Norm: StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Angleichung der Urteilsausfertigung an das verkündete Urteil - schon mangels Beschwerdeinteresse -, weil dem unter einem gestellten Antrag auf (neuerliche) Urteilsangleichung Folge gegeben wurde. Entscheidungstexte 14 Os 86/89 Entscheidungstext OGH 08.11.1989 14 Os 86/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 25.Mai 1989, GZ 12 Vr 2281/87-32, wurde die Urteilsausfertigung im genannten Verfahren (unter anderem) durch Aufnahme der Dauer der Probezeit (gemäß § 43 a Abs. 3 StGB) an das verkündete Urteil angeglichen. Dagegen richtet sich eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft, die geltend macht, bei der mündlichen Urteilsverkündung sei nicht - wie im schriftlich ausgefertigten Urteil enthalten und wovon auch der bekämpfte Angleichungsb... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3StPO §285
Rechtssatz: Bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Angeklagter beginnt von der Zustellung einer verbesserten (angeglichenen oder berichtigten) Urteilsausfertigung an den Rechtsmittelwerber für diesen eine neue Ausführungsfrist (vgl Mayerhofer-Rieder 2.Auflage, Entscheidung 5 zu § 285 StPO) nur dann zu laufen, wenn sich die Verbesserung auch auf die gegen ihn ergangene Entscheidung bezieht, liegt doch dieser Ausleg... mehr lesen...
Gründe: Predrag S*** und Miroslav K*** wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, zweiter und letzter Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür zu Freiheitsstrafen verurteilt. Darnach haben sie am 6.Mai 1988 in Mödling im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit Radmila S*** und Olga G*** (die deshalb rechtskräftig mitverurteilt wurden) als Mittäter die Irmgard W*** mit Gewalt gegen ihre Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben u... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 15. März 1989, GZ. 8 U 792/88-15, wurde Verena K*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je 150 S, im Uneinbringlichkeitsfall zu 15 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Gemäß § 43 Abs. 1 StGB. wurde die Strafe bedingt nachgesehen und die Probezeit... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Die Urteilsberichtigung hinsichtlich der Probezeit ist auch nach dem Eintritt der Rechtskraft zulässig (verbo "jederzeit" im § 270 Abs 4 StPO), wenn die Rechtsmittelentscheidung lediglich über eine Berufung punkto Nichtigkeit aus §§ 468 Abs 1 Z 4, 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO ergangen ist und der Strafausspruch (Probezeit) hievon nicht berührt worden sein bzw darauf keinen Einfluß gehabt haben konnte (vgl 9 Os 66/69... mehr lesen...
Norm: StPO aF vor StPÄG 1993 §270 Abs3StPO nF §285 Abs3
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Formvorschrift des § 270 Abs 3 StPO ist für das aktuelle Ausmaß der Rechtsmittelausführungsfrist ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 13 Os 168/88 Entscheidungstext OGH 30.03.1989 13 Os 168/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Gründe: Das Ehepaar Margarete und Manfred R*** wurde der Vergehen des Hausfriedensbruchs nach § 109 "Abs 1 und Abs 2 Z. 3" StGB. (I 1; richtig war die Tat nur dem Offizialtatbestand des § 109 Abs 3 Z. 3 StGB. zu unterstellen: LSK. 1978/73) und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. (I 2), Manfred R*** überdies des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. (II) schuldig erkannt. Darnach haben Margarete und Manfred R*** am 8.November 1986 in Kleinreifling gemeinsam den Ei... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des am 31.Mai 1962 geborenen Angeklagten Dragan S***, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 29.Jänner 1986, ON 324, mit dem er des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 2, 129 Z. 1 und 2, 130, zweiter Fall, und 15 StGB schuldig erkannt worden war, wurde mit dem Beschluß des Obersten G... mehr lesen...
