Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Kaufmann Robert Julius A des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2 (§ 33 Abs. 3 lit. e) FinStrG. und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt; für das Finanzvergehen wurde er zu einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe und einer Wertersatzstrafe, für das Vergehen nach allgemeinem Strafrecht gesondert (§ 22 Abs. 1 FinStrG.) zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt. N... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z1StPO §270 Abs2 Z2StPO §270 Abs2 Z3StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Formvorschriften des § 270 Abs 2 Z 1, 2 und 3 StPO unterliegen keiner Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 13 Os 170/79 Entscheidungstext OGH 04.09.1980 13 Os 170/79 12 Os 165/80 Entscheidungstext OGH 12.03.1981 12 Os 165/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z1StPO §270 Abs2 Z2StPO §270 Abs2 Z3StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Formvorschriften des § 270 Abs 2 Z 1, 2 und 3 StPO unterliegen keiner Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 13 Os 170/79 Entscheidungstext OGH 04.09.1980 13 Os 170/79 12 Os 165/80 Entscheidungstext OGH 12.03.1981 12 Os 165/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z1StPO §270 Abs2 Z2StPO §270 Abs2 Z3StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Formvorschriften des § 270 Abs 2 Z 1, 2 und 3 StPO unterliegen keiner Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 13 Os 170/79 Entscheidungstext OGH 04.09.1980 13 Os 170/79 12 Os 165/80 Entscheidungstext OGH 12.03.1981 12 Os 165/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z3
Rechtssatz: Als "Tag der Hauptverhandlung" ist (sind) nur der (die) Tag (Tage) der mit der Urteilsfällung abgeschlossenen Hauptverhandlung, nicht aber die Tage der früheren (wiederholten) Hauptverhandlung anzugeben. Entscheidungstexte 13 Os 170/79 Entscheidungstext OGH 04.09.1980 13 Os 170/79 14 Os 102/87 ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19.November 1952 geborene beschäftigungslose Franz B und der am 9.Oktober 1962 geborene Manfred A, sein Halbbruder, der auf Rechtsmittel verzichtete, des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 21.September 1979 in Wien 'in Gesellschaft als Beteiligte' den Kellner Werner C durch gefährliche Drohung zur Ausfolgung von zwei Achtel Wein nötigten, und zwar Manfred A dadurch, daß er... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1StPO §270 Abs2 Z5StPO §270 Abs2 Z4
Rechtssatz: 1. Nur die im § 260 Abs 1 StPO aufgezählten Aussprüche müssen in der Verkündung und in der Ausfertigung des Urteils übereinstimmen. 2. Keine Bindung des Gerichts an die verkündeten
Entscheidungsgründe: . Entscheidungstexte 13 Os 107/80 Entscheidungstext OGH 03.07.1980 13 Os 107/80 Veröff: SSt 51/36 = EvBl 1981/58 S 191 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1StPO §270 Abs2 Z5StPO §270 Abs2 Z4
Rechtssatz: 1. Nur die im § 260 Abs 1 StPO aufgezählten Aussprüche müssen in der Verkündung und in der Ausfertigung des Urteils übereinstimmen. 2. Keine Bindung des Gerichts an die verkündeten
Entscheidungsgründe: . Entscheidungstexte 13 Os 107/80 Entscheidungstext OGH 03.07.1980 13 Os 107/80 Veröff: SSt 51/36 = EvBl 1981/58 S 191 ... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Abs1StPO §270 Abs2 Z5StPO §270 Abs2 Z4
Rechtssatz: 1. Nur die im § 260 Abs 1 StPO aufgezählten Aussprüche müssen in der Verkündung und in der Ausfertigung des Urteils übereinstimmen. 2. Keine Bindung des Gerichts an die verkündeten
Entscheidungsgründe: . Entscheidungstexte 13 Os 107/80 Entscheidungstext OGH 03.07.1980 13 Os 107/80 Veröff: SSt 51/36 = EvBl 1981/58 S 191 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Harald A, Walter B, Kurt C und Gerhard D der Vergehen nach dem § 102 Abs. 1 Z 2 (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. b, Abs. 2) KartG (Punkt I des Urteilssatzes) und nach dem § 101 Abs. 1 KartG (Punkt II des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt dieser Schuldsprüche haben sie in der Zeit von Anfang 1972 bis zum 24.September 1974 als Bevollmächtigte der Firmen Folienwalzwerk E (Harald A und Walter B) und F, Aluminiumfolien-Walzwerk (Kurt C und G... