Norm: StPO §259 Z3StPO §314StPO §321 B
Rechtssatz: Die Rechtsbelehrung, daß die Verneinung einer Eventualfrage zu einem Freispruch von jener Tat, auf welche die Eventualfrage lautet, nach sich zieht, ist unrichtig, da der Freispruch immer vom Anklagevorwurf, der zum Inhalt der Hauptfrage zu machen ist, zu erfolgen hat. Entscheidungstexte 10 Os 139/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §314StPO §321 B
Rechtssatz: Die Rechtsbelehrung, daß die Verneinung einer Eventualfrage zu einem Freispruch von jener Tat, auf welche die Eventualfrage lautet, nach sich zieht, ist unrichtig, da der Freispruch immer vom Anklagevorwurf, der zum Inhalt der Hauptfrage zu machen ist, zu erfolgen hat. Entscheidungstexte 10 Os 139/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §214StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Änderung eines Freispruchs nach § 259 Z 3 StPO in einen solchen nach § 214 FinStrG, wenn die zum Nachteil des Angeklagten ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde sich auf § 281 Abs 1 Z 9 a StPO (und dieser Nichtigkeitsgrund auch in Richtung Unzuständigkeit ausgeführt ist) stützt. Entscheidungstexte 9 Os 47/75 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: FinStrG §214StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Änderung eines Freispruchs nach § 259 Z 3 StPO in einen solchen nach § 214 FinStrG, wenn die zum Nachteil des Angeklagten ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde sich auf § 281 Abs 1 Z 9 a StPO (und dieser Nichtigkeitsgrund auch in Richtung Unzuständigkeit ausgeführt ist) stützt. Entscheidungstexte 9 Os 47/75 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: FinStrG §214StPO §259StPO §280StPO §282 Aa
Rechtssatz: Ein Freispruch - dem im Übrigen keinerlei Präjudizialitätswirkung in Bezug auf ein allenfalls nachfolgendes (anderes) Verfahren zukommt - kann mangels eines rechtlichen Interesses des Angeklagten durch diesen nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 11 Os 64/76 Entscheidungstext OGH 15.09.1976 11 Os 64/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §345 Abs1 Z11 litbEur Auslieferungsübk Art14 Abs1EU-JZG §31
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines sich aus den Bestimmungen über das internationale Strafrecht oder aus den Prinzipien des Auslieferungsverkehrs ergebenden Verfolgungshindernisses ist insbesondere dann sofort mit Freispruch und nicht bloß mit Urteilsaufhebung vorzugehen, wenn ein Auslieferungsverfahren nicht - oder nicht mehr - anhängig ist. ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §345 Abs1 Z11 litbEur Auslieferungsübk Art14 Abs1EU-JZG §31
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines sich aus den Bestimmungen über das internationale Strafrecht oder aus den Prinzipien des Auslieferungsverkehrs ergebenden Verfolgungshindernisses ist insbesondere dann sofort mit Freispruch und nicht bloß mit Urteilsaufhebung vorzugehen, wenn ein Auslieferungsverfahren nicht - oder nicht mehr - anhängig ist. ... mehr lesen...
Norm: StPO §259
Rechtssatz: Kein Freispruch bei Wegfall eines von mehreren Grunddelikten des § 287 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 167/75 Entscheidungstext OGH 23.06.1976 9 Os 167/75 Veröff: SSt 47/35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098343 Dokumentnummer JJR_19760623_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: StGB §42StPO §259 Z4
Rechtssatz: Beachtlichkeit des geringen sozialen Störwertes des deliktischen Verhaltens im Rahmen des § 42 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 70/76 Entscheidungstext OGH 16.06.1976 11 Os 70/76 13 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 13 Os 110/76 Veröff: SSt 47/55 = RZ 1976/125 S 225 ... mehr lesen...
Norm: StGB §42StPO §259 Z4
Rechtssatz: Beachtlichkeit des geringen sozialen Störwertes des deliktischen Verhaltens im Rahmen des § 42 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 70/76 Entscheidungstext OGH 16.06.1976 11 Os 70/76 13 Os 110/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 13 Os 110/76 Veröff: SSt 47/55 = RZ 1976/125 S 225 ... mehr lesen...