Gründe: Der ehemalige Postamtsleiter Edwin S*** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil er 300.000 S vom Postsparbuch des Karl M*** behoben, aus der Kassa entnommen und sich zugeeignet hat. Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z. 5 StPO geltend. Zu Recht vermerkt der Beschwerdeführer, daß die detaillierten Urteilsfeststellungen über seine der Tat vorangehenden Überl... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Der erste Fall des § 270 Abs 3 StPO erfaßt auch die Berichtigung der im § 260 Abs 1 Z 1 bis 3 und Abs 2 StPO aufgezählten Punkte; daher ist ein in der Entscheidungsausfertigung (vgl SSt 5/58) unterlaufener, den Strafausspruch betreffender Schreibfehler berichtigungsfähig. Entscheidungstexte 13 Os 75/85 Entscheidungstext OGH 07.11.1985 13 Os 75... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie sich aus den Gründen des oben zitierten hg. Urteils ergibt (siehe dessen S. 11 bis 13) wurden in der Entscheidungsausfertigung (vgl. SSt. V/58), und zwar im Urteilsspruch (S. 3), die den Angeklagten Siegfried G*** und Christian H*** auf erlegten Wertersatzstrafen (einschließlich der Ersatzfreiheitsstrafen) verwechselt. Hiebei handelt es sich um einen bloßen Schreibfehler, weshalb gemäß § 270 Abs. 3 StPO. vorzugehen war. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28. August 1962 geborene kaufmännische Angestellte Gerhard A, der am 17. Februar 1925 geborene Kaufmann Georges Heinrich B und der am 10. Mai 1963 geborene Angestellte Norbert D des Verbrechens des teilweise versuchten, teilweise vollendeten schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, erster Fall, und 15 StGB und der am 27. November 1959 geborene Jurist Dr. Rudolf C des Verbrechens des schweren Betrugs nach den... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1StPO §270 Abs2StPO §270 Abs3StPO §281 Abs1 Z3StPO §288 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine in der Nichtigkeitsbeschwerde aufgezeigte und auch ausreichend bescheinigte Abweichung der schriftlichen Urteilsausfertigung vom mündlich verkündeten Urteil stellt, wenn der Vorsitzende eine Angleichung nicht vornimmt, den Nichtigkeitsgrund nach dem § 281 Abs 1 Z 3 StPO dar. Der OGH hebt das (schriftlich ausgefertigte) Urteil auf (§ 288 Abs 2 Z 1... mehr lesen...
Gründe: Harald A wurde des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG. und des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z. 2 SuchtgiftG. schuldig erkannt. Er wurde gemäß § 12 Abs 1 SuchtgiftG. sowie gemäß § 31 StGB unter Bedachtnahme auf das Urteil des Strafbezirksgerichts Wien vom 21.Dezember 1984, GZ 6 U 413/84-22 (§ 16 Abs 1 Z. 2 SuchtgiftG.: 5 Monate Freiheitsstrafe, 3 Jahre bedingt), zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von 13 Monaten und nach § 12 Abs 4 SuchtgiftG. zu einer V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde - neben einem weiteren am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligten Angeklagten - der Angeklagte Harald A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, des Verbrechens des versuchten (zu ergänzen: schweren) Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB, des Verbrechens der vorsätzlichen Gemeingefährdung nach § 176 Abs. 1 StGB, des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 letzter Fa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 19. Juni 1984, GZ. 10 Vr 2340/83-168, wurde Friederike A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs.1 Z 1 und Abs.3 StGB (Punkt II des Urteilssatzes) und des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs.1 und Abs.2 Z 1 und Z 3, 128 Abs.1 Z 4 StGB (Punkt D) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht die Urteilsa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. November 1943 geborene Sozialrentner Alois A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z. 3 StGB. (Punkt I/ des Schuldspruchs) und des Vergehens der Entwendung nach § 141 Abs. 1 StGB. (Punkt II/ des Schuldspruchs) schuldig erkannt und hiefür nach § 28, 129 StGB. unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB. auf das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 10. August 1983, AZ. 8 E Vr 1922/83, zu einer Zusat... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Bei einer erst im Gerichtstag zutage getretenen Divergenz zwischen Urschrift und Urteilsausfertigung (hier: Auslassung in den Entscheidungsgründen) wird der Gerichtstag zur Einleitung des Verbesserungsverfahrens (§ 270 Abs 3 StPO) durch das Erstgericht vertagt (Ausführungen nur im Akt). Entscheidungstexte 11 Os 158/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 ... mehr lesen...
