Norm: StPO §259StPO §281 Abs1 Z9
Rechtssatz: Als gegen einen Freispruch im schöffengerichtlichen Verfahren gerichteter materieller Nichtigkeitsgrund kommt nur § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO in Frage, auch dann, wenn der Freispruch auf mangelnde Strafwürdigkeit nach § 42 StGB gegründet wurde. Entscheidungstexte 14 Os 118/03 Entscheidungstext OGH 18.11.2003 14 Os 118/03 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl S***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB aF und nF (B) sowie der Vergehen der versuchten Blutschande nach §§ 15, 211 Abs 1 StGB (C), des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (D/1) und des versuchten Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 15, 212 Abs 1 StGB (D/2) schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch und einen rechtlich verfehlten Subsumtionsfreispruch (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 523) in Ansehung der rechtlichen Beurteilung der unter I 1 genannten Tat auch als Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB enthält, wurde Erich U***** "des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten geschlechtlichen Nötigung" nach "§ 202 Abs 1 StGB, teilweise iVm § 15 StGB" - richtig: ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 11. Juli 2002, GZ 46 Hv 14/02a-13, wurde Thomas K***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 2 und 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm wurde angelastet, am 9. September 2001 in Wolfsberg Robert Ko***** durch Zubodenwerfen misshandelt und fahrlässig am Körper verletzt zu haben, wobei die Tat neben einer leichten Prellung und Hautabschürfung im Bereich des linken Ellbogens eine an sich schwere Verletzung, näml... mehr lesen...
Gründe: Peter H***** und Otto M***** wurden mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Wolfgang Ha***** enthält, des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Peter H***** und Otto M***** wurden mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch des Wolfgang Ha***** enthält, des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, (zweiter Fall... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Doris N***** von der Anklage, sie habe von 1997 bis 1999 "im Finanzamtbereich Wels" als Abgabenverantwortliche der Fa W***** GmbH unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung durch Geltendmachung von 1,404.193 S an Vorsteuern bewirkt, für 1998 zu bewirken versucht, und hierdurch das Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Ein Freispruch, der keine selbständige Tat betrifft, ist verfehlt (hier: korrekt wäre das (bloße) Unterbleiben der Nennung der Gegenstände, deren Diebstahl nicht angenommen wurde, im Urteilsspruch). Entscheidungstexte 13 Os 157/02 Entscheidungstext OGH 08.01.2003 13 Os 157/02 15 O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann Z***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 130, dritter und vierter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen in einem 40.000 EUR übersteigenden Wert Nachgenannten durch Einbruch mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch die Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann Z***** des Verbrechens de... mehr lesen...
Norm: StGB §29StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Ein Freispruch, der keine selbständige Tat betrifft, ist verfehlt (hier: korrekt wäre das (bloße) Unterbleiben der Nennung der Gegenstände, deren Diebstahl nicht angenommen wurde, im Urteilsspruch). Entscheidungstexte 13 Os 157/02 Entscheidungstext OGH 08.01.2003 13 Os 157/02 15 O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch eine in Rechtskraft erwachsene Verurteilung des Mitangeklagten Friedrich S***** enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Johann D*****, DI Paul F*****, Manfred M*****, Herbert R*****, DI Herwig S*****, Sebastiano S*****, Gerald S***** und DI Alfred Z***** (richtig:) der Vergehen nach § 129 Abs 1 KartG schuldig erkannt, weil sie in den Jahren 1991 bis Ende 1997 in Wien als Organe bzw als ausdrücklich oder stillschweigend Bevollmächtigte eines... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch weitere Entscheidungen enthält, wurden Morteza P*****, Ahmad L*****, Kambiz K***** und Azim I***** (zu A./) des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a Abs 1 erster und zweiter Fall StGB und (zu E./) des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: zweiter Fall, bei Azim I***** zusätzlich sechster Fall) SMG, überdies Morteza P***** (zu B./) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen: vierter Fall) SMG und (zu F./2./) des Verb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Chukwu N***** des teilweise im Stadium des Versuchs nach § 15 StGB verbliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen:) vierter Fall, Abs 3 (zu ergänzen:) erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Chukwu N***** des teilweise im Stadium des Versuchs nach Paragraph 15, StGB verbliebenen Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, (zu ergänzen:) vierter Fall, Absatz 3, (zu ergänzen:) erster Fall und Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit Anklageschrift vom 5. Mai 2000 (GZ 4a Vr 9309/00-46 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien) legte die Staatsanwaltschaft Wien Osman B***** das Verbrechen nach § 28 Abs 2 und Abs 4 Z 3 SMG sowie das Vergehen nach § 28 Abs 1 SMG zur Last, weil er am 30. Jänner 2000 eine übergroße Suchtgiftmenge (§ 28 Abs 6 SMG), nämlich insgesamt rund 20 kg Heroin mit noch festzustellenden Wirkstoffgehalt, Mit Anklageschrift vom 5. Mai 2000 (GZ 4a Vr 9309/00-46 des Landesgerichtes für ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die beiden Beschwerdeführer Armin K***** und Günther B***** wegen Suchtgiftdelikten schuldig erkannt, und zwar soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung Armin K***** zu B) I) des Verbrechens nach § 28 Abs 2, zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3, erster und zweiter Fall SMG, zu B) römisch eins) des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2,, zweiter, dritter und vierter Fall, Absatz 3,, erster und zweiter Fall SMG, Gü... mehr lesen...
