RS OGH 1987/11/17 15Os141/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.1987
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Norm

StPO §168
StPO §258 Abs2 Bb
StPO §270 Abs2 Z5

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage über das Wiedererkennen des Angeklagten als Täter ist das Gericht nicht verpflichtet, auf alle Einzelheiten dieses Erkennens-Vorganges einzugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0097652

Dokumentnummer

JJR_19871117_OGH0002_0150OS00141_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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