Norm: StPO §152StPO §252 Abs1StPO §281 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs1 Z5 BStPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Sicherheitsbehördliche Vernehmung und Zeugnisbefreiung. Die nichtigkeitsrelevanten Bestimmungen über die Zeugnisbefreiung (§ 152 StPO) sind auf sicherheitsbehördliche Zeugenvernehmungen nicht anzuwenden. Die Verletzung von entsprechenden verwaltungsbehördlichen Vorschriften ist nicht mit Nichti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman G***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1) und des verbrecherischen Komplottes nach § 277 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roman G***** der Verbrechen des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (1) und des verbrecherischen Komplottes nach Paragraph 277, Absatz eins, StGB (2) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen aus... mehr lesen...
Gründe: Meinrad K***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 6. bis 26. Juli 1997 in St. Radegund unmündige Personen auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbrauchte, und zwar Meinrad K***** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom 6. bis 26. Juli 1997 in St. Radegund unmündige Personen auf andere Weise al... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Wenngleich § 152 StPO im Katalog des § 281 Abs 1 Z 3 StPO angeführt ist, ergibt sich aus dem Wortlaut und dem Sinn dieser Gesetzesbestimmung unmißverständlich, daß nur eine unter Verletzung des § 152 StPO erfolgte Vernehmung eines entschlagungsberechtigten Zeugen, der auf sein Recht, sich des Zeugnisses zu entschlagen, nicht ausdrücklich verzichtet hat, und die Verwertung seiner Aussage das Urteil ni... mehr lesen...
Norm: StPO §152
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht gehalten, einen entschlagungsberechtigten Zeugen über die möglichen, detailierten Folgen seiner Entschlagung oder aber auch eines Verzichtes darauf zu belehren. Entscheidungstexte 13 Os 31/95 Entscheidungstext OGH 19.04.1995 13 Os 31/95 14 Os 45/04 Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §53 Z2
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme des Entschlagungsrechtes durch einen Zeugen schließt die Möglichkeit des späteren Verzichts auf diese Rechtswohltat nicht aus. Demnach darf ein Zeuge, der zunächst von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht hat, nach Verzicht auf dieses sehr wohl vernommen werden. Daher stellt die Aussage eines (nunmehr aussagebereiten) Zeugen, der sich in der Hauptverhandlung der Aussage entschlage... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit einer Verlesung infolge Einverständnisses der Parteien ist es gleichgültig, ob der Zeuge die Aussage berechtigt oder unberechtigt verweigert hat. Entscheidungstexte 14 Os 82/94 Entscheidungstext OGH 12.07.1994 14 Os 82/94 Veröff: EvBl 1994/138 S 664 11 Os 78/94 ... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Die Vernehmung der geschiedenen Ehegattin eines Mitangeklagten als Zeugin ohne Verzicht auf ihr Entschlagungsrecht macht die Aussage zwar gemäß § 152 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StPO nichtig, doch ist dann, wenn die Aussage weder ausdrücklich noch konkludent auf den dem Beschwerdeführer zur Last liegenden Anklagevorwurf Bezug nimmt, unzweifelhaft erkennbar, daß der Gesetzesverstoß nicht zu seinem Nachteil wirkt... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §252StPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung dürfen Aktenvermerke über Angaben eines Kindes vor Sicherheitsorganen - demnach auch jene eines Schwachsinnigen mit der Intelligenz eines vierjährigen bis fünfjährigen Kindes - ebenso wie Aussagen vor den Sicherheitsbehörden auch dann verlesen und verwertet werden, wenn aus vom Gericht nicht zu vertretenden Umständen eine Aussage in der Hauptverhandlung nicht ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5b1MRK Art6 Abs3 litd IV4StPO §152StPO §252 Abs1 Z3StPO §252 Abs2
Rechtssatz: Es ist an sich nicht mit Art 6 Abs 1 oder Abs 3 lit d unvereinbar, wenn in der Hauptverhandlung Angaben verlesen werden, auf die das Urteil in der Folge Bezug nimmt. Die Verwertung dieser Angaben muß jedoch die Verteidigungsrechte beachten. Art 8 Abs 1 und Abs 3 lit d gibt dem Angeklagten kein uneingeschränktes Recht, die Vorladung von Zeugen vor... mehr lesen...
