Norm
StPO §262 ARechtssatz
Die Anklage ist auch dann überschritten , wenn der Verfall in der Anklagebegründung geschildert wurde, mit der unter Anklage gestellten Tat jedoch kein Zusammenhang besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098870Dokumentnummer
JJR_19760601_OGH0002_0130OS00009_7600000_007