Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian W***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian W***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins und Ziffer 2,, 130 vierter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er „in der Absicht sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortl... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 12. Juni 2006, GZ 29 Hv 87/06d-29, wurde Mario J***** unter anderem schuldig erkannt, am 23. Februar 2006 in Innsbruck in der Wohnung des Bernhard T***** der Mag. Angelika S***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz eine Digitalkamera weggenommen zu haben (Pkt G des Schuldspruchs). Dass der Angeklagte im Zuge desselben historischen Sachverhalts auch einen im Eigentum des Bernhard T***** stehenden Bargeldbetrag v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Kurt V***** und Wolfgang G***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (I), Kurt V***** überdies des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Kurt V***** und Wolfgang G***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,,... mehr lesen...
Norm: FinStrG §214StPO §259StPO §260 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Die Summe der einem Angeklagten in der Anklage zur Last gelegten Tathandlungen muss der Summe der im Urteil durch Schuld- (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) oder Freispruch (§ 259 StPO) erledigten entsprechen (WK-StPO § 281 Rz 502). Entscheidungstexte 15 Os 56/06h Entscheidungstext OGH 12.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Szilard M***** - teilweise abweichend von der auch auf einen Schuldspruch wegen des nach Ansicht der Staatsanwaltschaft idealkonkurrierend verwirklichten Finanzvergehens der vorsätzlichen Monopolhehlerei nach § 46 Abs 1 lit a FinStrG gerichteten Anklage (ON 7) - des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er am 12. Oktober 2004 im Bereich des Zollamtes Wien „vorsätzlich Sachen, die zug... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das überdies einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch - überflüssigerweise auch von der rechtlichen Kategorie (Fabrizy StPO9 § 259 Rz 16; 12 Os 37/05s uva) - enthält, wurde Assan A***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 (ergänze: zweiter, dritter und vierter Fall), Abs 3 erster Fall SMG, teils in Form der Beitrags- und Bestimmungstäterschaft nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB (A, B; richtig - wenngleich hier ohne nach § 290 Abs 1 Satz 2 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman W***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman W***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 15 Hv 71/05k (ehemals: 8 Ur 5/05g) des Landesgerichtes Klagenfurt brachte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 31. Jänner 2005 nach Vornahme gerichtlicher Vorerhebungen gegen Julius M***** eine Anklageschrift wegen des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB ein, wonach der Genannte in Grafenste... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus B***** von der Anklage, er habe in Völs unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen) im Gesamtbetrag von 132.933,33 Euro bewirkt und dies nicht für möglich, sondern für gewiss gehalten, indem er Umsatzsteuervoranmeldungen zu spät bzw gar nicht einreichte und die Vorauszahlungen nicht leistete, und zwar Mit dem angefochtenen Urtei... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs1FinStrG §54 Abs5FinStrG §214StGB §28 Abs1 BaStPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 lita7.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Die § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat nach der Gesetzessystematik den Zweck, einen sonst unzulässigen Subsumtionsfreispruch in
Betreff: einer möglicherweise echt idealkonkurrierend begründeten, jedoch in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fallenden strafbaren Handlung und damit eine Fortset... mehr lesen...
Gründe: Angela E***** wurde von der Anklage, sie habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes F***** vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur fristgerechten Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, und zwar 1. als Abgabepflichtige für August bis November 2002 in der Höhe von 20.741 Euro und 2. als persönlich haftende Gesellschafterin der Fa. E***** KEG für Jänner und ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §22 Abs1FinStrG §54 Abs5FinStrG §214StGB §28 Abs1 BaStPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 lita7.ZPMRK Art4
Rechtssatz: Die § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat nach der Gesetzessystematik den Zweck, einen sonst unzulässigen Subsumtionsfreispruch in
Betreff: einer möglicherweise echt idealkonkurrierend begründeten, jedoch in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fallenden strafbaren Handlung und damit eine Fortset... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche der Angeklagten Nordine G*****, Ali B*****, Hasan B***** und Nikita M***** vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB enthält - rechtsrichtig wäre der weitere Vorwurf einer in Idealkonkurrenz mit den jeweiligen Suchtmitteldelikten begangenen strafbaren Handlung, sohin einer weiteren rechtlichen Kategorie bloß in den Schuldspruch nicht aufzunehmen gewesen (Ratz WK2 Vorbem zu §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gabriele A***** von der Anklage, sie habe in Salzburg als Einzelunternehmerin vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum Februar bis Juli 2004 eine Verkürzung von insgesamt 75.775 Euro bewirkt, wobei sie dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, gemäß „§ 259 Z 3 StPO" freigesproc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG und der Vergehen nach § 27 Abs 1 (sechster Fall), Abs 2 Z 1 SMG (1.) sowie nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (2.) schuldig erkannt. Demnach hat er in St. Pölten und anderen Orten den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexej K***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er an mehreren Orten in Tirol, Vorarlberg und Salzburg teils als Alleintäter, teils im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter und in wechselnder Beteiligung durch Einbruch fremde bewegliche Sachen in... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54FinStrG §214StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof sieht den Zweck der von der Rechtsprechung vorgenommenen Differenzierung zwischen Freisprüchen nach § 259 Z 3 StPO und solchen nach § 214 FinStrG bloß darin, bei Vorliegen entsprechender Indizien für ein finanzstrafbehördlich zu ahndendes Verhalten die Verwaltungsbehörde durch Anführung der zuletzt genannten Bestimmung zur Wahrnehmung ihrer Kompetenz zu veranlassen, i... mehr lesen...