Norm: StPO §143 Abs2StPO §151StPO §152StPO 153
Rechtssatz: Ungeachtet der einschränkenden Terminologie des § 143 Abs 2 zweiter Satz StPO ("von der Verbindlichkeit zur Ablehnung eines Zeugnisses .... befreit") sind nicht nur die Fälle des Zeugnisentschlagungsrechtes, sondern auch jene der Zeugnisunfähigkeit (§ 151 StPO) und der berechtigten Zeugnisverweigerung (§ 153 StPO) miteinzubeziehen, weil sich die Unzulässigkeit willensbeugenden Zwangs zu... mehr lesen...
Norm: StPO §143 Abs2StPO §151StPO §152StPO §153
Rechtssatz: Wenn der Schutzzweck des Zeugnis-Verbots über das Pressions-Verbot hinaus bis zur Sach-Beweisführung mittels Beschlagnahme durchschlägt, muß in der Beschlagnahme - weil dadurch derselbe Effekt erreicht würde, wie durch die unzulässige Herbeiführung der Zeugenaussage einer von der Verbindlichkeit zu deren Ablegung gesetzlich befreiten Person - auch eine Umgehung des Verbots der Erzwingu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1952 geborene Rudolf W***** (1.) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 erster Fall StGB sowie der Vergehen (2.) des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs. 1 erster Fall StGB, (3.) des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach dem § 92 Abs. 1 erster Fall StGB und (4.) der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz H*****, Christian SCHRA*****, Fritz SCHI*****, Manfred SCHRÖ***** und Dr. Leopold P***** (zu IV und V) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, H*****, SCHI***** und SCHRÖ***** teils als Beteiligte nach § 12 zweiter Fall StGB, H*****, SCHRA*****, SCHI***** und SCHRÖ***** überdies (zu I, II und III) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrläs... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §252
Rechtssatz: Beschuldigtenprotokolle eines gesondert verfolgten Angehörigen eines Angeklagten dürfen verlesen werden, zumal jene Angaben nicht unter den Kautelen einer Zeugenaussage zustande gekommen sind und daher als solche gar nicht geeignet sein können, das Entschlagungsrecht des Angehörigen zu tangieren. Entscheidungstexte 15 Os 5/91 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §150StPO §152
Rechtssatz: Inhalt einer Zeugenaussage ist der Bericht über Wahrnehmungen zum Gegenstand des Verfahrens, also die für das Beweisverfahren erheblichen, der Vergangenheit angehörenden Tatsachen (Platzgummer Grundzüge 3.Auflage, 78; Foregger-Serini StPO 4.Auflage Erlaß I zu § 150). Dazu gehören demnach nicht der Beurteilung der prozessualen Zulässigkeit der Aufnahme eines Beweismittels dienenden rechtserheblichen Erklärung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 25-jährige Paul G***** (zu 1) des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB und (zu 2) des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in Krems an der Donau 1. am 2.April 1990 eine fremde bewegliche Sache, nämlich eine Sonnenbrille der Marke "Uvex" im Wert von 219 S, verfügungsberechtigten Personen der Firma "I*****" mit dem Vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Juni 1956 geborene beschäftigungslose Alfons G*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht vom 13. zum 14. Juni 1990 in Wien Bargeld in Höhe von 13.348 S und 2.800 S, Barschecks im Gesamtwert von 21.440 S und eine Modelleisenbahngarnitur im Wert von 6.258 S durch Aufdrücken einer Auslagenscheibe, mithin durch Einbruch, Berec... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §252 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung wird aus der Bestimmung der Z 3 des § 252 Abs 1 StPO (arg e contr) das Verbot abgeleitet, bei berechtigter Verweigerung der Zeugenaussage die rechtlich nicht zulässige persönliche Vernehmung durch Verlesung von früheren gerichtlichen und damit prozessual gleichwertigen Zeugenprotokollen zu supplieren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §153StPO §252 Abs1 Z3
Rechtssatz: Entschlägt sich ein Zeuge der Aussage (§§ 152, 153 StPO) ist es dennoch zulässig, seine in einem abgesonderten Verfahren als Beschuldigter gemachten Angaben zu verlesen, zumal jene Angaben prozessual nicht unter Kautelen einer Zeugenaussage zustandegekommen sind und daher als solche gar nicht geeignet sein können, das Entschlagungsrecht des Zeugen zu tangieren. Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred B*** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs. 2 erster Fall SGG schuldig erkannt (Abschnitt 1. des Urteilssatzes). Nach dem Inhalt des (wie folgt noch weiter unterteilten) Schuldspruches hat er den bestehenden Vorschriften zuwider das Suchtgift Kokain in einer großen Menge 1. "von Südamerika über die Schweiz nach Österreich (Linz) ausgeführt bzw eingeführt", und zwar 1.1. zwischen Jänner und Anfang ... mehr lesen...