Norm: StPO §59StPO §259 Z3
Rechtssatz: Anklage entgegen Grundsatz der Spezialität der Auslieferung - Freispruch nach § 259 Z 3 letzter Satz StPO (Formalurteil). Entscheidungstexte 9 Os 132/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1975 9 Os 132/74 Veröff: ZfRV 1976,221 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0097303 ... mehr lesen...
Norm: StPO §59StPO §259 Z3
Rechtssatz: Anklage entgegen Grundsatz der Spezialität der Auslieferung - Freispruch nach § 259 Z 3 letzter Satz StPO (Formalurteil). Entscheidungstexte 9 Os 132/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1975 9 Os 132/74 Veröff: ZfRV 1976,221 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0097303 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43StPO §2 Abs3StPO §2 Abs4StPO §259 Z1
Rechtssatz: Bei einem Antragsdelikt tritt der Staatsanwalt dem Gericht gegenüber nur insoweit als gesetzlich berechtigter Ankläger auf, als der Verfolgungsantrag des Verletzten als des eigentlichen Trägers des Verfolgungsrechtes vorliegt. Wird dieser zurückgezogen, so wird dem öffentlichen Ankläger das Substrat für die weitere Ausübung des Verfolgungsrechts entzogen. Ent... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43StPO §2 Abs3StPO §2 Abs4StPO §259 Z1
Rechtssatz: Bei einem Antragsdelikt tritt der Staatsanwalt dem Gericht gegenüber nur insoweit als gesetzlich berechtigter Ankläger auf, als der Verfolgungsantrag des Verletzten als des eigentlichen Trägers des Verfolgungsrechtes vorliegt. Wird dieser zurückgezogen, so wird dem öffentlichen Ankläger das Substrat für die weitere Ausübung des Verfolgungsrechts entzogen. Ent... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z10 A
Rechtssatz: Handelt es sich nur um Teilkomponenten ein und desselben Tatbildverhaltens und ist daher der Tatbestand nur einmal, wenngleich aus mehreren Gründen, verwirklicht, so ist bei Nichtannahme einer Teilkomponente kein Teilfreispruch zu fällen; ein dennoch gefällter (formell verfehlter) derartiger Freispruch kann nicht mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO angefochten werden. ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z10 A
Rechtssatz: Handelt es sich nur um Teilkomponenten ein und desselben Tatbildverhaltens und ist daher der Tatbestand nur einmal, wenngleich aus mehreren Gründen, verwirklicht, so ist bei Nichtannahme einer Teilkomponente kein Teilfreispruch zu fällen; ein dennoch gefällter (formell verfehlter) derartiger Freispruch kann nicht mit dem Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO angefochten werden. ... mehr lesen...
Norm: PornG §2StPO §259 Z3
Rechtssatz: Richtschnur der Auslegung des § 2 PornG ist dessen rechtspolitischer Zweck, anstößige Darstellungen von Jugendlichen unter sechzehn Jahren fernzuhalten, die zum Großteil in ihren sittlichen Anschauungen noch nicht gefestigt sind. Entscheidungstexte 10 Os 124/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 10 Os 124/73 Veröff: EvBl 1974/145 S 304 ... mehr lesen...
