, teilweise handschriftlichen, ... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache AZ 151 Hv 19/07g des Landesgerichtes für Strafsachen Wien sprach der Vorsitzende des Jugendschöffengerichtes im Rahmen der mündlichen Urteilsverkündung vom 15. März 2007 unter anderem aus, dass der Angeklagte Lamin S***** - abweichend von der wegen teilweise im Versuchsstadium verbliebener Verbrechen nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall SMG und § 15 StGB (I./1./ und I./2) sowie des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG (II./) erhobenen Anklage - zu I./1./ Vergehen n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm. Mag. Wilfried B***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm. Mag. Wilfried B***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz eins, StGB (römisch eins.) und des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (römisch I... mehr lesen...
Norm: StPO §271 Abs7StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Eine amtswegige Protokollberichtigung ist gesetzlich zwar nicht befristet, muss aber sinnvollerweise noch vor Vorlage des Rechtsmittels an das Rechtsmittelgericht vorgenommen werden. Aber auch eine spätere - amtswegige - Protokollberichtigung ist bis zur Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zulässig, somit jedenfalls dann, wenn das erkennende Gericht vom Gericht zweiter Instanz zur Klarstellung au... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Heimo V***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 8. März 2006 der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG und verschiedener Vergehen nach § 27 SMG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte Heimo V***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 8. März 2006 der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 13. Oktober 2005, GZ 6 Hv 82/05s-84, wurde unter anderem Mokhtar L***** des Verbrechens nach §§ 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG sowie 15 StGB (A), des Vergehens der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 zweiter Fall StGB (B) und mehrerer Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG (C) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteil... mehr lesen...
Gründe: Mit Antrag vom 3. Februar 2005 begehrte die Staatsanwaltschaft Wien beim Bezirksgericht Hernals zu AZ 39 U 597/03p (ehemals AZ 13 U 15/00f) die Bestrafung des Ljubisa P*****, geboren am 6. Jänner 1972, wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB (ON 12). Die Vorladung zu der für den 24. Oktober 2005 anberaumten Hauptverhandlung, in der auf diesen Bestrafungsantrag (dessen Zustellung bereits am 9. Februar 2005 verfügt worden war; vgl S 3a) ... mehr lesen...
Gründe: Während in der Subsumtion im Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 12. Jänner 2006, GZ 032 Hv 162/05h-44, dem Angeklagten zu Punkt IV./ die Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl I 2001/130 angelastet wurden (US 6), ist sowohl dem Urteilstenor (US 4) als auch den bezüglichen Feststellungen (US 12) zu entnehmen, dass der Schöffensenat bei diesen Sachverhalten teils vollendete, teilweise aber im Stadium des Versuchs (§ 1... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Gegen die Ablehnung einer Berichtigung des Berufungsurteils durch das Oberlandesgericht ist eine Beschwerde an den Obersten Gerichtshof zulässig (§ 270 Abs 3 StPO per analogiam). Entscheidungstexte 15 Os 15/06d Entscheidungstext OGH 16.03.2006 15 Os 15/06d 13 Os 34/08m Entscheidungstext OGH 23.04.200... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 16. März 2006 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Danek, Hon. Prof. Dr. Schroll, Hon. Prof. Dr. Kirchbacher und Dr. Solé als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Gödl als Schriftführerin in der Strafsache gegen Rainer K***** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebsta... mehr lesen...
Gründe: Nach der Aktenlage wurden die in der Elvira M***** betreffenden Anklage hinsichtlich der Fakten II. 1. und 2. verwechselten Schadensbeträge (S 7/III) vom öffentlichen Ankläger in der Hauptverhandlung vom 20. Jänner 2005 berichtigt (S 70/III). Während laut Hauptverhandlungsprotokoll vom 31. März 2005 ein Schuldspruch im Sinn der Anklageschrift „mit der Modifikation, die in der letzten Hauptverhandlung von der Anklagebehörde vorgenommen wurde", erging (S 153/III), scheinen in... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 26. September 2005, GZ 4 Hv 212/04t-49, wurden Josef S***** und Harald L***** jeweils (richtig:) der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a FinStrG, Josef S***** teilweise als Bestimmungstäter gemäß § 11 FinStrG schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 26. September 2005, GZ 4 Hv 212/04t-49, wurden... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurden Rudolf B***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter (zu ergänzen: und dritter) Fall, Abs 3 erster Fall SMG (A. I., II., IV. und VI.), der teils versuchten, teils vollendeten Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter (zu ergänzen: und dritter) Fall, Abs 4 Z 3 SMG, § 15 StGB (A. III. und V.), des Vergehens nach § 27 Abs 1 sechster Fall und Abs 2 (zu ergänzen: Z 2) erster Fall (B.) s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Jänner 2005 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Strieder als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Hon. Prof. Dr. Ratz, Dr. Philipp und Hon. Prof. Dr. Schroll als weitere Richter in der Strafsache gegen Ing. Guido B***** und weitere Angeklagte wegen des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen aus Anlass der Nichtigk... mehr lesen...
Norm: GOG §79StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Für die Überprüfung einer Entscheidung ist nur deren Urschrift maßgebend. Durch die (in bestimmten Fällen gesetzlich gebotene - § 79 Abs 2 GOG) Unterfertigung durch den Richter verlieren Ausfertigungen keinesfalls ihre Eigenschaft als bloße uneingeschränkt im Sinn der Urschrift berichtigungsfähige Ausfertigungen der Entscheidung. Entscheidungstexte 12 Os... mehr lesen...
Gründe: Nach Einbringung der Anklageschrift beantragte die Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2003 die Erlassung eines Haftbefehls gegen Karl Z***** gemäß §§ 175 Abs 1 Z 2 und Z 4, 176 Abs 1 StPO, seine Ausschreibung zur Verhaftung im Inland sowie die Verhängung der Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 2 Z 1 und Z 3 lit c StPO (S 3). Nach Einbringung der Anklageschrift beantragte die Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2003 die Erlassung eines Haftbefehls gegen Karl Z***** gemäß Paragrap... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Die Bezeichnung einer Verfahrenspartei in einem Urteil oder Beschluss eines Strafgerichtes bloß mit einem Künstlernamen (statt mit den in den Personenstandsbüchern verzeichneten Vornamen und Familiennamen), wodurch die Durchsetzung eines gegen diese Person im Strafverfahren ergangenen Exekutionstitels nicht möglich ist, stellt ein Formgebrechen dar, das im Strafverfahren, also vom Titelgericht - und nur von dies... mehr lesen...