RS OGH 1973/1/26 13Os116/72

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Veröffentlicht am 26.01.1973
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Norm

StPO §262 Ba
StPO §267

Rechtssatz

Die Identität zwischen Anklagetat und Urteilstat geht durch eine Urteilsannahme nicht verloren, daß eine unter Anklage gestellte Aggressionshandlung einen anderen Charakter hatte oder von einem anderen Vorsatz getragen oder gegen eine andere Person gerichtet war, als dies die Anklagebehörde annahm.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 116/72
    Entscheidungstext OGH 26.01.1973 13 Os 116/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0098623

Dokumentnummer

JJR_19730126_OGH0002_0130OS00116_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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