Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ing.Eduard M***** und Hermann K***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB im gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter (A.1. und 2.), der Angeklagte Ing.M***** zudem als Alleintäter (B.), der Angeklagte K***** überdies des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG (C.) schuldig erkannt und hiefür zu gemäß § 43 a StGB teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden) Urteil wurde Raimund L***** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen (auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden) Urteil wurde Raimund L***** des Vergehens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in G***** mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bono I***** (1) des Vergehens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB und der Verbrechen (2) der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB sowie (3) der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bono I***** (1) des Vergehens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach Paragraphen 15,, 202 Absatz eins, StGB und der Verbrechen (2) d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Naim R***** und der Florica G***** enthaltenden - angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ioan C***** (I 2), Adriana C***** (I 1) und Florica G***** (II) des Verbrechens der Geldfälschung nach § 232 Abs 2 StGB (Florica G***** als Beteiligte gemäß § 12 dritter Fall StGB) und die Angeklagten Ioan C***** und Adriana C***** (III) überdies des Vergehens der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB schuldig erkannt... mehr lesen...
Gründe: Rainer Z***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachangeführte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet hat, die diese am Vermögen in einem 500.000 S übersteigenden Betrag schädigten, und zwar Rainer Z***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach Parag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (zu I) die Angeklagten Donatien M*****, Michael S*****, Christian E*****, Ehi Omo E*****, Olabode Oluseyi A*****, Benjamin R*****, Erik Matha L*****, Amaechi D***** und Afolabi M***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und Abs 2 erster Fall SGG (teils in Form der Beteiligung nach § 12 dritter Fall StGB bzw des Versuches nach § 15 StGB); (zu II) Daniel J***** und Moses E***** des Verbrechens nach §§ 12 dritter bzw zweiter Fall, 15 StGB, §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurden 1. Ernst Le***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren und bandenmäßigen Diebstahls durch Einbruch, teilweise als Beteiligter nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter, dritter und vierter Fall StGB in Verbindung mit §§ 12 und 15 StGB (A I. bis V.) sowie des Vergehens der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (B); 1. Ernst Le***** des V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael S***** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG (A) und des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG (B) schuldig erkannt. Danach hat er unter anderem im Zeitraum von etwa vier Wochen bis zum 5.September 1996 in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge in Verkehr gesetzt, indem er insgesamt ca 20 bis 50 Gramm Kokain und ca 120 Gramm Heroin an den gesondert verfolgten Andreas J***** verkaufte (A I). Mit dem ange... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 8 U 455/95 des Bezirksgerichtes Innsbruck verkündete der Bezirksrichter am 23.April 1996 nach Schluß der Verhandlung das Urteil, demzufolge über Rupert W***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB eine (unbedingte) Freiheitsstrafe von "6 Wochen" verhängt wurde; unter einem faßte er gemäß § 494 a Abs 1 Z 2 und Abs 6 erster Halbsatz StPO den Beschluß auf Absehen vom Widerruf der dem Beschuldigten im Urteil des Bezir... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Das Schöffengericht ist nach § 270 Abs 2 Z 5 StPO von vornherein nur zu einer gedrängten Darstellung der Urteilsgründe, jedoch nicht dazu verhalten, den vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen und sonstiger Beweise zu erörtern. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezug... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Das Schöffengericht ist nach § 270 Abs 2 Z 5 StPO von vornherein nur zu einer gedrängten Darstellung der Urteilsgründe, jedoch nicht dazu verhalten, den vollständigen Inhalt sämtlicher Zeugenaussagen und sonstiger Beweise zu erörtern. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezug... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 Z5 CStPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Das Tatgericht hat an Hand der Ergebnisse des Beweisverfahrens schlüssig und zureichend zu begründen, weswegen es zur Überzeugung der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung gekommen ist. Tritt es der sich daraus ergebenden Folgerung nicht bei, muß es sich mit allen Verfahrensergebnissen auseinandersetzen und vor allem jene Umstände sorgfältig und gewissenhaft ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Das erkennende Gericht ist verhalten, mit voller Bestimmtheit anzugeben, welche Tatsachen und aus welchen Gründen es als erwiesen oder nicht erwiesen angenommen hat (§ 270 Abs 2 5 StPO). Diese Begründungspflicht wird verletzt, wenn das Gericht eine nicht schon in sich denkwidrige Verantwortung eines Angeklagten zurückweist und sich dazu auf "gesamte Vorfälle, wie sie sich darstellen" beruft. ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 Z5 CStPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Das Tatgericht hat an Hand der Ergebnisse des Beweisverfahrens schlüssig und zureichend zu begründen, weswegen es zur Überzeugung der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung gekommen ist. Tritt es der sich daraus ergebenden Folgerung nicht bei, muß es sich mit allen Verfahrensergebnissen auseinandersetzen und vor allem jene Umstände sorgfältig und gewissenhaft ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Das erkennende Gericht ist verhalten, mit voller Bestimmtheit anzugeben, welche Tatsachen und aus welchen Gründen es als erwiesen oder nicht erwiesen angenommen hat (§ 270 Abs 2 5 StPO). Diese Begründungspflicht wird verletzt, wenn das Gericht eine nicht schon in sich denkwidrige Verantwortung eines Angeklagten zurückweist und sich dazu auf "gesamte Vorfälle, wie sie sich darstellen" beruft. ... mehr lesen...
Norm: StPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Wird eine Feststellung auf ein als widerspruchsfrei und nachvollziehbar erachtetes Sachverständigengutachten gestützt, so ist das Schöffengericht - anders als bei einer Abweichung vom Gutachten oder Hinweisen im Gutachten gegen diese Annahme - nicht gehalten, im Rahmen der (gemäß § 270 Abs 2 Z 5 StPO) auf eine gedrängte Darstellung zu beschränkenden Urteilsbegründung näher auf den Inhalt de... mehr lesen...