Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 40-jährige Heinz K*** (zu A/I/1) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, (zu A/I/2) des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB, (zu A/II/3) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 erster Fall StGB, (zu A/II/4) des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs. 2 StGB und (zu B/) des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach ... mehr lesen...
Gründe: Die (auch andere Angeklagte betreffende) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 23.Juli 1985, AZ 27 St 11.587/85, legte den oben genannten Angeklagten das Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146 ff StGB zur Last. Das Verfahren gegen die einzelnen Angeklagten wurde in erster Instanz jeweils gemäß § 57 StPO ausgeschieden und gesondert abgeschlossen. Mit Beschluß vom 28. Juli 1988, GZ 14 Os 1/88-9, hat der Oberste Gerichtshof in analoger Anwendung des § 264 Abs. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Handelsvertreter Peter H*** (zu 1.1.) des Verbrechens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1, Abs. 2, zweiter Fall (aF), StGB, (zu 1.2.) des Vergehens der Entziehung von Energie nach dem § 132 Abs. 1, Abs. 2, erster Fall (aF), StGB, (zu 1.3.) des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 (aF) StGB, (zu 1.4.) des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten betrügerischen Krida nach den §§ 156 Abs. 1 und 15 StG... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Es stellt keinen formalen Begründungsmangel dar, wenn das Urteil sich (teilweise) eng an die Anzeige anlehnt, ist doch die Wortwahl der
Entscheidungsgründe: dem Erstgericht nicht vorgeschrieben (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO). Entscheidungstexte 13 O 104/88 Entscheidungstext OGH 04.08.1988 13 O 104/88 ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Es stellt keinen formalen Begründungsmangel dar, wenn das Urteil sich (teilweise) eng an die Anzeige anlehnt, ist doch die Wortwahl der
Entscheidungsgründe: dem Erstgericht nicht vorgeschrieben (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO). Entscheidungstexte 13 O 104/88 Entscheidungstext OGH 04.08.1988 13 O 104/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil, das auch unangefochten gebliebene Schuldsprüche der Mitangeklagten Ing. B***, Ing. R*** und Ing. P*** (A I a, b und c, II sowie III 1 und 2), und gleichfalls unangefochtene Freisprüche der Angeklagten Dipl.Ing. S*** (B I), Ing. B*** und H*** (B II und III) sowie des Beschwerdeführers Ing.Horst Georg H*** (B IV) enthält, wurde letzterer (zu A I c) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 (aF) StGB und (zu IV) de... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Juni 1949 geborene Hilfsarbeiter Alois K*** ist des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 20.Juli 1987 in Wien den am 26.August 1974 geborenen Nebosja T*** durch masturbatorische Handlungen an ihm und Betastungen am ganzen Körper zur Unzucht mißbraucht. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte aus § 281 Abs 1 Z. 5 und 11 StPO mit Nichtigkeitsbeschwe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (u.a.) 1. der nunmehr 51-jährige Bundesbeamte Dipl.Ing. Reinhold D*** (zu A/II/3 und C/) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 1 StGB und, insoweit als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB, nach § 304 Abs 2 StGB, 2. der nunmehr 64-jährige (pensionierte) Bundesbeamte Dipl.Ing. Otto P*** (zu A/I/4 und C/) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB, teils als Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Mai 1932 geborene Sägewerksbesitzer Rudolf F*** des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 "zweiter Deliktsfall" (gemeint: erster Deliktsfall, höherer Strafsatz; vgl. EvBl. 1982/198, Ö*** 1984/129 ua) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er "am 4.Mai 1987 bzw. am 19. Juni 1987" in Grafenstein den Kurt A*** durch die gegenüber Gendarmeriebeamten des Postens Grafenstein geäußerte Behauptung, er sei am 4.Mai 1987 von Kurt A***... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann P*** und Elisabeth V***, nunmehr verehelichte P***, des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 (2. Alternative) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 22.Mai 1986 in Millstatt im bewußten und gemeinsamen Zusammenwirken als unmittelbare Täter den Stefan S*** dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt, daß sie gegenüber dem Gendarmerie-Revier-Inspektor Matthias S*** des Gendarmeriepostenkommandos Millsta... