Norm: StPO §57 AStPO §259 Z3
Rechtssatz: Bei einem Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit ist mit Freispruch, nicht aber mit Ausscheidung der hievon betroffenen Anklagepunkte vorzugehen. Entscheidungstexte 11 Os 127/95 Entscheidungstext OGH 12.12.1995 11 Os 127/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: StPO §57 AStPO §259 Z3
Rechtssatz: Bei einem Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit ist mit Freispruch, nicht aber mit Ausscheidung der hievon betroffenen Anklagepunkte vorzugehen. Entscheidungstexte 11 Os 127/95 Entscheidungstext OGH 12.12.1995 11 Os 127/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: FinStrG §214StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Die Möglichkeit der autonomen Beurteilung des Sachverhaltes in Richtung des fahrlässigen Finanzvergehens nach § 34 Abs 1 FinStrG bleibt der Finanzstrafbehörde bei einem Freispruch nach § 259 Z 3 StPO lediglich dann gewahrt, wenn das Schöffengericht in Vergreifen des Ausdrucks oder ohne Aufnahme des Hinweises "wegen Unzuständigkeit" in den Urteilssatz spruchmäßig nach § 259 Z 3 StP... mehr lesen...
Norm: FinStrG §214StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Die Möglichkeit der autonomen Beurteilung des Sachverhaltes in Richtung des fahrlässigen Finanzvergehens nach § 34 Abs 1 FinStrG bleibt der Finanzstrafbehörde bei einem Freispruch nach § 259 Z 3 StPO lediglich dann gewahrt, wenn das Schöffengericht in Vergreifen des Ausdrucks oder ohne Aufnahme des Hinweises "wegen Unzuständigkeit" in den Urteilssatz spruchmäßig nach § 259 Z 3 StP... mehr lesen...
Norm: StPO §259StPO §283 AStPO §294 Abs2
Rechtssatz: Gegen eine Freispruch ist von den Prozeßgesetzen eine Berufung nicht eingeräumt. Eine dennoch erhobene - mit der Nichtigkeitsbeschwerde verbundene - Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Erkenntnis ist darum zurückzuweisen. Entscheidungstexte 11 Os 25/95 Entscheidungstext OGH 20.06.1995 11 Os 25/95 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass dem Täter ein aus mehreren gleichrangigen Begehungsarten verwirklichtes Delikt nur einmal angelastet werden kann, folgt, dass er durch die zusätzliche Annahme einer weiteren Begehungshandlung jedenfalls dann nicht beschwert ist, wenn es sich dabei (nur) um eine Teilkomponente einselben und desselben Tatbildverhaltens handelt. Demzufolge ist auch bei Nichtannahme einer der... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z10 B
Rechtssatz: Aus der Tatsache, dass dem Täter ein aus mehreren gleichrangigen Begehungsarten verwirklichtes Delikt nur einmal angelastet werden kann, folgt, dass er durch die zusätzliche Annahme einer weiteren Begehungshandlung jedenfalls dann nicht beschwert ist, wenn es sich dabei (nur) um eine Teilkomponente einselben und desselben Tatbildverhaltens handelt. Demzufolge ist auch bei Nichtannahme einer der... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Ein bloßer, dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 (§ 468 Abs 1 Z 4) StPO bewirkender Subsumtionsirrtum kann allein nicht zu einem Freispruch führen. Entscheidungstexte 13 Os 8/94 Entscheidungstext OGH 16.03.1994 13 Os 8/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Ein bloßer, dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 (§ 468 Abs 1 Z 4) StPO bewirkender Subsumtionsirrtum kann allein nicht zu einem Freispruch führen. Entscheidungstexte 13 Os 8/94 Entscheidungstext OGH 16.03.1994 13 Os 8/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStPO §259