Gründe: Beim Bezirksgericht Steyr waren zur gleichen Zeit Verfahren wegen Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB anhängig 1. zum AZ. 1 U 27/79 gegen den am 10.Mai 1945 in Steyr geborenen Reinhard A, wohnhaft in 4400 Steyr, Penselstraße 12, weil er laut Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (Jugendamt) für seine ehelichen Kinder Peter A (geb. 11.Dezember 1967) und Reinhard A (geb. 7.Jänner 1970) in den Monaten Juni bis August 1977 und seit 1.De... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte bekämpft seine Schuldsprüche wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z. 1 und 2 StGB. (Pkt. I 1 und 2 des Urteilssatzes) sowie wegen der Verbrechen der betrügerischen Krida nach dem § 156 Abs. 1 und 2 StGB. (Pkt. II) und des Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. (Pkt. III) mit Nichtigkeitsbeschwerde aus den Gründen der Z. 3 und 5 des § 281 Abs. 1 StPO., die beiden letztgenannten Schuldsprüche auch unter Berufung auf die Z. 9 lit. ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 13. Dezember 1977, GZ. 13 E Vr 579/77-13, wurde der am 12.November 1925 geborene Martin A auf Grund einer von Dr. Rupert B gegen ihn erhobenen Privatanklage des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB. schuldig erkannt und nach (Par) §(28) 111 Abs. 2 StGB. zu einer Geldstrafe verurteilt. Gemäß § 29 Abs. 2 PresseG. wurde ihm auch die Bezahlung einer Geldbuße von 5.000 S an den Beleidigten Dr.B auferlegt, deren Höhe das ... mehr lesen...
Norm: StPO §257StPO §260StPO §268StPO §270 Abs2 Z4StPO §270 Abs2 Z5StPO §270 Abs3StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Das richtig und vollständig verkündete Urteil kann in den im § 270 Abs 3 StPO genannten Teilen nur mehr im Rechtsmittelweg geändert werden. Eine nach Verkündung erfolgte nachträgliche Ergänzung auf Grund ergänzender Beratung ist gemäß § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO nichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) der am 25. April 1932 geborene Prokurist Kurt A der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a und 13 FinStrG (Punkte A/I/ und II/ des Urteilssatzes) und der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (Punkt A/III/) und 2.) der am 3. September 1924 geborene Geschäftsführer Dr. Herbert B der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Die "Angleichung" einer vom Inhalt der Verkündung sachlich abweichenden Ausfertigung an das mündlich verkündete Urteil kann und soll ungeachtet dessen, dass mit der Korrektur einer der im § 260 Z 1 bis 3 StPO (hier: des Strafausmaßausspruches) erwähnten Punkte berührt wurde, bis zur meritorischen Rechtsmittelentscheidung (auch wenn die Akten bereits dem Rechtsmittelgericht vorlagen) vorgenommen werden. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zuletzt keiner Beschäftigung nachgehende Werner A - neben einem unangefochten gebliebenen Teilfreispruch - des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 2 StGB, des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs 1, 224 StGB und des Vergehens des Betruges nach dem § 146 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruches liegt ihm zur Last, in Wien ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3StPO §285StPO §286
Rechtssatz: Bei behaupteter Abweichung des schriftlichen von mündlich verkündeten Urteil Erhebungen nach § 285 f StPO möglich. Entscheidungstexte 11 Os 183/78 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 11 Os 183/78 11 Os 74/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 11 Os 74/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (neben anderen Angeklagten) der am 23.9.1943 geborene Gastwirt Wolfgang A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 3, 148 und 15 StGB schuldig erkannt, weil er in den Jahren 1972 und 1973, zumeist in Innsbruck, im Zusammenwirken mit wechselnden Beteiligten verschiedene Versicherungsgesellschaften durch Vortäuschen fingierter Verkehrsunfälle in acht vol... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.März 1957 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Hilfsarbeiter Gerhard A des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach § 15, 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Den Urteilsannahmen zufolge versuchte er, am 27.Februar 1978 in Salzburg 55 Packungen Zigaretten im Gesamtwert von 1.852 S der Theresia B durch Einbruch und Einsteigen in deren Tabak-Trafik zu stehlen, indem er mit einem etwa 40 kg schweren Ka... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs3
Rechtssatz: Auf Beschlüsse ist § 270 Abs 3 und § 260 StPO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 11 Os 68/77 Entscheidungstext OGH 07.06.1977 11 Os 68/77 10 Os 32/81 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 10 Os 32/81 15 Os 33/12k Entscheidungstext OGH 25.04.2012 15 Os... mehr lesen...