Norm
StGB §28 CbRechtssatz
Erfüllen einzelne, zeitlich zusammenhängende Teilakte jeder für sich den Tatbestand desselben Deliktes, dann bilden sie - materiellrechtlich - in ihrer Gesamtheit nur eine einige Straftat. Das hat in prozessualer Hinsicht zur Folge, daß der Wegfall eines Teilaktes dann nicht zum Freispruch führen kann, wenn der verpönte Erfolg durch wenigstens einen der anderen Teilakte des einheitlichen Geschehens herbeigeführt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0091389Dokumentnummer
JJR_19931223_OGH0002_0150OS00169_9300000_001