Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua die am 22. April (im Urteil unrichtig: Mai) 1960 geborene Verkäuferin Christine A des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 12, 127 Abs 1, 128 Abs 1 (im Urteil unrichtig: Abs 2) Z 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 1. August 1980 in Wien zur Ausführung der Tat des Alfred B, der am 5. August 1980 die Barbara C unter Ausnützung eines Zustandes, der sie hilflos machte, nämlich ihrer Senilität, mit Bereicherungsvorsatz S 4.440,-- w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der am 24. Dezember 1947 geborene Autoreifenhändler Friedrich A des Verbrechens (richtig wohl: Vergehens /siehe auch Seite 476 des Aktes/) der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit vom 19. Mai 1979 bis 24. April 1980 in Stegersbach mindestens 84 neue PKW-Reifen im Wert von mindestens 80.000 S, die von den Mitangeklagten Günter B sowie Erich und Walter C gestohlen worden waren, ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Auch aus äußeren Umständen der Tat können durchaus Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte 10 O... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Auch aus äußeren Umständen der Tat können durchaus Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte 10 O... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Das Gericht muss nicht zu jedem Vorbringen des Angeklagten Stellung nehmen. Es genügt, wenn das Urteil in gedrängter Form, aber nicht oberflächlich, unter anderem auch begründet, wie es zur Überzeugung von der Richtigkeit seiner Annahme gelangte (SSt 27/63, 39/41 uva). Entscheidungstexte 9 Os 19/81 Entscheidungstext OGH 05.05.1981... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Das Gericht muss nicht zu jedem Vorbringen des Angeklagten Stellung nehmen. Es genügt, wenn das Urteil in gedrängter Form, aber nicht oberflächlich, unter anderem auch begründet, wie es zur Überzeugung von der Richtigkeit seiner Annahme gelangte (SSt 27/63, 39/41 uva). Entscheidungstexte 9 Os 19/81 Entscheidungstext OGH 05.05.1981... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §260 Abs1 Z2StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Anführung von Mindestmengen und Höchstmengen (bzw Mindestwerten und Höchstwerten) durch das Erstgericht kann nur dahin verstanden werden, dass es nicht die Überzeugung gewonnen hat, das deliktische Verhalten habe wirklich diese Höchstmenge erfasst, weshalb als Tatsachensubstrat der rechtlichen Subsumtion allein die festgestellte Mindestmenge (und nicht etwa ein Durchschnit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der am 26. Dezember 1952 geborene Bautechniker Günther B des zum Teil als unmittelbarer Täter und zum Teil als Bestimmungstäter begangenen Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2; 12; 15 StGB und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des wegen des Verbrechens des Betruges ergangenen Schuldspr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem der am 7.September 1959 geborene Peter B des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 12 Abs 1 SGG. und § 15 StGB. sowie der Vergehen nach § 16 Abs 1 Z. 2 SGG. und nach § 36 Abs 1 lit b WaffG. schuldig erkannt und hiefür nach § 28 StGB., § 12 Abs 1 SGG. zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ferner verhängte das Erstgericht über ihn gemäß § 12 Abs 4 SGG. für d... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §260 Abs1 Z2StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Anführung von Mindestmengen und Höchstmengen (bzw Mindestwerten und Höchstwerten) durch das Erstgericht kann nur dahin verstanden werden, dass es nicht die Überzeugung gewonnen hat, das deliktische Verhalten habe wirklich diese Höchstmenge erfasst, weshalb als Tatsachensubstrat der rechtlichen Subsumtion allein die festgestellte Mindestmenge (und nicht etwa ein Durchschnit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Juli 1941 geborene beschäftigungslose Klaus Dieter A zu I des Urteilsspruches des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 und 15 StGB und zu II des Urteilsspruches des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 1, 224 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er I. gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Das Gericht ist im Rahmen der Beweiswürdigkeit nicht gehalten, auf irgendwelche Empfindlichkeiten Rücksicht zu nehmen, sondern hat pflichtgemäß die für seine Überzeugung entscheidenden Umstände unumwunden darzulegen. Entscheidungstexte 13 Os 50/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 13 Os 50/81 Euro... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Das Gericht ist im Rahmen der Beweiswürdigkeit nicht gehalten, auf irgendwelche Empfindlichkeiten Rücksicht zu nehmen, sondern hat pflichtgemäß die für seine Überzeugung entscheidenden Umstände unumwunden darzulegen. Entscheidungstexte 13 Os 50/81 Entscheidungstext OGH 09.04.1981 13 Os 50/81 Euro... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Mai 1945 geborene Installateur Peter A schuldig erkannt: I./ des Vergehens (richtig: Verbrechens) des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 (zweiter Fall) StGB.; II./ des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB.; III./ des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB.; IV./ des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z. 5 StGB. und V./ des Vergehens nach § 36 Abs 1 l... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21.April 1962 geborene Fernsehmechanikerlehrling Christian A, der am 20.März 1961 geborene Schüler Thomas B und der am 10.September 1961 geborene Schlosserlehrling Johannes C des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1 StGB. und Thomas B darüber hinaus auch noch des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB. schuldig erkannt, wobei gemäß § 13 Abs 1 JGG. bei allen Angeklagten der Ausspruch über ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Unvollständigkeit liegt nur vor, wenn das Erstgericht bei Feststellung entscheidender Tatsachen entgegen der Anordnung des § 270 Abs 2 Z 5 bestimmte (wesentliche) Verfahrensergebnisse mit Stillschweigen übergangen, vorhandene Widersprüche zwischen den Aussagen vernommener Personen nicht gewürdigt oder seinen Konstatierungen entgegenstehende Beweisergebnisse nicht erörtert hat. ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Unvollständigkeit liegt nur vor, wenn das Erstgericht bei Feststellung entscheidender Tatsachen entgegen der Anordnung des § 270 Abs 2 Z 5 bestimmte (wesentliche) Verfahrensergebnisse mit Stillschweigen übergangen, vorhandene Widersprüche zwischen den Aussagen vernommener Personen nicht gewürdigt oder seinen Konstatierungen entgegenstehende Beweisergebnisse nicht erörtert hat. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 2. März 1961 geborene Christian A, die am 28. März 1961 geborene Liane B und der am 1. Juni 1961 geborene Peter C A) des Verbrechens (wider die Volksgesundheit) nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG., B) des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z. 2 SuchtgiftG. und der Angeklagte Christian A überdies C) des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z. 1 SuchtgiftG. schuldig erkannt, weil sie ad A) vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in solchen Men... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z1StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Umstand, daß im schriftlichen Urteil ein Richter als Mitglied des erkennenden Senats aufscheint, der an der Urteilsfällung gar nicht mitgewirkt hat, stellt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1 StPO nicht her. Entscheidungstexte 12 Os 165/80 Entscheidungstext OGH 12.03.1981 12 Os 165/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.November 1961 geborene Hilfsmonteur Gerhard A und der am 29.Juni 1956 geborene Magazinsarbeiter Stefan B des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB. schuldig erkannt (inhaltlich des Urteilssatzes), begangen dadurch, daß sie am 9.Juli 1979 in Ottensheim Bettina C durch die gefährliche Drohung, sie werde Schläge erhalten, wenn sie zu einem Geschlechtsverkehr mit ihnen nicht bereit sei, zum außerehelichen Beisch... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z1StPO §281 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Umstand, daß im schriftlichen Urteil ein Richter als Mitglied des erkennenden Senats aufscheint, der an der Urteilsfällung gar nicht mitgewirkt hat, stellt den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1 StPO nicht her. Entscheidungstexte 12 Os 165/80 Entscheidungstext OGH 12.03.1981 12 Os 165/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Vernehmung eines Zeugen "vom Hörensagen" (testes de auditu) ist unzulässig, wenn das Originalbeweismittel weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen unerreichbar ist (EvBl 1970/243) - Begründungsmangel. Entscheidungstexte 13 Os 191/80 Entscheidungstext OGH 19.02.1981 13 Os 191/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Vernehmung eines Zeugen "vom Hörensagen" (testes de auditu) ist unzulässig, wenn das Originalbeweismittel weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen unerreichbar ist (EvBl 1970/243) - Begründungsmangel. Entscheidungstexte 13 Os 191/80 Entscheidungstext OGH 19.02.1981 13 Os 191/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffG. schuldig erkannt. Das erstbezeichnete Verbrechen liegt ihm zur Last, weil er am 20. Dezember 1979 in Wien dem Suleyman B durch einen gezielten Pistolenschuß aus einer Entfernung von fünf bis zehn Metern eine an sich schwere und mit einer länger als vierundzwanzig Tage dauernden Gesundheitsschädigung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. September 1932 geborene Franz Albert A des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB, begangen durch Verkauf bzw. Verpfändung dreier (ua) am 30. April 1980 (richtig: 1979) in der 'F' - des Dr. Heinrich B unter Eigentumsvorbehalt gekaufter Bilder (Franz von Alt: 'Parlament in Wien'; Richard von Alt: 'Marktplatz und Dogenpalast in Venedig'; Florian Wisinger: 'Blick auf Schönbrunn') im Gesamtwert v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 25-jährige Ronald A, der 28- jährige Wolfgang B (dessen Geburtsdatum im Urteil unrichtig mit 8.7.1953 anstatt richtig 18.7.1952 angegeben ist; vgl. S 127) und der 29- jährige Kurt C wie folgt schuldig erkannt: 1) Ronald A des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG (Punkt I des Urteilssatzes), des Vergehens nach § 9 Abs. 1 Z 2 SuchtgiftG (Punkt II des Urteilssatzes), des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a Waffen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27. Juni 1937 geborene Hilfsarbeiter Stefan A des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1, 130 StGB, sowie die am 4. Oktober 1931 geborene Hausfrau Margarete C und der am 7. Oktober 1925 geborene Altwarenhändler Franz B des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Von einer Reihe weiterer Diebstahlsfakten wurde der Angeklagte A ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28. September 1962 geborene Postpraktikant Gerhard A und der am 29. November 1964 geborene Hauptschüler Thomas B des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB., A außerdem des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 (erster Fall) StGB. schuldig erkannt. Dieses Urteil wird nur vom Erstangeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angefochten. Die Nichtigkeitsbeschwerde erhebt er ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z1StPO §270 Abs2 Z2StPO §270 Abs2 Z3StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Formvorschriften des § 270 Abs 2 Z 1, 2 und 3 StPO unterliegen keiner Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 13 Os 170/79 Entscheidungstext OGH 04.09.1980 13 Os 170/79 12 Os 165/80 Entscheidungstext OGH 12.03.1981 12 Os 165/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z3
Rechtssatz: Als "Tag der Hauptverhandlung" ist (sind) nur der (die) Tag (Tage) der mit der Urteilsfällung abgeschlossenen Hauptverhandlung, nicht aber die Tage der früheren (wiederholten) Hauptverhandlung anzugeben. Entscheidungstexte 13 Os 170/79 Entscheidungstext OGH 04.09.1980 13 Os 170/79 14 Os 102/87 ... mehr lesen...