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 13. Dezember 1977, GZ. 13 E Vr 579/77-13, wurde der am 12.November 1925 geborene Martin A auf Grund einer von Dr. Rupert B gegen ihn erhobenen Privatanklage des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB. schuldig erkannt und nach (Par) §(28) 111 Abs. 2 StGB. zu einer Geldstrafe verurteilt. Gemäß § 29 Abs. 2 PresseG. wurde ihm auch die Bezahlung einer Geldbuße von 5.000 S an den Beleidigten Dr.B auferlegt, deren Höhe das ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei Würdigung der Angaben von Personen, die das Gericht selbst vernommen hat, ist der persönliche Eindruck des Gerichtes entscheidend. Dieser unmittelbare, lebendige Eindruck lässt sich nicht immer erschöpfend in Worte kleiden und muss darum im Urteil nicht in allen Einzelheiten dargelegt und wiedergegeben werden. Den Vorschriften der §§ 258, 270 Abs 2 Z 5 StPO genügt hier regelmäßig die Urte... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei Würdigung der Angaben von Personen, die das Gericht selbst vernommen hat, ist der persönliche Eindruck des Gerichtes entscheidend. Dieser unmittelbare, lebendige Eindruck lässt sich nicht immer erschöpfend in Worte kleiden und muss darum im Urteil nicht in allen Einzelheiten dargelegt und wiedergegeben werden. Den Vorschriften der §§ 258, 270 Abs 2 Z 5 StPO genügt hier regelmäßig die Urte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25. April 1927 geborene Rentner Walter A und der am 10. September 1928 geborene Kaufmann Friedrich B des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 2. Jänner 1979 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB.) fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert, nämlich eine Aktentasche mit einem Taschenrechner im Wert von ca. 300 S, einem ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z2StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Die gemäß § 270 Abs 2 Z 2 StPO in die Urteilsausfertigung aufzunehmenden Angaben über die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten betreffen von vornherein keine entscheidenden Tatsachen im Sinne des § 281 Abs 1 Z 5 StPO, wie sich aus der Zitierung der Z 4 und 5 des § 270 Abs 2 StPO ergibt. Entscheidungstexte 9 Os 68/80 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z2StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Die gemäß § 270 Abs 2 Z 2 StPO in die Urteilsausfertigung aufzunehmenden Angaben über die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten betreffen von vornherein keine entscheidenden Tatsachen im Sinne des § 281 Abs 1 Z 5 StPO, wie sich aus der Zitierung der Z 4 und 5 des § 270 Abs 2 StPO ergibt. Entscheidungstexte 9 Os 68/80 Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderen) der am 2. Februar 1954 geborene Rohstoffhändler Viktor B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1, 130 und § 15 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom Oktober 1977 bis Feber 1978 in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Alois A sieben vollendete und zwei versuchte Einbruchsdiebstähle (mit einem Gesamtwer... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Im Rahmen der freien Beweiswürdigung können Feststellungen allein auf die für glaubwürdig befundene Verantwortung eines Mitangeklagten gegründet werden. Entscheidungstexte 12 Os 176/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1980 12 Os 176/79 12 Os 90/87 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 36-jährige türkische Staatsangehörige Abdulkadir A des (versuchten) Verbrechens nach §§ 12, 15 StGB., 6 Abs. 1 SuchtgiftG. (als Beteiligter) und des Finanzvergehens des (versuchten) Schmuggels nach §§ 11, 13, 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a und b FinStrG. (gleichfalls als Beteiligter) schuldig erkannt und hiefür nach dem zweiten Strafsatz des § 6 Abs. 1 SuchtgiftG. zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 6 1/2 (sechseinhalb) Jahren sowie ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Im Rahmen der freien Beweiswürdigung können Feststellungen allein auf die für glaubwürdig befundene Verantwortung eines Mitangeklagten gegründet werden. Entscheidungstexte 12 Os 176/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1980 12 Os 176/79 12 Os 90/87 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 2. Februar 1948 geborene beschäftigungslose Leopold A und der am 17. Dezember 1956 geborene, gleichfalls beschäftigungslose Peter B des Verbrechens des schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und 2 sowie 130 StGB (zu I des Urteilssatzes) und der am 2. Juli 1951 geborene Kellner Johann C des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25. Jänner 1946 geborene, zuletzt beschäftigungslose, Maurergeselle Franz A und der am 27. Juni 1959 geborene Gelegenheitsarbeiter Robert B des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1, 130 'dritter Fall' (gemeint: zweiter Satz, erste und zweite Alternative) StGB. schuldig erkannt. Es wurde ihnen angelatet, vom Juni bis September 1978 in Wien gewerbsm... mehr lesen...