Gründe: Dem angefochtenen Urteil liegen im anfechtungsrelevanten Teil mehrere Schuldspruchkomplexe wegen verschiedener (nach dem Strafgesetzbuch und dem Finanzstrafgesetz) strafbarer Handlungen zu Grunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als überwiegend mehraktige Verwirklichung eines organisierten, von vernetzter Beteiligung mehrerer Komplizen gekennzeichneten Tatkonzeptes darstellen, das auf die Schädigung von Staatsfinanzen auch durch amtsmissbräuchliche Malvers... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Vom Vorwurf, eine ideell konkurrierende strafbare Handlung begründet zu haben, ist nicht freizusprechen (Unzulässigkeit eines sogenannten Qualifikationsfreispruchs). Entscheidungstexte 13 Os 114/01 Entscheidungstext OGH 22.08.2001 13 Os 114/01 15 Os 100/03 Entscheidungstext OGH 21.08.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - infolge Berufung der Staatsanwaltschaft nicht rechtskräftigen - Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 25. April 2001, GZ 22 Vr 40/00-70, wurde Thomas M***** unter anderem des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. Juni 2000 in Wien mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz dem Andreas F***** ein Handy der Marke Siemens C 25 samt Tasche weggenommen habe (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO: Pkt C). Mit dem - in... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Vom Vorwurf, eine ideell konkurrierende strafbare Handlung begründet zu haben, ist nicht freizusprechen (Unzulässigkeit eines sogenannten Qualifikationsfreispruchs). Entscheidungstexte 13 Os 114/01 Entscheidungstext OGH 22.08.2001 13 Os 114/01 15 Os 100/03 Entscheidungstext OGH 21.08.... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54 Abs5FinStrG §54 Abs6FinStrG §214StPO §259 Z3StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Spricht das Gericht den Angeklagten "nach § 259 Z 3 StPO" vom Anklagevorwurf frei und bringt es in den Entscheidungsgründen unmissverständlich zum Ausdruck, dass es einen einem verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen subsumierbaren Sachverhalt für möglich und nur aus rechtlichen Gründen nicht für strafbar hält, ist die Finanzstrafbehörde an der... mehr lesen...