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ägyptische Staatsbürger El Sayed Abdel Rahman E*** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB (Punkt 1. des Urteilssatzes) und des Vergehens des Versicherungsmißbrauchs nach § 151 Abs 1 Z 1 StGB (Punkt 2. des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er am 30.September 1985 in Wien (zu 1.) an den von ihm gemieteten Geschäftsräumlichkeiten des Franz Gottlieb K*** in Wien 20., Rauscherstraße 11, o... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter U*** und Friederike U*** (zu Punkt 1 des Urteilssatzes) des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (erster Fall) StGB und (zu Punkt 2) des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Darnach haben sie in Hadersdorf am Kamp in der Zeit von 1980 bis 26.August 1985 vorsätzlich als Beteiligte nach § 12 StGB (gemeint: im bewußten und gewollten Zusammenwirken als unmittelb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Kaufmann Engelbert A*** des teils vollendeten, teils versuchten Vergehens nach § 1 Abs. 1 lit. a, b und c PornG, § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit von 1986 bis zum 28.August 1987 in Linz in gewinnsüchtiger Absicht unzüchtige Schriften, Abbildungen und Laufbilder, nämlich zahlreiche, im Urteilsspruch näher bezeichnete Magazine, Videofilme und Spielkarten, die größtenteils lesbische Szenen und im übrigen bildliche (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 24.November 1982, GZ 21 E Vr 846/82-19, wurde der am 31. Mai 1945 geborene Albert Josef K*** des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und hiefür - unter Bedachtnahme gemäß den §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 23.März 1981, AZ 27 U 620/81 - zu einer viermonatigen, gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit vo... mehr lesen...
Gründe: Herbert I***, der zuletzt keiner Beschäftigung nachging, ist des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. (I) und des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. (II) schuldig erkannt worden. Darnach hat er in Wien am 12.Juli 1986 den Pesach B*** durch die Äußerung: "W*** ist jetzt an der Regierung, W*** ist mein Onkel, alle Juden müssen von Österreich verschwinden, wir wollen sie nicht, wir bringen alle Juden um, wir ma... mehr lesen...
Norm: PornG §1 CStPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Zur Prüfung der Rechtsfrage der Unzüchtigkeit ist eine über eine bloß allgemeine und beiläufige Bezeichnung ("intensives gleichgeschlechtliches Unzuchttreiben") hinausgehende Feststellung des konkreten Inhalts der pornographischen Abbildungen erforderlich. Entscheidungstexte 15 Os 171/87 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 15 Os 171/87... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Otto W*** schuldig erkannt, in der Zeit zwischen Jänner 1985 und Februar 1986 in Wien in gewinnsüchtiger Absicht unzüchtige Druckwerke, nämlich Ausgaben eines Magazins "Love affair" vom Jänner, Februar, April, Mai, Juni, Juli/August, September, November und Dezember 1985 sowie Jänner/Februar 1986 hergestellt, verlegt, zur Verbreitung vorrätig gehalten, anderen angeboten und teilweise überlassen zu haben. Der gegen dieses Urteil gerichteten, ... mehr lesen...
Norm: PornG §1 CStPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Zur Prüfung der Rechtsfrage der Unzüchtigkeit ist eine über eine bloß allgemeine und beiläufige Bezeichnung ("intensives gleichgeschlechtliches Unzuchttreiben") hinausgehende Feststellung des konkreten Inhalts der pornographischen Abbildungen erforderlich. Entscheidungstexte 15 Os 171/87 Entscheidungstext OGH 15.12.1987 15 Os 171/87... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf S* (zu 1.) des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und (zu 2.) des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Darnach hat er in Langenlois (zu 1.) in der Zeit von 1979 bis 12.September 1985 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Abnehmer von 484.000 Liter nachgemachten Weines, insbesondere Johanna W**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 40jährige Alois O*** (zu 1.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB) und (zu 2.) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (1.) am 1.März 1987 seinen Sohn Thomas O*** durch mehrere Faustschläge am Körper verletzt, wobei die Tat Prellungen des Nasenbeins, Nasenbluten, eine Prellung des linken Unterschenkels und eine Brustkorbprellung mit Atembehinderun... mehr lesen...
