RS OGH 1995/4/19 13Os31/95, 14Os45/04

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Veröffentlicht am 19.04.1995
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Norm

StPO §152

Rechtssatz

Das Gericht ist nicht gehalten, einen entschlagungsberechtigten Zeugen über die möglichen, detailierten Folgen seiner Entschlagung oder aber auch eines Verzichtes darauf zu belehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0097546

Dokumentnummer

JJR_19950419_OGH0002_0130OS00031_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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