Norm: StPO §152StPO §258
Rechtssatz: Die Weigerung eines Angeklagten, einen Bevollmächtigten im Sinne des § 152 Abs 1 Z 2 StPO von der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, darf nicht im Rahmen der Beweiswürdigung verwertet werden. Es widerspricht dem Gesetz, den gesetzlich gestatteten Wegfall eines Beweisumstandes selbst zum Beweisumstand zu erheben. Entscheidungstexte 12 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.April 1949 geborene Rudolf H*** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB (I), des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach dem § 206 Abs 1 StGB (II) und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach mißbrauchte er in der Zeit von 1976 bis 1982 in St. Pölten zu wiederholten Malen seine am 27.Oktober 1969 geborene Stieftochter S... mehr lesen...
Norm: B-VG Art102 Abs5StPO §152StPO §252 Abs2VÜG 1929 ArtII §5 Abs1
Rechtssatz: Die Gendarmerie ist ein bloßer Wachkörper ohne Behördencharakter (so auch Bundessicherheitswache, Kriminalbeamtenkorps - Art II § 5 Abs 1 VÜG 1929, Art 102 Abs 5 B-VG), also zu Einvernahmen im Sinn der Verwaltungsverfahrensgesetze nicht berufen. Formlose Niederschriften der Angaben von Auskunftspersonen, aufgenommen ausschließlich von Gendarmerieorganen, sind demnac... mehr lesen...
Gründe: I. Am 28. August 1979 erstattete das Gendarmeriepostenkommando Wörgl beim Bezirksgericht Kufstein gegen den am 30. Jänner 1938 geborenen Hilfsarbeiter Alois U*** und dessen Ehefrau Rosa U*** Strafanzeige wegen "Verdachts der Körperverletzung". Danach war es am 14. August 1979 in der Wohnung der Eheleute zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf Rosa U*** ihrem Ehemann - durch Schläge mit einem Brieföffner - eine Platzwunde am Hin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.August 1947 geborene Herbert Franz S*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach fügte er am 18.Oktober 1986 in Wien seiner Ehegattin Hildegund S*** durch Versetzen mehrerer Hiebe mit einer Hacke gegen
Kopf: und Arme absichtlich schwere, mit einer 24 Tage überschreitenden Gesundheitsstörung und Berufsunfähigkeit verbundene Verletzungen zu (Rißquetschwunde im Hin... mehr lesen...
Gründe: Der am 10.August 1946 (im erstgerichtlichen Urteilskopf unrichtig: 1956) geborene Erwin S*** wurde des an seiner am 14. Juli 1972 geborenen Tochter Anita S*** begangenen Verbrechens (unrichtig: Vergehens) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB. (I 2) sowie der Vergehen der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB. (I 1), des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 (erster Fall) StGB. (I 3) und der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB. (II) schul... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.Dezember 1948 geborene Stefan A*** wurde des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 10. November 1985 in Linz durch die Äußerung: "Wenn du die Polizei verständigst, dann leg ich dich um !", wobei er eine Gaspistole (einen Gasrevolver, der als solcher von einem anderen Revolver nicht zu unterscheiden war: S. 91, 92) gegen ihn richtete, getrachtet, seinen Vater Wenzel A*** durch ei... mehr lesen...