Norm: StPO §168StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage über das Wiedererkennen des Angeklagten als Täter ist das Gericht nicht verpflichtet, auf alle Einzelheiten dieses Erkennens-Vorganges einzugehen. Entscheidungstexte 15 Os 141/87 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 15 Os 141/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Franz Harald M*** (zu A I 1 bis 3) des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 1 StGB, (zu A I 4 a und b) des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 1 und 2, 130 "2.Fall" (ersichtlich gemeint: vierter Fall) StGB, (zu A II) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und (zu A III) des Vergehens der teils ver... mehr lesen...
Norm: StPO §168StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage über das Wiedererkennen des Angeklagten als Täter ist das Gericht nicht verpflichtet, auf alle Einzelheiten dieses Erkennens-Vorganges einzugehen. Entscheidungstexte 15 Os 141/87 Entscheidungstext OGH 17.11.1987 15 Os 141/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben anderen Angeklagten - der am 8.April 1969 geborene Stahlbauschlosserlehrling Norbert P*** und der am 11.Jänner 1969 geborene Tischlerlehrling Christian H*** (zu A/ und B/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 und 2, 15 StGB, Norbert P*** (zu G/I./ und G/II./) überdies des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der jetzt 44-jährige Kaufmann Hubert G*** der Verbrechen (I.) der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB und (II.) des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie (III.) des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 7. und 8.März 1987 in Fließerau insgesamt dreimal außer dem Fall der Notzucht seine am 9. Oktober 1973 geborene (demnach damals noch unmündige) Tochter Sonja G*** mit Gewalt, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef H*** A/ des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und B/ des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil er zu A/ im Jänner 1981 mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, die Annemarie S*** durch Vortäuschung seiner Rückzahlungsfähigkeit und seines Rückzahlungswillens zur Hingabe eines Darlehens von 100.000 S verle... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf M*** des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes), des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (Punkt 2) und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 12.April 1987 in Graz die Monika W*** (zu 1) mit Gewalt, indem er sie an den Kopfhaaren erfaßte und ihren
Kopf: zwischen seine Oberschenkel drückte, zu einer Handlung, nämlich de... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.November 1937 geborene arbeitslose Anstreicher Helmut K*** wurde 1. des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z. 1 StGB, 2. des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und 3. des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Dem Inhalt des Schuldspruchs zufolge hat er in Graz 1. im November 1986, zuletzt am 18.November 1986, seine Lebensgefährtin Gertrud H*** wiederholt d... mehr lesen...
Gründe: Capan K*** bekämpft den Schuldspruch (I) wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und 3, letzter Fall, StGB., begangen durch Übernahme und Verkauf zweier, von gesondert verfolgten Personen durch Einbruch erbeuteter Videogeräte, wobei der Angeklagte auch vom letztgenannten Umstand Kenntnis hatte, mit Nichtigkeitsbeschwerde aus § 281 Abs. 1 Z. 5 StPO. Rechtliche Beurteilung Die Beschwerde geht jedoch nicht von der urteilsmäßig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 23-jährige Hubert Michael M*** (im zweiten Rechtsgang) auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 25. oder 26.Juni 1985 in Wien den Hans Joachim S*** durch mehrere Schläge mit einer Mineralwasserflasche gegen den
Kopf: sowie durch zahlreiche Messerstiche in den Bereich des Halses vorsätzlich getötet zu haben. Die Geschwornen hatten die anklagekonforme Hau... mehr lesen...