Rechtssatz: Erfüllen einzelne, zeitlich zusammenhängende Teilakte jeder für sich den Tatbestand desselben Deliktes, dann bilden sie - materiellrechtlich - in ihrer Gesamtheit nur eine einige Straftat. Das hat in prozessualer Hinsicht zur Folge, daß der Wegfall eines Teilaktes dann nicht zum Freispruch führen kann, wenn der verpönte Erfolg durch wenigstens einen der anderen Teilakte des einheitlichen Geschehens herbeig... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Das Fehlen des Verfolgungsantrages der in ihren Rechten verletzten Person stellt ein Verfolgungshindernis dar, das zum Freispruch nach der Z 3 des § 259 StPO führt. Die irrige Anführung der Z 1 begründet jedoch keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 15 Os 91/93 Entscheidungstext OGH 19.08.1993 15 Os 91/93 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Das Fehlen des Verfolgungsantrages der in ihren Rechten verletzten Person stellt ein Verfolgungshindernis dar, das zum Freispruch nach der Z 3 des § 259 StPO führt. Die irrige Anführung der Z 1 begründet jedoch keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 15 Os 91/93 Entscheidungstext OGH 19.08.1993 15 Os 91/93 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z2
Rechtssatz: Ein Rücktritt von der Anklage setzt eine ausdrückliche oder wenigstens sinngemäße, eindeutige Erklärung des Anklägers voraus. Entscheidungstexte 16 Os 7/92 Entscheidungstext OGH 17.07.1992 16 Os 7/92 Veröff: EvBl 1993/8 S 33 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0098397 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z2
Rechtssatz: Ein Rücktritt von der Anklage setzt eine ausdrückliche oder wenigstens sinngemäße, eindeutige Erklärung des Anklägers voraus. Entscheidungstexte 16 Os 7/92 Entscheidungstext OGH 17.07.1992 16 Os 7/92 Veröff: EvBl 1993/8 S 33 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0098397 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch zwei in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthält, wurde der ***** 1931 geborene Kaufmann Herbert N***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB (1) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien im September 1988 ein ihm anvertrautes Gut, nämlich einen Bargeldbetrag in der Höhe von 1,015.009,60 S, der ihm ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der rechtsirrig ergangene Schuldspruch wegen Veruntreuung nach § 133 Abs 1 (und 2) StGB ist nur aufzuheben und kein Qualifikationsfreispruch zu fällen, wenn der der Veruntreuungsanklage zugrundeliegende Geschäftsfall ein Teil jener riskanten, zur Entstehung einer im Konkursverfahren angemeldeten, nicht bestrittenen Forderung führenden Geschäftsführung war, die (mitursächlich) ursächlich für die Herbeiführung der Z... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der rechtsirrig ergangene Schuldspruch wegen Veruntreuung nach § 133 Abs 1 (und 2) StGB ist nur aufzuheben und kein Qualifikationsfreispruch zu fällen, wenn der der Veruntreuungsanklage zugrundeliegende Geschäftsfall ein Teil jener riskanten, zur Entstehung einer im Konkursverfahren angemeldeten, nicht bestrittenen Forderung führenden Geschäftsführung war, die (mitursächlich) ursächlich für die Herbeiführung der Z... mehr lesen...
Gründe: In der im
Spruch: genannten Strafsache war der Privatankläger zur (fortgesetzten) Hauptverhandlung am 13.Dezember 1990 zum Verhandlungstermin nicht erschienen, worauf das Gericht nach Aufruf der Sache durch den Schriftführer (S 104) das Verfahren gemäß § 46 Abs. 3 StPO einstellte (sachgerecht wäre ein Freispruch nach § 259 Z 2 StPO gewesen), die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers gemäß § 390 Abs. 1 StPO aussprach und gemäß § 381 StPO die Pauschalkosten bestimmte (ON 16).... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §239StPO §259 Z2StPO §457
Rechtssatz: Gemäß § 239 StPO, welche Bestimmung auch im Einzelrichterverfahren gilt (§ 488 StPO), beginnt die Hauptverhandlung schon mit dem Aufruf der Sache durch den Schriftführer, sodaß im Gegensatz zum bezirksgerichtlichen Verfahren, wo die Hauptverhandlung erst mit dem Vortrag der Anklage beginnt (§ 457 StPO), im Gerichtshofverfahren der vermutete Rücktritt des Privatanklägers von der Ankla... mehr lesen...