Norm: PornG §2StPO §259 Z3
Rechtssatz: Richtschnur der Auslegung des § 2 PornG ist dessen rechtspolitischer Zweck, anstößige Darstellungen von Jugendlichen unter sechzehn Jahren fernzuhalten, die zum Großteil in ihren sittlichen Anschauungen noch nicht gefestigt sind. Entscheidungstexte 10 Os 124/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 10 Os 124/73 Veröff: EvBl 1974/145 S 304 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStPO §259 Z3StPO §288 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ausscheidung aus dem Urteil - nicht Freispruch - bei Wegfall eines idealkonkurrierenden Deliktes (hier: wegen Verjährung), wenn der Rechtsirrtum erst im Rechtsmittelverfahren wahrgenommen wird. Entscheidungstexte 13 Os 38/73 Entscheidungstext OGH 24.07.1973 13 Os 38/73 Veröff: EvBl 1974/76 S 164 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStPO §259 Z3StPO §288 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ausscheidung aus dem Urteil - nicht Freispruch - bei Wegfall eines idealkonkurrierenden Deliktes (hier: wegen Verjährung), wenn der Rechtsirrtum erst im Rechtsmittelverfahren wahrgenommen wird. Entscheidungstexte 13 Os 38/73 Entscheidungstext OGH 24.07.1973 13 Os 38/73 Veröff: EvBl 1974/76 S 164 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Sind in einem Urteilsspruch mehrere dasselbe Verbrechen begründende Teilhandlungen individualisiert und hält der OGH eine dieser Handlungen nicht für tatbestandsmäßig, so geht er in Ansehung dieser Teilhandlung mit Freispruch vor. Entscheidungstexte 13 Os 19/73 Entscheidungstext OGH 18.05.1973 13 Os 19/73 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der rein verfahrensrechtliche Satz "in dubio mitius" bzw "in dubio pro reo" ist für die Interpretation von Strafbestimmungen nicht heranzuziehen. Entscheidungstexte 11 Os 203/72 Entscheidungstext OGH 06.04.1973 11 Os 203/72 Veröff: EvBl 1973/300 S 606 = JBl 1973,584 = RZ 1973/180 S 177 = ZVR 1973/226 S 392 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der rein verfahrensrechtliche Satz "in dubio mitius" bzw "in dubio pro reo" ist für die Interpretation von Strafbestimmungen nicht heranzuziehen. Entscheidungstexte 11 Os 203/72 Entscheidungstext OGH 06.04.1973 11 Os 203/72 Veröff: EvBl 1973/300 S 606 = JBl 1973,584 = RZ 1973/180 S 177 = ZVR 1973/226 S 392 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Der den österreichischen Strafprozeß beherrschende Zweifelsgrundsatz - in dubio mitius, in dubio pro reo - gehört zu den Grundsätzen eines die Verteidigung sichernden Verfahrens. Er gebietet in zweifelhafter Beweislage die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Klärung des Anklagevorwurfs, namentlich die Durchführung von leicht zu bewerkstelligenden Beweiserhebungen. ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Der den österreichischen Strafprozeß beherrschende Zweifelsgrundsatz - in dubio mitius, in dubio pro reo - gehört zu den Grundsätzen eines die Verteidigung sichernden Verfahrens. Er gebietet in zweifelhafter Beweislage die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Klärung des Anklagevorwurfs, namentlich die Durchführung von leicht zu bewerkstelligenden Beweiserhebungen. ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der Grundsatz "in dubio pro reo" besagt nur, daß das Gericht dann, wenn es sich weder vom Vorliegen noch vom Nichtvorliegen einer schulderheblichen Tatsache überzeugen kann, diese Tatsache, je nachdem, was für den Beschuldigten günstiger ist, als vorliegend oder nicht vorliegend zu unterstellen hat. Entscheidungstexte 9 Os 101/72 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der Grundsatz "in dubio pro reo" besagt nur, daß das Gericht dann, wenn es sich weder vom Vorliegen noch vom Nichtvorliegen einer schulderheblichen Tatsache überzeugen kann, diese Tatsache, je nachdem, was für den Beschuldigten günstiger ist, als vorliegend oder nicht vorliegend zu unterstellen hat. Entscheidungstexte 9 Os 101/72 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der Freispruch eines Angeklagten (in dubio nach § 259 Z 3 StPO) hindert nicht die Strafverfolgung seines Entlastungszeugen nach §§ 197, 199 lit a StG. Entscheidungstexte 12 Os 147/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 12 Os 147/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0098474 ... mehr lesen...
Norm: StPO §259 Z3
Rechtssatz: Der Freispruch eines Angeklagten (in dubio nach § 259 Z 3 StPO) hindert nicht die Strafverfolgung seines Entlastungszeugen nach §§ 197, 199 lit a StG. Entscheidungstexte 12 Os 147/72 Entscheidungstext OGH 23.11.1972 12 Os 147/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0098474 ... mehr lesen...
Norm: StPO §90StPO §259 Z3StPO §451
Rechtssatz: Wurde ein Täter bereits durch eine - wenn auch noch nicht zugestellte und daher auch nicht rechtskräftige - Strafverfügung bestraft, so wird durch Erlassung einer weiteren Strafverfügung wegen derselben strafbaren Handlung der Grundsatz "ne bis in idem" verletzt. Entscheidungstexte 11 Os 93/72 Entscheidungstext OGH 14.06.1972 11 Os ... mehr lesen...