Gründe: Ing. Siegfried F***** wurde von der Anklage, er habe im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommenssteuer von 110.792,68 Euro dadurch bewirkt, dass er es als ehemaliger Geschäftsführer der Ing. F***** KEG unterlassen habe, für das Jahr 2000 Steuererklärungen einzureichen, in denen der Gewinn aus dem Wechsel der Gewinnermittlu... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54FinStrG §214StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof sieht den Zweck der von der Rechtsprechung vorgenommenen Differenzierung zwischen Freisprüchen nach § 259 Z 3 StPO und solchen nach § 214 FinStrG bloß darin, bei Vorliegen entsprechender Indizien für ein finanzstrafbehördlich zu ahndendes Verhalten die Verwaltungsbehörde durch Anführung der zuletzt genannten Bestimmung zur Wahrnehmung ihrer Kompetenz zu veranlassen, i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem Daniel Z***** (infolge Überschreitung der Qualifikationsgrenze des § 128 Abs 2 StGB und Erfüllung auch der Voraussetzungen des § 129 Z 2 StGB rechtlich verfehlt nur) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren und durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 dritter und vierter Fall sowie 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter and... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Brigitte G***** des Vergehens des teilweise vollendeten, teilweise versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 und 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Brigitte G***** des Vergehens des teilweise vollendeten, teilweise versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2 und 1... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 GStPO §34 Abs2 AStPO §259 Z3StPO §260StPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8 DStPO §281 Abs1 Z9StPO §268 Abs2 Z3
Rechtssatz: Einer Tat für schuldig befunden oder von der Anklage freigesprochen zu werden, ist von der StPO als kontradiktorisches Gegensatzpaar angelegt; eine dritte Möglichkeit soll für Endurteile logisch ausscheiden. Schuld- und Freispruch beziehen sich demnach nicht auf die rechtliche Kategorie (strafbare Handlung)... mehr lesen...
Gründe: Erich B***** wurde des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (1.) und des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Erich B***** wurde des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (1.) und des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach Paragraphen 15,, 169 Absatz eins, StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er in W***** an der Fischa 1. am 16. Juni 2004 den Richard B***** am Körper... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 GStPO §34 Abs2 AStPO §259 Z3StPO §260StPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8 DStPO §281 Abs1 Z9StPO §268 Abs2 Z3
Rechtssatz: Einer Tat für schuldig befunden oder von der Anklage freigesprochen zu werden, ist von der StPO als kontradiktorisches Gegensatzpaar angelegt; eine dritte Möglichkeit soll für Endurteile logisch ausscheiden. Schuld- und Freispruch beziehen sich demnach nicht auf die rechtliche Kategorie (strafbare Handlung)... mehr lesen...
Gründe: Lazar H***** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (I.) und des Vergehens der versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 15, 223 Abs 2, 224 StGB (II.) schuldig erkannt. Danach hat er Lazar H***** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 4,, 129 Ziffer eins, StGB (römisch eins.) und des Vergehens der versuchten Fälschung besonder... mehr lesen...
Gründe: Mit der am 8. Juni 2004 beim Landesgericht Klagenfurt zu AZ 17 Hv 98/04v eingebrachten Privatanklage (ON 2) legt Dr. Hans-Peter M***** Dr. Jörg H***** das Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB zur Last, weil er am 25. Mai 2004 in Klagenfurt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit dem Thema "EU-Wahlauftakt" behauptet habe, dass der Lebensweg des Privatanklägers von "Betrug, Neid und Niedertracht" gekennzeichnet und er ein "Bursche, der schamlos l... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus T***** zweier Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie (richtig:) zweier Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus T***** zweier Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB sowie (richtig:) zweier Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisse... mehr lesen...
Gründe: Armin Otto Sch***** wurde (richtig:) der teils als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB begangenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall und Abs 4 Z 3 SMG sowie nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (I) und des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (II) schuldig erkannt. Armin Otto Sch***** wurde (richtig:) der teils als Beitragstäter nach Paragraph 12, dritte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Gheorghe Dumitru C***** der Verbrechen (A) der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 2 Z 1 erster Fall und Abs 4 StGB, (B/1) der versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1, Abs 2 Z 2 (zu ergänzen: und § 15) StGB, (B/2/a und b) der versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 (zu ergänzen: und § 15) StGB, (C/2) der schweren Nötigung nac... mehr lesen...
Gründe: Christian Michael H***** wurde des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Christian Michael H***** wurde des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 12. Oktober 2002 in M***** (BRD) Anna D***** durch einen Schlag ins Gesicht ein Hämatom am linken Auge zugefügt und sie dadurch am Körper verletzt. Rechtliche Beurteilung Der aus Z 3, 4 und 5 des § 281 Abs 1 S... mehr lesen...