Norm: StPO §257StPO §260StPO §268StPO §270 Abs2 Z4StPO §270 Abs2 Z5StPO §270 Abs3StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Das richtig und vollständig verkündete Urteil kann in den im § 270 Abs 3 StPO genannten Teilen nur mehr im Rechtsmittelweg geändert werden. Eine nach Verkündung erfolgte nachträgliche Ergänzung auf Grund ergänzender Beratung ist gemäß § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO nichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1.) der am 25. April 1932 geborene Prokurist Kurt A der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a und 13 FinStrG (Punkte A/I/ und II/ des Urteilssatzes) und der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a FinStrG (Punkt A/III/) und 2.) der am 3. September 1924 geborene Geschäftsführer Dr. Herbert B der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Norm: StPO §257StPO §260StPO §268StPO §270 Abs2 Z4StPO §270 Abs2 Z5StPO §270 Abs3StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Das richtig und vollständig verkündete Urteil kann in den im § 270 Abs 3 StPO genannten Teilen nur mehr im Rechtsmittelweg geändert werden. Eine nach Verkündung erfolgte nachträgliche Ergänzung auf Grund ergänzender Beratung ist gemäß § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO nichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §257StPO §260StPO §268StPO §270 Abs2 Z4StPO §270 Abs2 Z5StPO §270 Abs3StPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Das richtig und vollständig verkündete Urteil kann in den im § 270 Abs 3 StPO genannten Teilen nur mehr im Rechtsmittelweg geändert werden. Eine nach Verkündung erfolgte nachträgliche Ergänzung auf Grund ergänzender Beratung ist gemäß § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO nichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: mit dem angefochtenen Urteil wurde der türkische Staatsbürger Hüsseyin A des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG, teils als Beteiligter nach § 12 StGB, des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels als Beteiligter nach den §§ 11, 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Dem Schuldspruch zufolge hat er in Wie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 20. März 1939 geborene Handelsvertreter Franz A und der am 30. August 1937 geborene Kellner Kurt B der Vergehen I.) der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB und II.) nach § 36 Abs 1 lit a WaffG schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem Inhalt dieser Schuldsprüche zur Last, in Wien zu I.): sich in der Zeit von Sommer 1978 bis 19. Oktober 1978 mit dem abgesondert verfolgten Peter C mit dem Vorsatz verbunden zu habe... mehr lesen...
Norm: StPO §260 Z2StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Substanzloser Gebrauch der verba legalia ersetzt nicht die zur Rechtfertigung der Anwendung einer strafgesetzlichen
Norm: erforderlichen Tatsachenfeststellungen. Entscheidungstexte 11 Os 108/79 Entscheidungstext OGH 04.09.1979 11 Os 108/79 11... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.Juni 1957 geborene beschäftigungslose Johann A unter anderem des Verbrechens des schweren, gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Diesbezüglich liegt ihm zur Last, in der Zeit vom 1.Juni 1978 bis 3.November 1978 in Wien gewerbsmäßig (§ 70 StGB) insgesamt zehn Betrügereien, davon acht unter Verwendung ungedeckter Schecks, zum Nachteil verschiedener Personen mit einer Gesamtschadens... mehr lesen...