Norm: FinStrG §53 Abs6FinStrG §214StPO §259StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Die § 259 StPO ergänzende Anordnung des § 214 FinStrG bringt zum Ausdruck, dass entweder durch die dem Schuldspruch zugrundeliegende(n) Tat(en) oder ein sonstiges von der Anklage erfasstes, im Sinne eines sog Anschuldigungsbeweises für möglich gehaltenes Verhalten ein von den Finanzstrafbehörden zu ahndendes Finanzvergehen (§ 53 Abs 6 FinStrG) verwirklicht sein könnte... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54 Abs6FinStrG §214StPO §259 Z3
Rechtssatz: Eine die Finanzstrafbehörde bindende rechtliche Vorprüfung des angenommenen oder zumindest für möglich gehaltenen Sachverhaltes durch das Strafgericht, das Verhalten des Angeklagten sei auch finanzstrafbehördlich "nicht strafbar", sieht das FinStrG nicht vor. Entscheidungstexte 13 Os 72/00 Entscheidungstext OGH 08.11.2000 13 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ettore V***** von der Anklage, er habe in Baden in den Jahren 1996 und 1997 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem gemäß § 21 UStG 1972 entsprechenden Voranmeldungen (wissentlich) Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Gesamthöhe von 1,239.990 S bewirkt, gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Der Angeklagte habe die subjektive Tatseite nicht verwirklicht und fahrlässige Begehung sei "nicht strafbar". Mit dem a... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54 Abs5FinStrG §54 Abs6FinStrG §214StPO §259 Z3StPO §260 Abs1 Z2
Rechtssatz: Spricht das Gericht den Angeklagten "nach § 259 Z 3 StPO" vom Anklagevorwurf frei und bringt es in den Entscheidungsgründen unmissverständlich zum Ausdruck, dass es einen einem verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen subsumierbaren Sachverhalt für möglich und nur aus rechtlichen Gründen nicht für strafbar hält, ist die Finanzstrafbehörde an der... mehr lesen...
Norm: FinStrG §54 Abs6FinStrG §214StPO §259 Z3
Rechtssatz: Eine die Finanzstrafbehörde bindende rechtliche Vorprüfung des angenommenen oder zumindest für möglich gehaltenen Sachverhaltes durch das Strafgericht, das Verhalten des Angeklagten sei auch finanzstrafbehördlich "nicht strafbar", sieht das FinStrG nicht vor. Entscheidungstexte 13 Os 72/00 Entscheidungstext OGH 08.11.2000 13 ... mehr lesen...
Norm: SMG §27 ASMG §28 AStGB §28 CbStPO §259 Z3
Rechtssatz: § 28 Abs 2 vierter Fall SMG ist gegenüber tateinheitlichem Überlassen eines Suchtgiftes nach § 27 Abs 1 SMG in Teilmengen, die für sich allein die Grenzmenge des § 28 Abs 6 SMG nicht erreichen, einschließlich der unselbständigen Qualifikationen des § 27 Abs 2 SMG die spezielle
Norm: und verdrängt Vergehen nach § 27 Abs 1 (fünfter und sechster Fall) und Abs 2 SMG infolge Scheinkonkurrenz... mehr lesen...
Gründe: Neben Schuldspüchen von Ingrid H*****, Werner B***** und Franz M***** wegen des Verbrechens des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs 1 StGB (A) sowie von Ingrid H*****, Werner B***** und Franz H***** wegen des Vergehens nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (C) wurden Ingrid H***** (teils als Beitragstäterin nach § 12 dritter Fall StGB), Werner B*****, Franz M***** und Franz H***** des Verbrechens "nach den §§ 27 Abs 1, Abs 2 Z 2, 28 Abs 2 SMG"(B) schuldig erkann... mehr lesen...
Norm: SMG §27 ASMG §28 AStGB §28 CbStPO §259 Z3
Rechtssatz: § 28 Abs 2 vierter Fall SMG ist gegenüber tateinheitlichem Überlassen eines Suchtgiftes nach § 27 Abs 1 SMG in Teilmengen, die für sich allein die Grenzmenge des § 28 Abs 6 SMG nicht erreichen, einschließlich der unselbständigen Qualifikationen des § 27 Abs 2 SMG die spezielle
Norm: und verdrängt Vergehen nach § 27 Abs 1 (fünfter und sechster Fall) und Abs 2 SMG infolge Scheinkonkurrenz... mehr lesen...
Gründe: Der polnische Staatsangehörige Lech L***** wurde gemäß § 259 Z 3 StPO von der Anklage freigesprochen, er habe (teils als Mittäter mit einem abgesondert verfolgten Komplizen) die Finanzvergehen des teils vollendeten, teils versuchten Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG und des (damit in Tateinheit verwirklichten) vorsätzlichen Eingriffs in Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG dadurch begangen, daß er am Grenzübergang Wullowitz ... mehr lesen...
Gründe: Peter Be***** und Roman Ba***** wurden des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 zweiter Satz zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Peter Be***** und Roman Ba***** wurden des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz... mehr lesen...